Eine moderne Steuerpolitik ist entscheidend, um Investitionen zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Standort Deutschland zukunftsfähig aufzustellen. Es braucht einfache, verlässliche und international wettbewerbsfähige Regeln, damit Investitionsentscheidungen wieder zugunsten Deutschlands ausfallen. So schafft eine kluge Steuerpolitik den notwendigen Rückenwind für die Industrie.

Aktuelles
Bü­ro­kra­tie­ab­bau bei der Grup­pen­be­steue­rung

Bei der Gruppenbesteuerung geht Deutschland mit dem Erfordernis eines Ergebnisabführungsvertrags einen Sonderweg. Im Ausland wird diese Möglichkeit zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten vielmehr an Beteiligungsgrenzen und Anträge beim Finanzamt geknüpft. Die deutschen Anforderungen führen nicht nur zu einem hohen Bürokratieaufwand, sondern zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die Unternehmen.

Re­form­be­darf bei der The­sau­ri­e­rungs­be­güns­ti­gung

Die Thesaurierungsbegünstigung soll Personenunternehmen beim Einbehalt ihrer Gewinne für unternehmensinterne Investitionen steuerlich mit Kapitalgesellschaften gleichstellen und damit die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen stärken. Allerdings ist sie, auch nach den Nachbesserungen durch das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm technisch so fehlerhaft und bürokratisch ausgestaltet, dass sie von nur wenigen Unternehmern in Anspruch genommen wird. Daher sind dringende Nachbesserungen vorzunehmen, um den Verbleib von Gewinnen im Unternehmen zu unterstützen.

Vor­schlä­ge zum Bü­ro­kra­tie­ab­bau

Bürokratie kostet die Wirtschaft viel Zeit und Geld. Sie behindert Unternehmensübergaben und Existenzgründungen und hemmt Investitionen in Menschen, Maschinen und Geschäftsmodelle. Das Maß an Bürokratie entscheidet mit darüber, wie Deutschland und Europa als Standort im internationalen Wettbewerb erlebt und bewertet werden. Als BDI haben wir eine nicht abschließende Liste mit über 280 Vorschlägen für konkreten Bürokratieabbau auf Bundes- und Europa-Ebene vorgelegt. Es braucht jetzt politischen Mut, klare Ziele und hohes Tempo auf allen Ebenen, um bürokratische Entlastungen unternehmerisch spürbar zu machen und Wachstum zum Nulltarif zu erzeugen.

BDI-Gre­mi­en­struk­tur

Der BDI ist so vielfältig wie auch die deutsche Industrie. Und doch spricht er mit einer Stimme! Die gemeinsame Meinungsbildung des Verbandes findet in einer Vielzahl von Gremien statt. Die Gremien-Broschüre bietet einen Überblick, welche Ausschüsse und Arbeitskreise für die Positionierung des BDI verantwortlich sind und welche Themen dort ganz konkret bearbeitet werden.

Re­form­vor­schlä­ge zur deut­schen Quel­len­be­steue­rung

Das Quellensteuerabzugsverfahren hat für die deutsche Wirtschaft eine hohe Bedeutung, insbesondere bei Lizenzvereinbarungen mit ausländischen Tochtergesellschaften. Dieses Verfahren verursacht jedoch unverhältnismäßigen Aufwand in der Unternehmenspraxis. Der BDI macht daher konkrete Vereinfachungsvorschläge für eine Reform des Erstattungs- und Freistellungsverfahrens beim Quellensteuerabzug.

Di­gi­ta­li­sie­rung und KI im Steu­er­recht

Die weitere Digitalisierung des Steuerrechts unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehört zu den dringend erforderlichen Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Digitale Steuerverfahren sind ein entscheidender Standortvorteil für die Unternehmen im internationalen Wettbewerb und gerade angesichts der demografischen Entwicklung unverzichtbar.

Vor­schlä­ge zum steu­er­li­chen Bü­ro­kra­tie­ab­bau

Der BDI hat gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden in zwölf Bereichen des Steuerrechts praxisrelevante Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitet. Das BDI-Positionspapier stellt die Vorschläge kompakt und anschaulich dar. Die Vorschläge berücksichtigen die Haushaltslage und zielen nicht auf aufkommenswirksame Entlastungen, sondern auf einen notwendigen und zielgerichteten Bürokratieabbau.

The­sau­ri­e­rungs­be­güns­ti­gung ver­bes­sern

Die Thesaurierungsbegünstigung wurde 2008 eingeführt, um Reinvestitionen bei Personenunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich nicht länger zu benachteiligen. Zwar wurden in den letzten Jahren einige gesetzgeberische Fehler beseitigt, es bestehen jedoch weiterhin formale Hürden und Benachteiligungen, die eine Inanspruchnahme für viele Unternehmen unattraktiv machen.

Ansprechpartner

Dr. Nadja Fochmann

Referentin Recht und Steuern, BDI e.V.

Tobias Kohlstruck

Referent Recht und Steuern, BDI e.V.

Annette Selter

Senior Referentin Recht und Steuern, BDI e.V.

Julian Winkler

Referent Recht und Steuern, BDI e.V.