
12. GWB‑Novelle: Zwischen Entlastung und wachsender Eingriffstiefe
Der Referentenentwurf zur 12. GWB‑Novelle liegt seit dem 4. Juni 2026 vor. Die Novelle modernisiert Verfahren und setzt einzelne Entlastungssignale. In der Fusionskontrolle bleibt sie jedoch hinter den Erwartungen des BDI zurück: Die Anhebung der Aufgreifschwellen ist zu moderat, während die Ausweitung der Transaktionswertschwelle neue Unsicherheiten schafft.
Novelle mit ambivalenter Stoßrichtung
Mit der 12. GWB‑Novelle will das Bundeswirtschaftsministerium die Anwendung des Kartellrechts effizienter ausgestalten, Verfahren beschleunigen und zugleich Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten.
In der Gesamtschau zeigt sich jedoch ein ambivalentes Bild: Fortschritte bei Verfahren und Digitalisierung stehen einer Verlängerung oder Ausweitung behördlicher Eingriffsmöglichkeiten gegenüber. Besonders kritisch ist, dass die weitreichenden Änderungen bei Maßnahmen nach Sektoruntersuchungen (§ 32f GWB) nicht im Rahmen der Novelle, sondern bereits im Zuge des Kraftstoffmaßnahmenpakets beschlossen wurden. Eine solche grundlegende Erweiterung der Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamts hätte im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umfassend unter Einbeziehung der Wirtschaft diskutiert werden müssen.
Fusionskontrolle: Richtiger Ansatz, aber nicht weitgehend genug
Die geplante Anhebung der Umsatzschwellen ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die bestehenden Schwellen seit Jahren nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurden und häufig auch wettbewerblich unproblematische Zusammenschlüsse erfassen.
Gleichzeitig bleibt die Anpassung zu moderat, um eine spürbare Entlastung zu erreichen. Ein erheblicher Teil der Transaktionen wird weiterhin erfasst, obwohl keine wettbewerblichen Bedenken bestehen. Insbesondere die zweite Inlandsumsatzschwelle sollte stärker angehoben werden, um Kleinerwerbe im Ausland – etwa miterworbene Randbereiche wie eine Betriebskantine – nicht unnötig in die deutsche Fusionskontrolle einzubeziehen.
Transaktionswertschwelle: Mehr Prognose auf Kosten von Rechtssicherheit
Besonders kritisch ist die Weiterentwicklung der Transaktionswertschwelle. Künftig sollen auch Unternehmen erfasst werden, die noch nicht im Inland tätig sind, sondern erst voraussichtlich tätig werden.
Damit verlagert sich die formelle Fusionskontrolle zunehmend von klaren, objektiven Kriterien hin zu prognoseabhängigen Bewertungen zukünftiger Marktentwicklungen. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Rechtsunsicherheit und einen früheren Prüfzeitpunkt – häufig bereits in innovationssensiblen Phasen. Der unklare Prognosemaßstab und der offene Zeithorizont führen dazu, dass die Transaktionswertschwelle ihren Charakter als rechtssicheres Aufgreifkriterium zunehmend verliert.
Das neue Anzeigeverfahren verstärkt diese Entwicklung. Es droht eine zusätzliche Vorprüfungsebene zu schaffen, ohne dass daraus ein verlässlicher Entlastungseffekt entsteht. Unternehmen müssen bereits früh umfangreiche Informationen aufbereiten, ohne sicher abschätzen zu können, ob noch eine vollständige Anmeldung erforderlich wird. In Fällen einer erforderlichen Anmeldung kommt es damit zu einer faktischen Verfahrensverlängerung.
Sonderregime im Kartellrecht nehmen zu
Die befristete Sondermissbrauchsaufsicht im Energiesektor (§ 29 GWB) soll erneut verlängert werden. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, bei der ursprünglich temporäre Eingriffe verstetigt werden. Zugleich zeigt sich eine zunehmende Tendenz zur Einführung weiterer sektorspezifischer Instrumente, etwa mit § 29a GWB. Dies kann zu einer Fragmentierung des Kartellrechts führen und den einheitlichen ordnungspolitischen Ansatz eines sektorübergreifenden Wettbewerbsrahmens zunehmend aufweichen.
Verfahrensmodernisierung und neue Instrumente
Positiv hervorzuheben sind Maßnahmen zur Modernisierung der Verfahren. Dazu zählen insbesondere die fortschreitende Digitalisierung und Anpassungen im Kartellverwaltungsverfahren. Auch die Ausweitung der kartellbehördlichen Beratung auf vertikale Kooperationen ist ein wichtiger Schritt. Sie kann dazu beitragen, Unternehmen mehr Orientierung bei komplexen Kooperationsmodellen zu geben und Rechtssicherheit zu stärken.
Mit dem Vergabescreening wird zudem ein neues Instrument eingeführt, das dem Bundeskartellamt eine systematische Auswertung von Vergabedaten ermöglicht, um Submissionsabsprachen aufzudecken. Zugleich werden Auftraggeber zu umfangreichen Datenübermittlungen verpflichtet. Hier besteht zusätzlicher Klärungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Datennutzung und Bürokratieaufwand
Für die Wirtschaft ist entscheidend, dass das Kartellrecht ein verlässlicher und berechenbarer Rahmen bleibt. Dazu gehören klare Kriterien, rechtssichere Verfahren und eine konsistente Weiterentwicklung zentraler Instrumente.
