
Aktuelle Steuerpolitik
Eine moderne Steuerpolitik ist entscheidend, um Investitionen zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Standort Deutschland zukunftsfähig aufzustellen. Es braucht einfache, verlässliche und international wettbewerbsfähige Regeln, damit Investitionsentscheidungen wieder zugunsten Deutschlands ausfallen. So schafft eine kluge Steuerpolitik den notwendigen Rückenwind für die Industrie.
Ein Blumenstrauß zum Geburtstag, ein Gutschein für Beschäftigte oder ein Geschäftsessen: Sachzuwendungen und Bewirtungen gehören zum Unternehmensalltag. Steuerlich lösen sie jedoch häufig aufwendige Prüfungen und Aufzeichnungen aus. Unterschiedliche Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erschweren zudem eine digitale Abrechnung. Der BDI schlägt deshalb ein Wahlrecht für eine vereinfachte Pauschalierung vor, die an den tatsächlichen Aufwendungen ansetzt.
Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der BDI ist als sachkundiger Dritter geladen und wird an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen.
Am 7. September 2026 diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Unternehmenspraxis beim BDI über die geplante Anpassung des Einkommensteuertarifs und notwendige Vereinfachungen des Unternehmensteuerrechts. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des Einkommensteuerreformgesetzes auf Personenunternehmen sowie Möglichkeiten, steuerliche Verfahren zu vereinfachen. Die Diskussion zeigte: Das angekündigte Steuervereinfachungsgesetz bietet die Gelegenheit, strukturelle Hemmnisse abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen weitgehend aufkommensneutral zu verbessern.
Komplexe ertragsteuerliche Regelungen verursachen in der Unternehmenspraxis unnötigen Zeit-, Ressourcen- und Bürokratieaufwand und beeinträchtigen damit die Attraktivität des Standorts Deutschland. Insbesondere beim Optionsmodell, bei der Thesaurierungsbegünstigung, der Gruppenbesteuerung, der Gewerbesteuer, der Forschungszulage sowie im internationalen Steuerrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht besteht Verbesserungs- und Vereinfachungsbedarf. Der BDI legt zwölf Vorschläge für praxistaugliche, digitale und rechtssichere Verfahren vor, die Wirtschaft und Finanzverwaltung entlasten, ohne auf aufkommenswirksame Steuerentlastungen zu zielen.
Zum Einkommenssteuerreformgesetz 2027 erklärt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Kleinteilige Korrekturen schaffen nur minimale Entlastung – sind aber keine echte Tarifreform.“
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, anlässlich der Kabinettsklausur: „Kabinettsklausur muss Auftakt für einen Herbst des Handelns sein."
Deutschland braucht einen Investitionsschub in moderne Anlagen, Forschung und Digitalisierung. Das aktuelle Steuersystem wirkt jedoch eher als Bremse denn als Motor. Im globalen Wettbewerb schrecken hohe Belastungen und bürokratische Hürden Investoren ab. Damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird, muss die Steuerpolitik zum Taktgeber einer echten Wachstumsagenda werden.
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin sagt zum zweiten Entlastungskabinett: „Kleinteilige Entlastungen sind richtig und wichtig, entscheidend ist aber, die großen Gamechanger umzusetzen.“
Mit der Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Jahr 2020 wurde in Deutschland ein neues und flexibles Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung geschaffen, das Unternehmen unabhängig von der Größe oder Rechtsform offensteht. Jedoch besteht auch nach den vorgesehenen Ausweitungen weiterhin Optimierungspotenzial. Es sind weitere Verbesserungen wie eine Ausweitung der Förderung sowie eine deutliche Vereinfachung des Antragsverfahrens notwendig, um die Forschungszulage im internationalen Vergleich attraktiver zu gestalten und Forschungsaktivitäten in Unternehmen aller Größenordnungen zu unterstützen.
Am 24. Juni 2026 hat die EU‑Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der direkten Steuern vorgelegt (sog. Steueromnibus). Das war ein wichtiges Signal. Echte Entlastung entsteht nur, wenn Überschneidungen konsequent abgebaut und investitionshemmende Regelungen korrigiert werden. Im Fokus stehen der Abbau doppelter Berichtspflichten, investitionsfreundliche Vorschläge und der Abbau nationaler Verschärfungen von EU-Vorgaben. Ein Minimalkompromiss reicht nicht.













