Das Kartellrecht setzt den wichtigen Rahmen für fairen Wettbewerb. © Charles Forerunner/unsplash
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Für die Einhaltung effektiver Wettbewerbsregeln

Ein funktionierender Wettbewerb ist eine der zentralen Antriebskräfte einer dynamischen Wirtschaft. Er fördert Innovationen, sorgt für offene Märkte und Investitionen und stellt sicher, dass die Marktteilnehmer ihre finanziellen und betrieblichen Ressourcen effizient einsetzen.

Der BDI setzt sich für offene Märkte und eine wirksame Wettbewerbskontrolle durch die Europäische Kommission und die nationalen Kartellbehörden ein. Angesichts hoher Transformationsanforderungen sowie zunehmender geopolitischer Herausforderungen braucht Europa einen wettbewerblichen Ordnungsrahmen, der Innovation fördert, Investitionen ermöglicht und unnötige administrative Belastungen abbaut. Ziel muss es sein, die richtigen Voraussetzungen für Wachstum, für die Entstehung international wettbewerbsfähiger Unternehmen sowie für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa zu schaffen. Dabei ist ein ausgewogener Ansatz erforderlich, der fairen Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleistet und zugleich Innovationsfähigkeit, Investitionsanreize, resiliente Wertschöpfungsketten und die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen angemessen berücksichtigt.

Wettbewerbswidriges Verhalten ahnden, wettbewerbsförderndes Verhalten stärken

Im Rahmen des Wettbewerbsrechts soll das Kartellrecht sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig voneinander am Markt agieren und sich zueinander im Wettbewerb verhalten. Wettbewerbswidriges Verhalten muss strikt geahndet, wettbewerbsförderndes Verhalten im Gegenzug gestärkt werden. Viele Kartellverstöße können nur durch unternehmensinterne Compliance-Bemühungen aufgedeckt werden. Konzernweite umfassende und effektive Compliance-Bemühungen sollten daher keinesfalls bußgelderhöhend wirken oder als Nachweis oder Indiz für die bußgeldrechtliche (Mit)Haftung eines Mutterunternehmens für seine Tochterunternehmen herangezogen werden. Angemessene und wirksame Compliance-Maßnahmen müssen bei der Bemessung von Geldbußen berücksichtigt werden. Dies setzt einen klaren Anreiz für die Einführung effektiver Compliance-Systeme zum Zweck der Prävention von Ordnungswidrigkeiten.

Unternehmenskooperationen fördern

Gerade im Zeitalter von Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Dekarbonisierung spielen Unternehmenskooperationen und neue Formen der Zusammenarbeit eine zunehmend wichtige Rolle. Die veränderten Märkte und Herausforderungen erfordern von den Unternehmen ein agileres Handeln und eine häufigere Zusammenarbeit, um innovative digitale Lösungen, die Transformation zur Klimaneutralität, Interoperabilität sowie die Entwicklung neuer technologischer Standards und Produktionsverfahren zu ermöglichen. Europäische Unternehmen müssen Kooperationen eingehen, Teil von Ökosystemen sein und sich an kreativen Formaten wie z. B. Hackathons beteiligen, um Innovationen zu fördern. Das ist umso notwendiger, wenn sie im globalen Wettbewerb bestehen und ihre technologische Souveränität stärken wollen. Die Beseitigung kartellrechtlicher Grauzonen in Bezug auf Unternehmenskooperationen sowie die Möglichkeit eines frühzeitigen informellen Austauschs mit Kartellbehörden bei neuen Kooperationsprojekten sind hier entscheidend.

Es besteht insbesondere ein großer Bedarf an der Entwicklung nachhaltiger Lösungen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen und beim Klimaschutz zur Senkung der CO2-Emissionen. Bessere und schnellere Lösungen erfordern vielfach eine Zusammenarbeit von Unternehmen. Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, übergesetzliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, dürfen angesichts des Transformationsziele nicht an dem Korsett einer zu engen Kartellrechtsauslegung scheitern. Gleichzeitig gewinnen auch Kooperationen zur Stärkung der Resilienz von Lieferketten, zur Sicherung kritischer Technologien und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Wertschöpfungsnetzwerke an Bedeutung. Hier ist derzeit einiges im Fluss. Überlegenswert wäre auch die Einrichtung von Regulatory Sandboxes oder Experimentierräumen zur Erprobung neuer nachhaltiger und innovativer Verhaltensweisen.

Fusionskontrolle zukunftsfähig ausgestalten

Eine wirksame Fusionskontrolle schützt den Wettbewerb und muss zugleich wirtschaftliche Entwicklungen, Innovationsprozesse und die Bedingungen des globalen Wettbewerbs angemessen berücksichtigen. Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Innovation, Skaleneffekte und nachweisbare Effizienzvorteile sollten in einer zukunftsgerichteten Prüfung stärker berücksichtigt werden. Klare Aufgreifschwellen, verlässliche Safe Harbours und rechtssichere Verfahren sind erforderlich, damit sich die behördliche Kontrolle auf wettbewerblich relevante Zusammenschlüsse konzentriert und unnötige Belastungen für die Unternehmen vermieden werden.

Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern wahren

Das Wettbewerbsrecht soll Unternehmen nicht nur vor unlauteren Praktiken anderer privater Marktteilnehmer schützen. Auch der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern muss gewahrt werden. Im Bereich der Leistungserbringung des Staates hat sich ein spürbarer Wandel vollzogen. Der unter dem unscharfen Begriff der „Daseinsvorsorge“ gefasste Bereich, der früher von Bund, Ländern und Kommunen hoheitlich wahrgenommen wurde, wird als Dienstleistung heute in immer größerem Umfang auch von privaten Unternehmen angeboten. Denn die wirtschaftliche Betätigung gehört nicht zu den originären Aufgaben der öffentlichen Hand. Die Liberalisierung der Telekommunikations-, Post- oder Energiemärkte hat die Grundversorgung der Bürger spürbar verbessert. Umso wichtiger ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privaten Anbietern zu schaffen. Entgegen dem besorgniserregenden Trend zu einer Re-Kommunalisierung tritt der BDI für eine Rückbesinnung auf die ordnungspolitischen Grundprinzipien des Gemeindewirtschaftsrechts ein.

Beihilfen zielgerichtet einsetzen

Investitionen in Europa entstehen vorrangig durch Wachstum, Innovationen, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, offene Märkte sowie schnelle und unbürokratische Verfahren und nicht durch staatliche Beihilfen. Dennoch kann eine öffentliche Förderung erforderlich sein, um Unternehmen bei der grünen und digitalen Transformation zu begleiten, beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur zu unterstützen, Innovationen zu fördern und neue Technologien zu entwickeln. Vor dem Hintergrund verschärften internationalen Wettbewerbs, geopolitischer Unsicherheiten und des Ziels, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas zu stärken, können staatliche Beihilfen einen wichtigen Beitrag leisten. Beihilfen müssen jedoch zielgerichtet in den Bereichen eingesetzt werden, in denen sie tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im globalen Wettbewerb unterstützen und zu den strategischen Zielsetzungen der Europäischen Union beitragen. Hierbei bleiben eine hohe Beihilfendisziplin auf nationaler Ebene sowie eine effektive Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission unerlässlich.

Ansprechpartner

Nadine Rossmann

Senior Representative Recht und Steuern
BDI e.V.
Personalfoto Nadine Rossmann

Dr. Ulrike Suchsland

Senior Referentin Recht und Steuern
BDI e.V.