
Ein neuer Ansatz in der europäischen Fusionskontrolle
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihren Politischen Leitlinien 2024-2029 einen „neuen Ansatz“ in der Wettbewerbspolitik angekündigt, der besser auf gemeinsame europäische Ziele abgestimmt und förderlicher für Unternehmen ist, die auf globalen Märkten expandieren. Vor diesem Hintergrund überarbeitet die Europäische Kommission ihre Fusionskontrollleitlinien, die seit rund 20 Jahren unverändert sind und die die Grundlage für die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen bilden.
Der BDI hatte sich im Vorfeld insbesondere dafür ausgesprochen, dass die Europäische Kommission auch die langfristigen Auswirkungen einer Fusion auf übergreifende Aspekte wie Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz oder Innovation in ihrer Bewertung systematischer berücksichtigt und potenziellen Effizienzgewinnen eine größere Bedeutung beimisst. Diese Anliegen sind von der Kommission in ihrem Ende April 2026 zur Konsultation veröffentlichten Neuentwurf der Fusionskontrollleitlinien aufgegriffen worden. Allerdings bestehen noch Diskrepanzen zwischen den übergeordneten Leitprinzipien der neuen Leitlinien und ihrer Umsetzung in den operativen Kapiteln, etwa in Bezug auf den Nachweis von Effizienzgewinnen.
Erweiterter Bewertungsmaßstab der Kommission
Der Leitlinienentwurf stellt eine klare Abkehr von der vor allem auf unmittelbare Verbraucherpreiseffekte fokussierten Betrachtung der bisherigen Leitlinien dar. Die Kommission erkennt nun auch nicht-preisbezogene und langfristigere Aspekte wie Qualität, Auswahl, Investitionen, Innovation oder Nachhaltigkeit ausdrücklich als mögliche relevante Wettbewerbsparameter an. Positiv hervorzuheben ist, dass die Kommission in dem Leitlinienentwurf betont, dass industrielle Größe und Skaleneffekte wettbewerbsfördernd sein können – etwa zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit oder zur Absicherung von Innovationsrisiken. Wettbewerbsfördernde Skalierung wird dabei von kritischer Marktmacht unterschieden. Neu berücksichtigt werden zudem Faktoren wie die Resilienz von Lieferketten, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen oder der Zugang zu kritischen Inputs.
Fokus auf Innovation
Ein wichtiges fusionskontrollrechtliches Thema der vergangenen Jahre war die kritische Sicht auf „Killer Acquisitions“. Damit sind Unternehmensübernahmen gemeint, in denen größere etablierte Unternehmen gezielt aufstrebende innovative Firmen aufkaufen mit dem Ziel, frühzeitig potenziellen Wettbewerb zu beseitigen. In den neuen Leitlinien versucht die Kommission nun im Gegenzug durch einen neuen „Innovation Shield“ positive Anreize und Erleichterungen für Start-up-Akquisitionen zu schaffen. Demnach sind Übernahmen kleiner innovativer Unternehmen in der Regel unproblematisch, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das kann Scale-up Strategien und industrielle Innovationsökosysteme unterstützen.
„Theory of benefit“ und „Theory of harm”
Auch ein weiteres zentrales Anliegen der Industrie – die stärkere Anerkennung möglicher Effizienzgewinne in Folge einer Fusion, z. B. in Bezug auf Nachhaltigkeit, Investitionen oder Resilienz – greift der Entwurf ausdrücklich auf. Künftig soll die „Theory of benefit“ theoretisch gleichrangig neben der „Theory of harm“ geprüft und integraler Bestandteil der Gesamtbewertung sein. Neben direkten sollen auch dynamische Effizienzgewinne berücksichtigt werden, etwa solche, die langfristig Innovationen oder Investitionen fördern – vorausgesetzt, sie sind plausibel und nachweisbar und führen zu konkreten Vorteilen für Verbraucher im relevanten Markt. Hier besteht im Leitlinienentwurf noch Nachbesserungsbedarf, denn trotz der proklamierten Symmetrie zwischen Schadens- und Vorteilsbewertung unterliegen Effizienzgewinne weiterhin deutlich strengeren Anforderungen als der Nachweis eines möglichen Wettbewerbsschadens. Damit die Kommission die vorgebrachte „Theory of benefit“ anerkennt, sind in jedem Fall eine frühzeitige gezielte Vorbereitung und die Aufstellung belastbarer interner Dokumente durch die Unternehmen erforderlich.
Nicht nur Lockerungen
Die neuen Leitlinien enthalten nicht nur Erleichterungen für künftige Fusionen, sondern auch eine ausführliche Darstellung möglicher Schadenstheorien. Mit ihnen prüft die Kommission die potenziell wettbewerbsschädlichen Auswirkungen eines Zusammenschlussvorhabens, die letztlich zu einer Untersagung des Vorhabens oder zur Erteilung von Auflagen führen können. Dabei greift die Kommission in ihrem Leitlinienentwurf auch neue Schadenstheorien auf. Hierzu zählt unter anderem die Prüfung negativer Auswirkungen infolge eines abnehmenden Innovations- oder Investitionswettbewerbs, infolge der Verfestigung einer marktbeherrschenden Stellung oder durch den Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten. In Bezug auf diese neuen Schadenstheorien ist kritisch zu hinterfragen, ob die bisherige Fallpraxis bereits für eine Kodifizierung in den Leitlinien ausreicht. Ohne klare Begrenzungen und Leitplanken in den einzelnen Schadenstheorien sowie erforderliche Safe Harbours könnte sich das Interventionsrisiko, und damit verbunden die Rechtsunsicherheit und der bürokratische Aufwand für Unternehmen, insgesamt erhöhen.
Quo vadis Fusionskontrolle?
Die neuen Leitlinien werden die Wettbewerbslandschaft der EU in den kommenden Jahren prägen. Sie werden auch die nationale Fusionskontrollpraxis in den EU-Mitgliedstaaten beeinflussen und könnten darüber hinaus als mögliche Blaupause für drittstaatliche Wettbewerbsordnungen dienen.
Der Argumentationsspielraum der Unternehmen zur Rechtfertigung von Zusammenschlüssen wird durch die neuen Leitlinien größer; das Thema „European Champions“ rückt wieder in den Vordergrund; die allgegenwärtige Diskussion um Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Europäischen Union ist nun auch offiziell in der Wettbewerbspolitik angekommen. Gleichzeitig betont die Kommission, dass die neuen Leitlinien keinen Freifahrtschein für Zusammenschlüsse ausstellen: Die wettbewerblichen Auswirkungen werden weiterhin streng geprüft, in Teilen sogar intensiver. Zudem bleibt der Ermessensspielraum der Kommission bei der Abwägung von wettbewerbsfördernden und -schädlichen Effekten erheblich.
Die durch die Einbeziehung dynamischer Effekte und erweiterter Wettbewerbsparameter entstehende größere Flexibilität steht in einem Spannungsverhältnis zu der ebenfalls benötigten Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit fusionskontrollrechtlicher Entscheidungen. Hier wird die Kommission einen schwierigen Spagat vornehmen müssen. Die finalen Leitlinien sollen bis Ende 2026 verabschiedet werden. Die ersten Fallentscheidungen unter den neuen Vorgaben werden mit Spannung erwartet.
