Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gehört zu den wichtigsten Instrumenten des europäischen Beihilferechts. Sie ermöglicht es Mitgliedstaaten, zahlreiche Fördermaßnahmen direkt zu bewilligen, ohne dass die Beihilfe zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2014 wurde die AGVO mehrfach überarbeitet und erweitert. Durch die letzte größere Änderung 2023 entstand zusätzlicher Spielraum für Investitionen in Klimaschutz, industrielle Transformation sowie Forschung und Innovation.

Wettbewerbsrecht
Ein funktionierender Wettbewerb ist eine der zentralen Antriebskräfte einer dynamischen Wirtschaft. Er fördert Innovationen, sorgt für offene Märkte und Investitionen und stellt sicher, dass die Marktteilnehmer ihre finanziellen und betrieblichen Ressourcen effizient einsetzen.
Die Monopolkommission analysiert in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2026“ zentrale Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der BDI unterstützt das Ziel offener und wettbewerblicher Märkte, setzt aber an mehreren Stellen andere Akzente. Wettbewerbspolitik muss die Bedingungen berücksichtigen, unter denen Unternehmen investieren, industrielle Wertschöpfung erhalten und neue Technologien in Europa skalieren können.
Die europäische Foreign Subsidies Verordnung verlangt von Unternehmen, von Drittstaaten erhaltene finanzielle Zuwendungen im Rahmen von Zusammenschlüssen oder großen öffentlichen Auftragsvergaben gegenüber der Europäischen Kommission offenzulegen. Ziel ist es, für faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu sorgen und auf diese Weise die europäische Wirtschaft zu stärken. Gleichzeitig beklagen jedoch auch europäische Unternehmen den mit den Meldepflichten verbundenen hohen Bürokratieaufwand.
Ein funktionierender Wettbewerb ist eine der zentralen Antriebskräfte einer dynamischen Wirtschaft. Er fördert Innovationen, sorgt für offene Märkte und Investitionen und stellt sicher, dass die Marktteilnehmer ihre finanziellen und betrieblichen Ressourcen effizient einsetzen.
Wirtschaftsverbände bündeln die Interessen ihrer Mitglieder, bringen fachliche Expertise in politische Prozesse ein und ermöglichen den Austausch über gemeinsame wirtschaftliche und regulatorische Herausforderungen. Dabei müssen die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das Bundeskartellamt, der BDI sowie weitere Verbands- und Unternehmensvertreter haben ihr gemeinsames Verständnis von kartellrechtskonformer Verbandsarbeit in einem abgestimmten Ergebnisvermerk festgehalten.
Der Regierungsentwurf zur 12. GWB‑Novelle liegt seit dem 15. Juli 2026 vor. Die Novelle modernisiert Verfahren und setzt einzelne Entlastungssignale. In der Fusionskontrolle bleibt sie jedoch hinter den Erwartungen des BDI zurück: Die Anhebung der Aufgreifschwellen ist zu moderat, während die Ausweitung der Transaktionswertschwelle neue Unsicherheiten schafft.
Der BDI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, die Fusionskontrolle stärker an übergeordneten europäischen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Innovation auszurichten und eine zukunftsgerichtete dynamische Wettbewerbsanalyse vorzunehmen. Es sind aber Nachbesserungen im Entwurf erforderlich. Die Anforderungen an den Nachweis potenzieller Effizienzvorteile durch eine Fusion bleiben weiterhin zu hoch. Benötigt werden außerdem klarere Begrenzungen und Safe Harbours im erweiterten Kapitel zu möglichen Schadenstheorien.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihren Politischen Leitlinien 2024-2029 einen „neuen Ansatz“ in der Wettbewerbspolitik angekündigt, der besser auf gemeinsame europäische Ziele abgestimmt und förderlicher für Unternehmen ist, die auf globalen Märkten expandieren. Vor diesem Hintergrund überarbeitet die Europäische Kommission ihre Fusionskontrollleitlinien, die seit rund 20 Jahren unverändert sind und die die Grundlage für die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen bilden.
Es ist unerlässlich für jedes Unternehmen, die wesentlichen Prinzipien des Wettbewerbsrechts zu verstehen – und zwar bei jeder Entscheidung über Strategie, Preispolitik, Vertriebskanäle und andere unternehmerische Themen. Ein unternehmensinternes Regelwerk für Compliance (rechtskonformes Verhalten) kann Vorgesetzten und Mitarbeitern helfen, Verstöße zu vermeiden. Dieses muss jedoch individuell auf jedes einzelne Unternehmen angepasst werden.
Das Kartellrecht stellt einen wesentlichen Baustein zur Wahrung eines fairen und effektiven Wettbewerbs dar. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen die kartellrechtlichen Vorschriften verinnerlichen und in sämtlichen Geschäftsbereichen einhalten. Ziel des Leitfadens, der in Kooperation mit der Kanzlei Gleiss Lutz erarbeitet wurde, ist es, in den aktuellen Stand des Kartellrechts einzuführen und einen ersten Überblick über die wesentlichen Grundlagen dieses wichtigen Rechtsgebiets zu geben.







