Große industrielle Lagertanks mit einem grünen Gehweg unter einem klaren blauen Himmel.
© Jan van der Wolf

Die Monopolkommission analysiert in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2026“ zentrale Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der BDI unterstützt das Ziel offener und wettbewerblicher Märkte, setzt aber an mehreren Stellen andere Akzente. Wettbewerbspolitik muss die Bedingungen berücksichtigen, unter denen Unternehmen investieren, industrielle Wertschöpfung erhalten und neue Technologien in Europa skalieren können.

Standort Deutschland unter Druck

Die Monopolkommission weist darauf hin, dass der Inlandsanteil der Wertschöpfung deutscher Großunternehmen des Verarbeitenden Gewerbes seit 2008 deutlich gesunken ist. Die Wertschöpfung ist im Ausland wesentlich stärker gewachsen als im Inland. Darin sieht sie Anzeichen für eine Entkopplung des Unternehmenswachstums vom Standort Deutschland.

Der BDI teilt diese Sorge. Hohe Arbeits- und Energiekosten, Steuerbelastung, Defizite bei Risikokapital und hohe Regulierungsdichte schwächen Investitionen und Innovation. Der von der Monopolkommission geforderte Abbau regulatorischer Belastungen und bessere Rahmenbedingungen sind richtig. Angesichts geopolitischer Risiken, kritischer Abhängigkeiten und der Transformation zur Klimaneutralität sind jedoch ergänzend gezielte Maßnahmen zur Sicherung industrieller Wertschöpfung und Resilienz erforderlich.

Industriepolitik: Wettbewerb stärken, globale Verzerrungen berücksichtigen

Die Monopolkommission räumt horizontalen Maßnahmen grundsätzlich Vorrang ein. Gute Rahmenbedingungen und wirksamer Wettbewerb seien regelmäßig besser geeignet als Eingriffe zugunsten einzelner Unternehmen oder Branchen. Vertikale Maßnahmen hält sie vor allem bei Markt- oder Transformationsversagen für gerechtfertigt. Sie sollen auf transparenten Kriterien beruhen und zugleich befristet und überprüfbar sein.

Aus Sicht des BDI ist Wettbewerbspolitik immer auch Standortpolitik. Staatliche Subventionen, Marktzugangsbeschränkungen und strategische Abhängigkeiten verändern die Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen. Neben Schlüsseltechnologien müssen Risiken bei kritischen Rohstoffen und industriellen Kapazitäten berücksichtigt werden. Es bleibt vordringlich, integrierte Wertschöpfung in Deutschland und Europa zu sichern. Der Maßstab des Markt- oder Transformationsversagens greift daher zu kurz. Marktkonträre oder WTO-widrige Politiken anderer Länder können auch vertikale industriepolitische Maßnahmen rechtfertigen.

Verteidigungssektor: Marktzugang und Systemverantwortung verbinden

Die Monopolkommission sieht das Kartellrecht nicht als Hindernis für den Ausbau der europäischen Verteidigungsfähigkeit. Kooperationen und Zusammenschlüsse könnten erforderlich sein, müssten aber sorgfältig geprüft werden. Sie warnt vor Abhängigkeiten und einem erschwerten Marktzugang kleinerer Anbieter und befürwortet mehr Interoperabilität, modulare Systeme sowie einen besseren Zugang für Start-ups und Mittelstand.

Der BDI teilt das Ziel einer leistungsfähigen und innovationsfreundlichen Beschaffung. Bei komplexen Verteidigungssystemen können Kooperationen und leistungsfähige Systemintegratoren notwendig sein, um Fähigkeiten bereitzustellen und Integration, Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit über den gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten. Zugleich müssen spezialisierte Mittelständler und Start-ups angemessenen Zugang zu Vorleistungen und Beschaffungsprojekten behalten.

Welche Anbieter- und Beschaffungsstruktur sachgerecht ist, hängt von dem konkreten Beschaffungsgegenstand und den Bedarfen der Streitkräfte ab. Bei technisch abgrenzbaren Komponenten können kleinere Lose den Marktzugang erleichtern. Bei hochintegrierten Systemen kann eine Bündelung erforderlich sein, um Effizienz und eindeutige Systemverantwortung zu sichern. Entsprechend können bei komplexen Großsystemen mehrjährige Aufträge, bei Software und anderen Technologien mit kurzen Entwicklungszyklen dagegen modulare Vertragsmodelle sinnvoll sein.

Fusionskontrolle: Entlastung und Rechtssicherheit

Die Monopolkommission beurteilt die geplante Anhebung der Umsatzschwellen im Zuge der 12. GWB-Novelle kritisch und begrüßt grundsätzlich die Ausweitung der Transaktionswertschwelle auf eine voraussichtliche künftige Inlandstätigkeit. Der BDI bewertet beide Punkte anders: Die Anhebung der Umsatzschwellen ist richtig, bleibt aber zu moderat. Die Ausdehnung der Transaktionswertschwelle erhöht dagegen die Rechtsunsicherheit und schwächt den erforderlichen Inlandsbezug. Die Einordnung der 12. GWB-Novelle aus Sicht des BDI können Sie hier nachlesen: Link zum Artikel https://bdi.eu/de/articles/recht-und-steuern/12-gwb-novelle-zwischen-entlastung-und-wachsender-eingriffstiefe.

Industriestrompreise: Breite und gezielte Entlastungen verbinden

Die Monopolkommission sieht in den bestehenden Strompreisentlastungen Wettbewerbsrisiken und empfiehlt, die Förderlandschaft zu vereinheitlichen sowie Umlagen und Abgaben möglichst horizontal auszugestalten.

Der BDI befürwortet einfache und breit wirkende Entlastungen. Für besonders stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb reichen diese jedoch nicht aus. Breite und gezielte Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wirkt allgemein, während der Industriestrompreis besonders energie- und handelsintensive Unternehmen entlastet. Solange Deutschland strukturell höhere Stromkosten als wichtige Wettbewerbsstandorte aufweist, sind solche Entlastungen kein Privileg, sondern dienen der Sicherung von Investitionen und Wertschöpfung.

Übereinstimmung besteht beim Abbau der Förderbürokratie. Verfahren und Nachweise sollten vereinfacht und digitalisiert und werden. Stromkostenentlastungen können jedoch nicht durch Ausschreibungen von Transformationsleistungen ersetzt werden, da sie vorrangig die industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Künstliche Intelligenz: Infrastruktur und Regulierung zusammendenken

Die Monopolkommission sieht Künstliche Intelligenz als entscheidende Querschnittstechnologie. Die Monopolkommission schlägt unter anderem vor, den Digital Markets Act (DMA) um KI-Dienste zu erweitern. Zudem will sie industrielle Datenkooperationen erleichtern, mögliche Abhängigkeiten durch Kontrollpunktanalysen sichtbar machen und Doppelregulierung vermeiden.

Der BDI unterstützt mehr Rechtssicherheit für industrielle Datenkooperationen und den Abbau von Doppelregulierung. Im Hauptgutachten kommt jedoch die Bedeutung der KI-Recheninfrastruktur zu kurz. Damit die deutsche Industrie ihre Potenziale im Bereich Physical AI nutzen kann, muss der Ausbau von Rechenkapazitäten in Deutschland und Europa politische Priorität erhalten. Dafür braucht es schnellere Genehmigungen, geeignete Flächen und Netzanschlüsse, eine leistungsfähige Energieinfrastruktur und wettbewerbsfähige Strompreise.

Die Kontrollpunktanalyse kann Abhängigkeiten sichtbar machen, ist aber keine eigenständige Eingriffsgrundlage. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen müssen weiterhin an konkretes Verhalten und nachgewiesene wettbewerbswidrige Wirkungen anknüpfen. Zugleich leiden Unternehmen unter dem kumulativen Aufwand europäischer und nationaler Vorschriften. Der BDI fordert deshalb den Abbau von Doppelregulierung und Zurückhaltung bei der Ex-ante-Regulierung schnelllebiger Technologien.

Ansprechpartner

Dr. Ulrike Suchsland

Senior Referentin Recht und Steuern
BDI e.V.