Der BDI setzt sich in seinem proaktiven Positionspapier für eine bürokratiearme Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) ein, die sich mit geringstmöglichem nationalem Regelungsaufwand auf die Schließung bestehender Regelungslücken zur Erfüllung europarechtlicher Anforderungen beschränkt. Die Richtlinie darf nicht dazu führen, dass bewährte nationale Regelungssysteme überlagert, zusätzliche Genehmigungshürden geschaffen oder neue Klagemöglichkeiten eröffnet werden. Deutschland verfügt bereits über ein leistungsfähiges Bodenschutzrecht, das die wesentlichen Schutzziele des SML weitgehend erfüllt.

Bürokratieabbau
Die deutsche Industrie – vom börsennotierten Konzern bis zum mittelständischen Familienunternehmen – ist auf einen effizienten und unkomplizierten Rechtsrahmen angewiesen. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, hemmt Innovationen und vergrößert den Standortnachteil. Insbesondere der industrielle Mittelstand leidet unter der Vielzahl staatlicher Vorgaben, da ihm oft die Ressourcen fehlen, um komplexe Anforderungen zu bewältigen.
Am 7. September 2026 diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Unternehmenspraxis beim BDI über die geplante Anpassung des Einkommensteuertarifs und notwendige Vereinfachungen des Unternehmensteuerrechts. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des Einkommensteuerreformgesetzes auf Personenunternehmen sowie Möglichkeiten, steuerliche Verfahren zu vereinfachen. Die Diskussion zeigte: Das angekündigte Steuervereinfachungsgesetz bietet die Gelegenheit, strukturelle Hemmnisse abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen weitgehend aufkommensneutral zu verbessern.
Deutschland zählt bei der Besteuerung von Unternehmen international zu den Hochsteuerländern. Zugleich belasten komplexe Verfahren, umfangreiche Nachweispflichten und eine noch unzureichende Digitalisierung die Unternehmen. Das aktualisierte "Industry Spotlight: Unternehmensteuern" bündelt zentrale steuerpolitische Forderungen der Industrie und ergänzt sie um datenbasierte Einblicke in industrielle Kernbranchen.
Bürokratieabbau ist mehr als das Streichen einzelner Formulare. Deutschland braucht einen Staat, der verlässlich entscheidet, Verfahren zügig abschließt und digitale Leistungen einfach zugänglich macht. Davon hängt nicht nur die Zufriedenheit mit der Verwaltung ab, sondern auch, ob Unternehmen investieren und industrielle Projekte rechtzeitig umsetzen können.
Die Bundesregierung will mit dem Umweltmodernisierungsgesetz (UMoG) und der Umweltmodernisierungsverordnung (UMoV) Umweltverfahren digitaler und effizienter machen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Die vorgelegten Entwürfe bleiben jedoch in zentralen Bereichen hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Ohne weitergehende Verfahrensreformen drohen neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Anforderungen die angestrebten Entlastungen zu begrenzen.
Wenn Regeln verständlich, Verfahren bürokratiearm und digital sowie Entscheidungen verlässlich und schnell sind, entsteht Wachstum ohne neue Subventionen. Staatsmodernisierung ist deshalb kein Randthema, sondern ein Standortfaktor für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit.
Die deutsche Industrie – vom börsennotierten Konzern bis zum mittelständischen Familienunternehmen – ist auf einen effizienten und unkomplizierten Rechtsrahmen angewiesen. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, hemmt Innovationen und vergrößert den Standortnachteil. Insbesondere der industrielle Mittelstand leidet unter der Vielzahl staatlicher Vorgaben, da ihm oft die Ressourcen fehlen, um komplexe Anforderungen zu bewältigen. Der Abbau kostenintensiver Bürokratie und die Modernisierung des Staates ist daher Wettbewerbspolitik im besten Sinne.
BDI zum Fortschrittsbericht der föderalen Modernisierungsagenda: „Die Staatsmodernisierung gehört ins Zentrum der Reformdebatte.“
Im Rahmen der Vereinfachungsagenda hat die Europäische Kommission die NIS-2-Änderungsrichtlinie vorgeschlagen. Der BDI unterstützt das Ansinnen der EU-Kommission, die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu entbürokratisieren. Hierfür bedarf es jedoch weitergehender Maßnahmen, wie die Harmonisierung der Schwellenwerte und Fristen für die Meldung von Cybervorfällen und eine einheitliche Anwendung des Grundsatzes der Hauptniederlassung.
Zu den Reformvorschlägen von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil erklärt BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Wenn die Regierung jetzt nicht mit entschlossenen Strukturreformen ein klares Signal setzt, wird Deutschland die Wachstumsschwäche nicht überwinden können.“






