Schreibmaschine auf Tisch im Schaufenster. Zettel fliegen aus der Schreibmaschine und symbolisieren Zettelwirtschaft.
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Bürokratieabbau bleibt Schlüsselthema für die deutsche Industrie

„One in, One out“ – Regel weiterentwickeln

Die Bundesregierung hat mit der Einführung der sogenannten Bürokratiebremse im Jahr 2015 erkannt, dass die regulatorischen Belastungen begrenzt werden müssen. Sie funktioniert nach dem Prinzip „One in, one out“: Für jede neue bürokratische Vorgabe muss – im Regelfall binnen eines Jahres – im selben Ressort eine gleichwertige entfallen. Dieses Instrument kann jedoch bestenfalls den Status quo erhalten. In der Rückschau ist eine spürbare Bürokratieentlastung nicht gelungen. Bisher bestehen zentrale Ausnahmen, die das Einsparpotenzial erheblich begrenzen: So ist die 1:1-Umsetzung von EU-Recht nicht von der Bürokratiebremse umfasst, obwohl europäische Vorgaben einen wesentlichen Teil des von Unternehmen anzuwendenden Rechtsrahmens ausmachen. Auch der einmalige Erfüllungsaufwand, etwa für die Einrichtung neuer IT-Systeme, ist unberücksichtigt. Wer Bürokratieabbau ernst meint, muss Schlupflöcher zum „Schönrechnen“ streichen und deutlich ambitionierter als bisher zu Werke gehen.

Es braucht vor allem die Einhaltung verbindlicher Netto-Abbauziele. Die aktuelle Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine Reduktion von 25 Prozent vorgenommen. Ein solches Volumen ist mit „kosmetischem Klein-Klein“ nicht erreichbar. Das gelingt nur, mit großen strukturellen Reformen. Diese müssen einerseits die Prozesse effizienter, digitaler und bürokratieärmer machen, andererseits auch materiell-rechtliche Anforderungen senken. Leitend müssen dabei eine vertrauensbasierte Regulierung und Ermöglichungskultur sein, die regelkonformes Verhalten als Standard annimmt, statt den Unternehmen permanent zu misstrauen. Ohne einen solchen Paradigmenwechsel, wird substanzieller Bürokratieabbau nicht gelingen.

Bürokratie konsequent abbauen – besseres Recht setzen

Entscheidend ist aber nicht nur, bestehende Bürokratie abzubauen, sondern auch besseres unbürokratischeres Recht. Dafür braucht es eine kluge Gesetzgebung, die von Beginn an die Umsetzungspraxis mitdenkt. Verbindliche, ressortübergreifende Praxischecks – idealerweise flankiert von Digitalchecks – haben sich als Instrument bewährt und sollten auf allen staatlichen Ebenen zum Einsatz kommen. Wer die Umsetzung von Beginn an mitdenkt, verhindert Bürokratie effektiv.

Auch die öffentliche Verwaltung steht im Fokus: Eine leistungsfähige, bürokratiearme und digital aufgestellte öffentliche Verwaltung ist ein zentraler Hebel zur Entlastung der Wirtschaft. Einheitliche digitale Ansprechpartner, durchgängig elektronische Kommunikation und standardisierte Datenübermittlung bergen enormes Potenzial – hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf.

Bürokratiekosten für Unternehmen in Deutschland steigen, sie machen laut Bundesbank durchschnittlich rund 7 Prozent des Jahresumsatzes aus. Vor allem kleinere Unternehmen sind überdurchschnittlich belastet, weil der Erfüllungsaufwand häufig nicht von der Unternehmensgröße abhängt. Durch unnötige Zettelwirtschaft gehen bis zu 146 Milliarden Euro pro Jahr an Wirtschaftsleistung verloren (ifo-Institut).

Neben großen strukturellen Handlungsempfehlungen, der Agenda EinfachStaat, liegen über 250 konkrete Vorschläge für Entlastung in Deutschland und Europa vor. Mit der Umsetzung dieser Vorschläge würde der Bürokratieabbau spürbar vorankommen, der Standort Deutschland strukturell gestärkt und in den Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen für das Kerngeschäft freigesetzt werden.

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Ansprechpartner

Frank Ehrle

Referent Strategie, Koordination und Mitglieder
BDI e.V.