CSRD – Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024
Mit der nationalen Umsetzung der EU-weiten „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) beginnt für viele deutsche Unternehmen ab 2024 eine neue Berichtspflicht. Ein Überblick über die wichtigsten Fristen und Details.
Aktueller Stand der Entwicklung der ESRS
Die Europäische Kommission hat den Entwurf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeitet und dabei Erleichterungen für Unternehmen abgestimmt: Reduzierung der Berichtspflichten um 25 Prozent, Stärkung der Bedeutung der individuellen Wesentlichkeitsanalyse, schrittweise Einführung von Meldepflichten und eine verbesserte Interoperabilität mit den internationalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB).
Cybersicherheit im Bereich Luftsicherheit
Die europäische Cybersicherheitsarchitektur für den Luftverkehr und die sichere Lieferkette muss wirksam und praxisnah ausgestaltet sowie harmonisiert umgesetzt werden, um grenzüberschreitende Sicherheitsgewinne zu erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern. Damit das vom nationalen Gesetzgeber vorgeschlagene Umsetzungskonzept diese Ansprüche erfüllt, braucht es mehr Rechtssicherheit und Ressourceneffizienz.
Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
Die Energiekrise stellt die Unternehmen in Deutschland und Europa vor besonderen Herausforderungen. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Neustart der Digistalisierung der Energiewende dringend erforderlich. Im Hinblick auf die Beratungen im Deutschen Bundestag – unter anderem der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag Mitte März– hat sich der BDI erneut mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht. Wichtig ist, das alle Interessen berücksichtigt werden – der privaten Haushalte, aber auch der Industrie.
#Tax2025: Mobiles Arbeiten im Ausland
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Mobiles Arbeiten gehört für viele Beschäftigte und Unternehmen zum „new normal“. Im grenzüberschreitenden Fall bestehen jedoch steuerrechtliche Fragen – z. B. zur ungewollten Betriebsstättenbegründung. Diese müssen im internationalen Konsens gelöst werden.
Verbändepapier zum internationalen Datentransfer
Das Schrems II-Urteils des EuGH wirkt sich weiterhin massiv auf die deutsche Wirtschaft aus. Bereits im September 2020 hatten die Verbände der deutschen Wirtschaft in einem offenen Brief zu einer maßvollen Umsetzung des Urteils und zu raschen politischen Lösungen aufgerufen. Da bis heute noch kein konkreter Regelungsvorschlag vorliegt, haben die Wirtschaftsverbände nun ihren Appell zu dauerhaften politischen Lösungen erneuert.