Ob Laptops, Reinigung oder gleich ein ganzes Gebäude: Öffentliche Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen beschaffen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, um ihre jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Dies ist eine Chance für die deutsche Industrie, ihre Leistungen anzubieten.

Aktuelles zum Thema
Licht und Schat­ten beim Ver­ga­be­be­schleu­ni­gungs­ge­setz

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll das Vergaberecht vereinfachen, beschleunigen, flexibilisieren und digitalisieren, den Mittelstand fördern sowie junge und innovative Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe stärker beteiligen. Diese Ziele unterstützt der BDI, sieht aber insgesamt betrachtet Licht und Schatten.

Ein Cent macht den Un­ter­schied

Ob ein öffentlicher Bauauftrag für 5.404.000 Euro oder 5.403.999,99 Euro an einen Bieter vergeben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsschutz. Während die Vergabe eines Bauwerks ab 5.404.000 Euro einem effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutz unterliegt, der die unrechtmäßige Vergabe an einen Mitbewerber unterbinden kann, besteht dieser für Aufträge unterhalb dieses Schwellenwertes nicht. Der BDI fordert eine Angleichung.

Um­welt- und kli­ma­freund­li­che Be­schaf­fung stär­ken

Umweltaspekte spielen seit vielen Jahren eine Rolle in der öffentlichen Beschaffung. Die deutsche Industrie teilt die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes und unterstützt seit langem die stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener grüner Kriterien. Wie das bestehende Recht für eine umwelt- und klimafreundliche Beschaffung besser genutzt werden kann und wo rechtlich Nachbesserungen sinnvoll sein können, zeigt ein Papier des BDI aus dem Jahr 2024, das weiterhin Aktualität besitzt. Denn die Rolle von Umweltaspekten in der öffentlichen Beschaffung wird angesichts knapper Ressourcen immer wichtiger.

Qua­li­tät, Preis und Frau­en­för­de­rung - wel­che Kri­te­ri­en im Ver­ga­be­recht sinn­voll sind

Das Vergaberecht wird neben der Qualität der Leistung und dem Preis zunehmend durch andere Aspekte geprägt. Im Vordergrund stehen hier oft soziale Kriterien. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird z. B. daran geknüpft, dass ein Unternehmen Frauen beziehungsweise Auszubildende fördert oder gleiches Entgelt für Männer und Frauen bezahlt. Der BDI kritisiert diese Verknüpfung, die oft allein für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber gilt.

Fö­de­ra­le Mo­der­ni­sie­rungs­agen­da: Ver­ga­be­recht­li­che Maß­nah­men auf dem Prüf­stand

Die Föderale Modernisierungsagenda sieht Maßnahmen vor, die die staatliche Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland grundlegend und übergreifend erneuern und verschlanken sollen. Von den insgesamt 237 Maßnahmen betreffen 14 das öffentliche Auftragswesen, die mit „Vereinfachungen im Vergaberecht“ überschrieben sind. Die Föderale Modernisierungsagenda zielt auf eine Vereinfachung, Beschleunigung und Harmonisierung des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung von Bund und Ländern. Das BDI-Positionspapier skizziert positive Ansätze, aber auch kritikwürdige Vorschläge.