
Bundeshaushalt 2027 – Hohe Ausgaben, Rekordschulden und steigende Zinsausgaben
Die deutsche Bundesregierung hat am 6. Juli den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 verabschiedet. Trotz Rekordausgaben und -schulden im Rahmen des neuen Sondervermögens (SVIK) und der Bereichsausnahme für die Bundeswehr bleiben die Herausforderungen hoch. Der Spielraum im Haushalt sinkt, Haushaltslücken in Milliardenhöhe bleiben bestehen und der Druck für spürbare Strukturreformen steigt.
Ausgaben wachsen, Steuereinnahmen sinken
Es ist ein deutlicher Anstieg der geplanten Ausgaben vorgesehen: Insgesamt rd. 555 Mrd. Euro (davon allein ca. 110 Mrd. für Verteidigung und 42 Mrd. Euro für Zinsausgaben) sollen verausgabt werden. Das ist ein Anstieg um 5,9 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr – dabei sollten die Ausgaben eigentlich um 2,5 Prozent sinken.
Gleichzeitig verspricht die letzte Steuerschätzung aus dem Mai 2026 geringer gestiegene Steuereinnahmen – alle drei Gebietskörperschaften müssen in den nächsten Jahren mit geringer steigenden Steuereinnahmen rechnen als noch im Oktober 2025 erwartet. Bis 2030 summieren sich die Steuerausfälle für den Gesamtstaat auf insgesamt 87,5 Mrd. Euro. Die sinkenden Einnahmen sind vor allem auf gesunkene Wachstumserwartungen aufgrund der Irankrise zurückzuführen.
Die Ausgaben des Bundes wachsen damit schneller als die Einnahmen - laut Bundesrechnungshof ist unter Einbeziehung der Sondervermögen das Ausgabenvolumen von 2019 bis 2026 um 75 Prozent auf insgesamt 633 Mrd. Euro im Jahr 2027 gestiegen. Die Einnahmen seien im selben Zeitraum jedoch nur um rund 20 Prozent gewachsen. Als große Herausforderung kommen die bestehenden großen Haushaltslücken von insgesamt über 100 Mrd. Euro bis 2030 noch dazu.
Hervorzuheben ist, dass die Investitionen weiter auf einem hohen Niveau bleiben. Im Kernhaushalt sowie in den Sondervermögen stehen 2027 insgesamt fast 118 Milliarden Euro an Investitionsmitteln bereit. Die Mittel fließen in Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz, Schulen, Kindergärten, Wohnungsbau und moderne Krankenhäuser. Hier ist besonders wichtig, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden und Planungssicherheit zum Kapazitätsaufbau für die Unternehmen besteht, um einen effektiven Einsatz der Investitionsmittel sicherzustellen.
Spielraum im Haushalt wird immer kleiner
Auch die Nettokreditaufnahme (NKA) wurde deutlich erhöht. Der Bund plant für 2027 im Kernhaushalt eine NKA i.H.v fast 119 Mrd. Euro (davon allein 85 Mrd. Euro für die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben). Die NKA steigt gegenüber dem letzten Finanzplan um insgesamt ca. 50 Mrd. Euro bis 2029 an. Plus Sondertöpfe für Bundeswehr und Infrastruktur summiert sich die Schuldenaufnahme auf fast 200 Mrd. Euro pro Jahr - insgesamt über 1 Billion Euro Nettokreditaufnahme von 2026 bis 2030.
Dies bedeutet, dass im Kernhaushalt und in den wichtigen Sondervermögen insgesamt fast jeder dritte Euro kreditfinanziert wird. Für andere Bereiche als die Verteidigung können perspektivisch immer weniger Kredite aufgenommen werden. Der Spielraum im Kernhaushalt wird sich somit perspektivisch verkleinern. Im Jahr 2030 wird mit Zinsausgaben von ca. 80 Mrd. Euro mit doppelt so hohen Zinsausgaben wie heute gerechnet. Zusammen mit den Rentenversicherungsleistungen machen Verteidigung und Zinsausgaben laut dem Bundesrechnungshof aktuell bereits ca. 48 Prozent und bis 2029 sogar ca. 67 Prozent der Ausgaben des Kernhaushalts aus und binden damit einen Großteil der Ausgaben in nicht primär wachstumssteigernden Bereichen. Dadurch steigt die Zins-Steuer-Quote laut IW Köln von 7,7 Prozent im Jahr 2025 auf 18,1 Prozent im Jahr 2030 - knapp jeder fünfte Euro aus den Steuereinnahmen bzw. jeder achte Euro des Bundeshaushalts ist dann für Zinsen gebunden und steht nicht mehr wachstumssteigernde Maßnahmen zur Verfügung.
Weiteres Verfahren
Am 29. April hat die deutsche Bundesregierung ihre Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Diese Eckwerte bedeuteten den Auftakt für den Prozess der Haushaltsaufstellung. Für die Haushalte 2024 und 2025 war dieses Verfahren ausgesetzt worden. Am 6. Juli 2026 wurde der Regierungsentwurf verabschiedet. Die 1. Lesung im Bundestag ist in der Woche vom 7. bis 11. September, die zweite und dritte Lesung in der Woche vom 23. bis 27. November. Die finale Abstimmung im Bundesrat ist am 18. Dezember vorgesehen.
