Mit der Föderalen Modernisierungsagenda setzen Bund und Länder den Auftakt zu einer umfassenden Staatsmodernisierung. Das Ziel ist klar: mehr Effizienz, Beschleunigung und Bürokratieabbau – ein Reformanspruch, den die Industrie ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Im Rahmen dieser Agenda soll auch der Umgang mit technischen Normen in Bundes- und Landesgesetzen neu bewertet werden. Der BDI hebt hervor, dass Normen einerseits unverzichtbare Orientierung für die Industrie bieten – durch harmonisierte Anforderungen, interoperable Lösungen und effiziente Abläufe – und andererseits eine schlanke, effiziente und technologieneutrale Regulierung ermöglichen. Als technische Infrastruktur der Modernisierung sind Normen daher unentbehrlich. Entsprechend sollte die Überprüfung der Normenverweise mit großer Sorgfalt, in einem gut koordinierten und transparenten Verfahren sowie im engen Austausch mit den Normenanwendern, insbesondere der Industrie, erfolgen.

Bürokratieabbau
Die deutsche Industrie – vom börsennotierten Konzern bis zum mittelständischen Familienunternehmen – ist auf einen effizienten und unkomplizierten Rechtsrahmen angewiesen. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, hemmt Innovationen und vergrößert den Standortnachteil. Insbesondere der industrielle Mittelstand leidet unter der Vielzahl staatlicher Vorgaben, da ihm oft die Ressourcen fehlen, um komplexe Anforderungen zu bewältigen.
Mit der Agenda „EinfachStaat – Neustart für Verwaltung und Industrie“ legt der vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eingesetzte, organisierte und begleitete hochrangig besetzte Expertenkreis konkrete Handlungsempfehlungen für Bürokratieabbau, Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung vor.
Zum bevorstehenden Koalitionsausschuss und zur Bereinigungssitzung mahnt BDI-Präsident Leibinger umfassende Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit an – die Regierung muss ins Handeln kommen.
Zum Entlastungskabinett äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die Lage in der Industrie ist ernst, deshalb muss die Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau jetzt in die konkrete Umsetzung kommen.“
Zur Ministerpräsidentenkonferenz erklärt Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin: „Ein Befreiungsschlag für Bürokratieentlastung erfordert konsequentes Engagement der Länder.“
Zur Kabinettsklausur äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Von der Kabinettsklausur muss ein Befreiungsschlag für Bürokratieentlastung ausgehen.“
Die deutsche Industrie – vom börsennotierten Konzern bis zum mittelständischen Familienunternehmen – ist auf einen effizienten und unkomplizierten Rechtsrahmen angewiesen. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, hemmt Innovationen und vergrößert den Standortnachteil. Insbesondere der industrielle Mittelstand leidet unter der Vielzahl staatlicher Vorgaben, da ihm oft die Ressourcen fehlen, um komplexe Anforderungen zu bewältigen. Der Abbau kostenintensiver Bürokratie ist daher Mittelstandspolitik im besten Sinne.
Angesichts konjunktureller Schwäche und schwindender Wettbewerbsfähigkeit ist die Diskussion über gezielte Entlastungen für den Standort Deutschland berechtigt – und dringend nötig. Ein Fünftel der deutschen Industriewertschöpfung steht mittelfristig auf dem Spiel. Wer weniger Bürokratie wagt und besseres Recht setzt, kann allerhand Potenziale heben. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV blieb allerdings hinter den Erwartungen zurück – jetzt braucht es einen systematischen, entschlossenen Abbau überflüssiger Vorschriften.
Zur Halbzeitbilanz des Nationalen Normenkontrollrates sowie zu dessen Jahresbericht 2024 erklärt Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des BDI: „Für weniger Bürokratie und mehr staatliche Effizienz braucht es mehr politische Entschlossenheit und einen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen.“
Zur Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im Bundestag äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Bürokratieabbau kann einen entscheidenden Beitrag zu mehr Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die kleinteiligen Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) bringen jedoch kaum spürbare Entlastung.“

