Die Umstellung auf ein digitaltaugliches Steuerrecht ist eine der vordringlichen steuerpolitischen Herausforderungen. In Deutschland besteht erheblicher Handlungsbedarf. Angesichts der knappen Ressourcen sowohl in Unternehmen als auch in der Finanzverwaltung sind jetzt weitreichende Verbesserungen und Fortschritte notwendig.

Aktuelles zum Thema
Wie kön­nen KI und Mas­sen­da­ten im Steu­er­be­reich in­no­va­tiv ge­nutzt wer­den?

Beim „Tax Forum Berlin 2025“ des BDI wurden die innovativen Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Nutzung von Massendaten im Steuerbereich herausgestellt. Dabei wurden effizienzsteigernde Einsatzmöglichkeiten wie ein zielgenauer Wissenstransfer oder Hilfestellungen bei der Datenanalyse dargelegt und wichtige Voraussetzungen und Fallstricke diskutiert.

Sach­zu­wen­dun­gen: Steu­er­ver­ein­fa­chung und di­gi­ta­le Ab­rech­nung

Der BDI hat einen grundlegenden Reformvorschlag für die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen erarbeitet. Die bestehenden Regelungen sind komplex und verursachen großen Aufwand. Ziel des BDI-Reformvorschlags ist eine bürokratiearme Pauschalbesteuerung, die in enger Abstimmung mit der betrieblichen Praxis digitaltauglich ausgestaltet wird.

Künst­li­che In­tel­li­genz re­vo­lu­tio­niert das Be­steue­rungs­ver­fah­ren in Echt­zeit

Künstliche Intelligenz (KI) steht an der Schwelle, das Besteuerungsverfahren grundlegend zu verändern. Die sehr weitreichenden Einsatzmöglichkeiten von KI-basierten Systemen eröffnen sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung enorme Potenziale zur Effizienzsteigerung. Der BDI geht in einem neuen Positionspapier „Einsatz künstlicher Intelligenz im Besteuerungsverfahren“ näher dazu ein.

Di­gi­ta­li­sie­rung des Steu­er­rechts be­reits in der Ge­setz­ge­bung mit­den­ken

Schon im Gesetzgebungsprozess ist die digitale Umsetzung und Befolgung neuer Steuerrechtsnormen essenziell. Seit Anfang Januar 2023 erfolgt der Digitalchecks durch den Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Ziel muss es sein, dass die digitale Umsetzbarkeit ein fester Bestandteil eines jeden steuerlichen Gesetzgebungsverfahrens ist.

Durch­ge­hend di­gi­ta­les Be­steue­rungs­ver­fah­ren er­mög­li­chen

Unternehmen geben ihre Steuererklärungen längst elektronisch ab. Die Übermittlung des Steuerbescheids von der Finanzverwaltung zu den Unternehmen erfolgt dagegen in aller Regel noch immer auf Papier. Derartige Medienbrüche sind fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Ein vollständig digitaler Steuerbescheid führt dagegen auf Seiten der Unternehmen wie auch der Finanzverwaltung zu effizienten Prozessen.