Licht und Schatten beim Vergabebeschleunigungsgesetz
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll das Vergaberecht vereinfachen, beschleunigen, flexibilisieren und digitalisieren, den Mittelstand fördern sowie junge und innovative Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe stärker beteiligen. Diese Ziele unterstützt der BDI, sieht aber insgesamt betrachtet Licht und Schatten.
Föderale Modernisierungsagenda: Vergaberechtliche Maßnahmen auf dem Prüfstand
Die Föderale Modernisierungsagenda sieht Maßnahmen vor, die die staatliche Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland grundlegend und übergreifend erneuern und verschlanken sollen. Von den insgesamt 237 Maßnahmen betreffen 14 das öffentliche Auftragswesen, die mit „Vereinfachungen im Vergaberecht“ überschrieben sind. Die Föderale Modernisierungsagenda zielt auf eine Vereinfachung, Beschleunigung und Harmonisierung des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung von Bund und Ländern. Das BDI-Positionspapier skizziert positive Ansätze, aber auch kritikwürdige Vorschläge.
Referentenentwurf Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Der gemeinsame Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verteidigung für ein Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz BwPBBG) enthält weitreichende Sonderregelungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Die bestehende Bedrohungslage rechtfertigt es, auf diese Sondersituation befristet zu reagieren. Diese Sonderregelungen dürfen aber weder ohne vorherige gründliche Überprüfung nach Ablauf der Befristung grundlos perpetuiert noch per se auf das allgemeine Vergaberecht übertragen werden.