Die nach den Entscheidungen von EuGH und BGH derzeit bestehende große Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann zu volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden führen und verhindert dringend benötigte Investitionen am Standort Deutschland. Darüber hinaus stellt die derzeitige Situation auch ein nicht zu unterschätzendes gesamtgesellschaftliches Risiko dar. Das Zusammenspiel des Versorgungssystems könnte grundlegend gestört werden.

Strom
Über 400 Milliarden Euro sind bis 2030 alleine im Strombereich notwendig, damit die Energiewende gelingt. Die Stromverbraucher müssen dies über ihren Strompreis schultern. Ein enormer Kraftakt für die Beteiligten.
Der mit Spannung erwartete Energiewende-Monitoringbericht wurde in der vergangenen Woche vom BMWE vorgelegt. Hierauf basierend stellte Wirtschaftsministerin Reiche ihren „10-Punkte-Plan“ vor, der die Leitlinien für eine Neuausrichtung der Energiepolitik skizzieren soll. Beide Papiere greifen viele der Forderungen auf, die auch der BDI im Rahmen seiner Studie „Energiewende auf Kurs bringen“ vom März 2025 erhoben hatte.
Die Bundesnetzagentur stellt die bisherige Netzentgeltsystematik grundlegend infrage. Dazu hat sie den AgNes-Prozess gestartet, in dem eine mit der Energiewende kompatible Netzentgeltsystematik entstehen soll. Zentrales Motiv ist die Erhöhung der Flexibilität zur effizienteren Nutzung der Netze, was bereits bei der Reform der Individuellen Netzentgelte als Ziel formuliert wurde. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Grundlinien und zum Status Quo der Debatte.
Zahlreiche Vorhaben zur Reform der Netzentgelte hat die Bundesnetzagentur angestoßen: Zu vermiedenen Netzentgelten sowie zu den Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel liegen jeweils Festlegungsentwürfe vor. Der Prozess zur allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNES-Prozess) wurde im Mai 2025 mit einem Diskussionspapier eingeleitet. Die Reform der Industrienetzentgelte, zu der im Juni 2024 Eckpunkte vorgelegt wurden, soll voraussichtlich nicht mehr separat erfolgen. Was insgesamt fehlt, ist ein übergreifender Fahrplan, welcher eine zeitliche und inhaltliche Synchronisation aller Reformvorhaben bündelt. Bereits in unserer BDI-Stellungnahme zu Industrienetzentgelten vom September 2024 hatten wir eine zeitliche und inhaltliche Synchronisation der Reformvorhaben der Bundesnetzagentur gefordert. Dies bleibt auch weiterhin dringend erforderlich.
Wie sieht das Energiesystem der Zukunft aus? Hiermit hat sich das BMWK über zwei Jahre lang mit verschiedenen Stakeholdern – darunter dem BDI – beschäftigt. Die gemeinsam erarbeitete Strategie steht nun bis zum 31. Januar 2025 zur öffentlichen Diskussion.
Deutschlands Stromsystem muss neu gedacht werden. Vor allem wachsende Volumina aus Erneuerbaren stellen das System vor neue Herausforderungen, denn: zuverlässig und kostengünstig soll es trotzdem bleiben. Dafür braucht es klug gesetzte Investitionsrahmen für Erneuerbare und steuerbare Kapazitäten, vorausschauende Regelungen für lokale Signale sowie nachfrageseitige Flexibilitätsoptionen, die gesamtwirtschaftlich Sinn machen.
Ende Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ veröffentlicht. Damit wurde ein längerfristiges Verfahren eröffnet. Die Neuregelung der Netzentgelte soll Ende 2025 stehen. Im Vordergrund der geplanten Reform steht das Anreizen von Flexibilität. Der BDI hat dazu Mitte September seine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur geschickt.
Der BDI warnt gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung davor, die deutsche Stromgebotszone aufzuteilen. Das würde die Transformation verlangsamen und unkalkulierbare volkswirtschaftliche Risiken bergen. Es gibt sinnvollere Wege als eine Stromgebotszonenteilung, um die Energiewende voranzutreiben und bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Der größte Hebel liegt im Netzausbau.
Die Herausforderung ist bekannt. Das Problem aber bisher noch nicht gelöst. In einigen Regionen Deutschlands werden mehr Erneuerbare Energien eingespeist. Die Kosten sind bei Netzbetreibern und Verbrauchern in Deutschland derzeit ungleich verteilt. Dies will die Bundesnetzagentur ab Anfang 2025 ändern.
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 bestätigt. Dieser Plan legt den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz fest und stellt die Weichen für ein klimaneutrales Stromsystem.
Nationale Übergangsregelung wird begrüßt – Europäische Anpassungen bleiben jedoch <br />zwingend weiterhin erforderlich. Das gesamte Versorgungssystem würde ansonsten in <br />seinen Grundfesten erschüttert.
Die nach den Entscheidungen von EuGH und BGH derzeit bestehende große Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann zu volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden führen und verhindert dringend benötigte Investitionen am Standort Deutschland. Darüber hinaus stellt die derzeitige Situation auch ein nicht zu unterschätzendes gesamtgesellschaftliches Risiko dar. Das Zusammenspiel des Versorgungssystems könnte grundlegend gestört werden.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2025 ein Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 lit. a) und f), Satz 5 EnWG zur Abschaffung der Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV eingeleitet.
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April 2025 den Entwurf einer Festlegung zur derzeitigen Vergütung für dezentrale Einspeisung (sog. vermiedene Netzentgelte) zur Konsultation gestellt. Das vorliegende Vorhaben der Bundesnetzagentur ist Teil des „Gesamtpaketes“ zur Reform der Netzentgelte. Der BDI hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu den Eckpunkten der Bundesnetzagentur zu den sog. Industrienetzentgelten im September 2024 eine BDI-Position vorgelegt.
Wie sieht das Energiesystem der Zukunft aus? Hiermit hat sich das BMWK über zwei Jahre lang mit verschiedenen Stakeholdern – darunter dem BDI – beschäftigt. Die gemeinsam erarbeitete Strategie steht nun bis zum 31. Januar 2025 zur öffentlichen Diskussion.
Deutschlands Stromsystem muss neu gedacht werden. Vor allem wachsende Volumina aus Erneuerbaren stellen das System vor neue Herausforderungen, denn: zuverlässig und kostengünstig soll es trotzdem bleiben. Dafür braucht es klug gesetzte Investitionsrahmen für Erneuerbare und steuerbare Kapazitäten, vorausschauende Regelungen für lokale Signale sowie nachfrageseitige Flexibilitätsoptionen, die gesamtwirtschaftlich Sinn machen.
Ende Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ veröffentlicht. Damit wurde ein längerfristiges Verfahren eröffnet. Die Neuregelung der Netzentgelte soll Ende 2025 stehen. Im Vordergrund der geplanten Reform steht das Anreizen von Flexibilität. Der BDI hat dazu Mitte September seine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur geschickt.
Das Anreizen von Flexibilität steht bei der Reform im Vordergrund. Die Bundesnetzagentur hat „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ Ende Juli 2024 veröffentlicht. Der BDI hat Mitte September seine Stellungnahme fristgerecht bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
„Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ so lautet der Titel des Eckpunktepapiers der Bundesnetzagentur zur Reform der Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur macht damit einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich. In einem späteren Prozess soll dann ein gesonderter Festlegungsprozess zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne stattfinden
Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Unabhängigkeit in Sachen Energieregulierung. Dies geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2021 zurück. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet.











