
Licht und Schatten beim Vergabebeschleunigungsgesetz
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll das Vergaberecht vereinfachen, beschleunigen, flexibilisieren und digitalisieren, den Mittelstand fördern sowie junge und innovative Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe stärker beteiligen. Diese Ziele unterstützt der BDI, sieht aber insgesamt betrachtet Licht und Schatten.
Positive Auswirkungen
Das Vergabebeschleunigungsgesetz enthält begrüßenswerte Ansätze, wie die Vereinfachung von Eigenerklärungen und Eignungsnachweisen, die Äußerungspflicht zu Nebenangeboten und die Digitalisierung von Nachprüfungsverfahren.
Vereinfachung durch bundesweite Vereinheitlichung verfehlt
Es ist allerdings nicht ambitioniert genug, was die bundesweite Vereinheitlichung des vergaberechtlichen Wildwuchses im Unterschwellenbereich angeht. Der BDI unterstützt eine Vereinheitlichung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich, vermisst aber eine bundesweit einheitliche und verbindlich anzuwendende Regelung auf Basis der Unterschwellenvergabeordnung und des 1. Abschnittes der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A. Denn wirkliche Vereinfachung würde bedeuten, den rechtlichen Flickenteppich durch die verschiedenen Landesregelungen endlich zu beseitigen und somit unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche Vergabebestimmungen und damit Standards und Formulare zu sorgen. Die derzeitigen Bedingungen erschweren es bundesweit tätigen Unternehmen, vor allem KMU und Startups, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen, weil sie in jedem Bundesland unterschiedliche Vorgaben beachten müssen.
Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung nicht gelungen
Der BDI setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung umwelt- und klimabezogener Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung ein. Um zu unterstützen, dass öffentliche Beschaffer umwelt- und klimabezogene Aspekte bei der Wahl des Ausschreibungsgegenstandes und der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens in ihre Überlegungen einbeziehen, hatte der BDI eine Begründungspflicht des Auftraggebers für den Fall vorgeschlagen, dass umwelt- und klimabezogene Aspekte im konkreten Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden sollen („soll“ statt „kann“). Eine entsprechende Vorschrift wurde nicht ins Vergabebeschleunigungsgesetz aufgenommen.
Einschränkung des effektiven Primärrechtsschutzes rechtlich bedenklich
Indem das Vergabebeschleunigungsgesetz den effektiven Primärrechtsschutzes im Oberschwellenbereich durch Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer einschränkt, schießt es völlig über das Ziel einer annehmbaren Beschleunigung hinaus. Der BDI hatte hierzu rechtliche Bedenken geltend gemacht. Diese teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Blick auf eine inhaltsgleiche Regelung im Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und hat die entsprechende Norm nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Warnung vor Abbau von Wettbewerb und Transparenz im Vergaberecht
Kritisch bewertet der BDI auch die Tendenz, aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht zu entziehen, z. B. durch Ausweitung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit und Erhöhung der Direktauftragswertgrenzen. Dies geht zulasten von Wettbewerb und Transparenz, der elementaren Grundsätze des Vergaberechts, und damit zulasten der Steuerzahler.
Vergabeverfahren und Vergaberecht zu Unrecht als Bremsklotz adressiert
Hinzu kommt, dass die Durchführung von Vergabeverfahren nur einen unbedeutend geringen zeitlichen Anteil am gesamten Beschaffungsprozess hat und demzufolge das zeitliche Einsparpotenzial im Vergabeverfahren selbst gering ist. Stattdessen empfehlen wir nach wie vor, den Fokus auf die dem Vergabeverfahren vorgelagerten Prozesse – wie Bedarfsermittlung, Fähigkeitsanforderungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie interne Abstimmungen – zu legen und dort beschleunigende Maßnahmen zu ergreifen. Auch eine Professionalisierung und vollständige Digitalisierung der Vergabeverfahren ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Beschleunigung aller öffentlichen Beschaffungen ebenso wie eine adäquate personelle und technische Ausstattung der ausführenden Behörden.
