Veröffentlichung

NIS 2 – Amending Directive

Im Rahmen der Vereinfachungsagenda hat die Europäische Kommission die NIS-2-Änderungsrichtlinie vorgeschlagen. Der BDI unterstützt das Ansinnen der EU-Kommission, die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu entbürokratisieren. Hierfür bedarf es jedoch weitergehender Maßnahmen, wie die Harmonisierung der Schwellenwerte und Fristen für die Meldung von Cybervorfällen und eine einheitliche Anwendung des Grundsatzes der Hauptniederlassung.

Ansprechpartner
  • Steven Heckler

    Senior Referent Innovation, Sicherheit und Technologie
    BDI e.V.