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Licht und Schatten beim Vergabebeschleunigungsgesetz

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll das Vergaberecht vereinfachen, beschleunigen, flexibilisieren und digitalisieren, den Mittelstand fördern sowie junge und innovative Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe stärker beteiligen. Diese Ziele unterstützt der BDI, sieht aber insgesamt betrachtet Licht und Schatten.

Artikel
06.07.2026

Referentenentwurf Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr

Der gemeinsame Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verteidigung für ein Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz BwPBBG) enthält weitreichende Sonderregelungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Die bestehende Bedrohungslage rechtfertigt es, auf diese Sondersituation befristet zu reagieren. Diese Sonderregelungen dürfen aber weder ohne vorherige gründliche Überprüfung nach Ablauf der Befristung grundlos perpetuiert noch per se auf das allgemeine Vergaberecht übertragen werden.

Veröffentlichung
15.07.2025