Deutschland-Tempo machen: Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Industrie
Komplexität und Dauer von Verfahren müssen drastisch reduziert werden. Notwendig ist ein neues Deutschlandtempo mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Umweltschutz, Klimaschutz und Geschwindigkeit vereinen. Der BDI macht mit einem neuen Strategiepapier konkrete Vorschläge, wie eine Beschleunigung endlich gelingen kann.
Ein Cent macht den Unterschied
Ob ein öffentlicher Bauauftrag für 5.538.000 Euro oder 5.537.999,99 Euro an einen Bieter vergeben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsschutz. Während die Vergabe eines Bauwerks ab 5.538.000 Euro einem effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutz unterliegt, der die unrechtmäßige Vergabe an einen Mitbewerber unterbinden kann, besteht dieser für Aufträge unterhalb dieses Schwellenwertes nicht. Der BDI fordert eine Angleichung.
Nach LNG und Bundeswehr – keine weiteren Ausnahmen vom Vergaberecht
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) und dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wurden im Jahr 2022 zwei Gesetze verabschiedet, die erheblich in das Vergaberecht und den vergaberechtlichen Rechtsschutz eingreifen. Sofern darüber nachgedacht wird, ähnliche Regelungen auch für Vergaben zu Wohnzwecken, in der Infrastruktur und für das Vergaberecht insgesamt vorzusehen, hält der BDI dies für den falschen Weg.
Nicht das Vergaberecht ändern, sondern die Vergabepraxis!
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang des Jahres 2023 zum Vergabetransformationspaket konsultiert. Der Fokus liegt auf Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren, Stärkung der strategischen Beschaffung und Mittelstandsförderung. Der BDI sieht kein Regelungs- sondern vielmehr ein Anwendungsdefizit. So müssen zunächst die bestehenden Regelungen für öffentliche Aufträge angewandt werden, bevor erwogen wird, die Vorschriften zu ändern.
„Umwelt- und klimafreundliche Beschaffung stärken“
Die ökologische Transformation ist Gegenstand der öffentlichen Beschaffung und der Vergabetransformation. Die deutsche Industrie teilt die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes und unterstützt seit langem die stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener grüner Kriterien. Wie das bestehende Recht für eine umwelt- und klimafreundliche Beschaffung besser genutzt werden kann und wo rechtlich Nachbesserungen sinnvoll sein können, zeigt ein neues Papier.
Von Qualität, Preis und Frauenförderung - welche Kriterien im Vergaberecht sinnvoll sind
Das Vergaberecht wird neben der Qualität der Leistung und dem Preis zunehmend durch andere Aspekte geprägt. Im Vordergrund stehen hier oft soziale Kriterien. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird z. B. daran geknüpft, dass ein Unternehmen Frauen beziehungsweise Auszubildende fördert oder gleiches Entgelt für Männer und Frauen bezahlt. Der BDI kritisiert diese Verknüpfung, die oft allein für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber gilt.
Wie entschieden wird, woher 500 neue Laptops für ein Ministerium kommen
Ob Laptops, Reinigung oder gleich ein ganzes Gebäude: Öffentliche Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen beschaffen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, um ihre jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Dies ist eine Chance für die deutsche Industrie, ihre Leistungen anzubieten.
Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung
Die ökologische Transformation ist Gegenstand der öffentlichen Beschaffung und der Vergabetransformation. Die deutsche Industrie teilt die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes und unterstützt die stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener Umwelt- und Klimaaspekte. Das BDI zeigt, wie das bestehende Recht für eine umwelt- und klimafreundliche Beschaffung besser genutzt werden kann und wo rechtlich Nachbesserungen sinnvoll sein können.
Verkehrsinfrastruktur – Was ist zu tun?
Unternehmen und Bürger brauchen eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Neue Wege für eine transparente, langfristige und effiziente Entwicklung und Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen sind notwendig.
Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat öffentlich zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) konsultiert. Nach Ansicht des BDI ist allerdings grundsätzlich nicht das Vergaberecht änderungsbedürftig, sondern vielmehr die Vergabepraxis. So müssen zunächst die bestehenden Regelungen für öffentliche Aufträge angewandt werden, bevor Änderungen der Vorschriften erwogen werden.
Beschleunigung von Vergabeverfahren
Zwei jüngste Gesetze und auch der Koalitionsvertrag sehen die Beschleunigung von Vergabeverfahren vor. Die deutsche Industrie unterstützt die Bundesregierung zwar darin, staatliche Verfahren zu beschleunigen. Aus Sicht der Industrie gibt es jedoch weit wirksamere Hebel zur Verfahrensbeschleunigung als Eingriffe in das geltende Vergaberecht. Diese sowie dennoch mögliche Ansätze zur Beschleunigung von Vergabeverfahren, aber auch Grenzen, zeigt der BDI auf.
Sachgerechte und praxisorientierte Überarbeitung der VOB/B
Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) beabsichtigt, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) zu überarbeiten. Neun Verbände der dort vertretenen Auftragnehmerseite, darunter der BDI, haben einen Vorschlag zur Überarbeitung der VOB/B eingebracht.
Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in seiner in Auftrag gegebenen Studie zum Preisrecht auf die unterschiedlichen Regelungszwecke des Preisrechts hingewiesen und damit die Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30/53 hervorgehoben. Der Praxisrelevanz der Preisrechtsverordnung schließt sich der BDI an, weist aber im Rahmen der Prüfung des Preisrechts auf erforderliche Anpassungen hin.
Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie zum Preisrecht weist auf die unterschiedlichen Regelungszwecke des Preisrechts hin und betont seine Referenzfunktion. Der BDI unterstützt die Grundaussagen der Studie, vertritt in einigen Details jedoch auch abweichende Positionen. Dringenden Anpassungsbedarf sieht der BDI bspw. in Verbesserungen mit Blick auf die tatsächliche Rechtsanwendung.