Mit dem am 9. September 2026 vorgelegten Public Procurement Act (PPA) schlägt die Europäische Kommission die umfassendste Reform des europäischen Vergaberechts seit mehr als einem Jahrzehnt vor. Ziel ist es, Vergabeverfahren einfacher und stärker digital auszurichten sowie öffentliche Beschaffung künftig gezielter als Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas einzusetzen. Aus Sicht der Industrie bietet der Vorschlag wichtige Chancen, wirft zugleich aber Fragen hinsichtlich Praktikabilität und Bürokratieaufwand auf.

Öffentliche Aufträge und Vergaberecht
Ob Laptops, Reinigung oder gleich ein ganzes Gebäude: Öffentliche Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen beschaffen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, um ihre jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Dies ist eine Chance für die deutsche Industrie, ihre Leistungen anzubieten.
Der Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll öffentliche Beschaffungen beschleunigen und vereinfachen. Er enthält wichtige Ansätze für schnellere und digitalere Vergabeverfahren. Damit daraus echte Vereinfachung für Bieter entsteht, braucht es jedoch mehr Einheitlichkeit, transparente Wettbewerbsbedingungen und einen verlässlichen Rechtsschutz. Empfehlungen dazu enthält die Stellungnahme des BDI zum Entwurf einer Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll das Vergaberecht vereinfachen, beschleunigen, flexibilisieren und digitalisieren, den Mittelstand fördern sowie junge und innovative Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe stärker beteiligen. Diese Ziele unterstützt der BDI, sieht aber insgesamt betrachtet Licht und Schatten.
Ob ein öffentlicher Bauauftrag für 5.404.000 Euro oder 5.403.999,99 Euro an einen Bieter vergeben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsschutz. Während die Vergabe eines Bauwerks ab 5.404.000 Euro einem effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutz unterliegt, der die unrechtmäßige Vergabe an einen Mitbewerber unterbinden kann, besteht dieser für Aufträge unterhalb dieses Schwellenwertes nicht. Der BDI fordert eine Angleichung.
Umweltaspekte spielen seit vielen Jahren eine Rolle in der öffentlichen Beschaffung. Die deutsche Industrie teilt die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes und unterstützt seit langem die stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener grüner Kriterien. Wie das bestehende Recht für eine umwelt- und klimafreundliche Beschaffung besser genutzt werden kann und wo rechtlich Nachbesserungen sinnvoll sein können, zeigt ein Papier des BDI aus dem Jahr 2024, das weiterhin Aktualität besitzt. Denn die Rolle von Umweltaspekten in der öffentlichen Beschaffung wird angesichts knapper Ressourcen immer wichtiger.
Das Vergaberecht wird neben der Qualität der Leistung und dem Preis zunehmend durch andere Aspekte geprägt. Im Vordergrund stehen hier oft soziale Kriterien. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird z. B. daran geknüpft, dass ein Unternehmen Frauen beziehungsweise Auszubildende fördert oder gleiches Entgelt für Männer und Frauen bezahlt. Der BDI kritisiert diese Verknüpfung, die oft allein für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber gilt.
Ob Laptops, Reinigung oder gleich ein ganzes Gebäude: Öffentliche Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen beschaffen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, um ihre jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Dies ist eine Chance für die deutsche Industrie, ihre Leistungen anzubieten.






