EEG-Novelle und Netzpaket: Wichtige Impulse für ein effizienteres Energiesystem
zu den Beschlüssen der Bundesregierung zur EEG-Novelle und zum Netzpaket äußert sich Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: "Mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket setzt die Bundesregierung wichtige und lange überfällige Impulse für ein effizientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem."
ETS-Review: Unzureichende Antworten auf Transformation und Deindustrialisierung
Zur Vorstellung des ETS-Review äußert sich Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Der Vorschlag setzt teils sinnvolle Signale, liefert aber weder ausreichende Voraussetzungen für Investitionen in die industrielle Transformation Europas, noch eine überzeugende Antwort auf die fortschreitende Deindustrialisierung.“
BDI-Position zu Aspekten des anstehenden Reviews des EU ETS1 (MSR1)
Der BDI versteht den EU ETS1 auch nach 2030 als das wesentliche marktbasierte Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität. Die europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit ist in ernsthafter Gefahr und eine Revision des Emissionshandels muss diesem Umstand Rechnung tragen. Die Revision muss sowohl denen gerecht werden, die bereits in Dekarbonisierung investiert werden, als auch denen, die sich dekarbonisieren wollen, zwecks fehlender Infrastrukturen und wirtschaftlich abbildbaren Lösungen aber nicht können.
BDI-Gremienstruktur
Der BDI ist so vielfältig wie auch die deutsche Industrie. Und doch spricht er mit einer Stimme! Die gemeinsame Meinungsbildung des Verbandes findet in einer Vielzahl von Gremien statt. Die Gremien-Broschüre bietet einen Überblick, welche Ausschüsse und Arbeitskreise für die Positionierung des BDI verantwortlich sind und welche Themen dort ganz konkret bearbeitet werden.
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Aktionsprogramm zu unambitioniert
Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, zur geplanten Verabschiedung des Aktionsprogramms zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue Impulse.“
Gebäudemodernisierungsgesetz: Besser als sein Ruf – wichtiger Impuls für Investitionen
Zum Gebäudemodernisierungsgesetz äußert sich Carsten Rolle, BDI Co-Bereichsleiter Energie, Mobilität und Umwelt: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist besser als sein Ruf und ein wichtiger Schritt, um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen.”
StromVKG: Richtiger Schritt für zuverlässige Stromversorgung – weitere energiepolitische Reformen müssen folgen
Zum Kabinettsbeschluss über das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) erklärt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Das StromVKG ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine zuverlässige Stromversorgung. Weitere energiepolitische Reformen zur EEG-Novelle und zum Netzpaket dürfen nicht ausgebremst werden.”
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
Das StromVKG setzt aus Sicht des BDI wichtige Impulse für mehr Versorgungssicherheit und einen pragmatischen, technologieoffenen Kapazitätsaufbau durch wettbewerbliche Ausschreibungen. Die größere Flexibilität für Anbieter und die Fokussierung auf verlässliche gesicherte Leistung werden ausdrücklich begrüßt. Entscheidend ist jedoch, Investitionsanreize effizient zu setzen und zusätzliche Komplexität sowie Kostentreiber – etwa durch überzogene Vorgaben oder Pönalen – zu vermeiden. Kritisch sieht der BDI insbesondere die geplante Finanzierung über eine Umlage: Zusätzliche Belastungen von bis zu 1–2 ct/kWh würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter schwächen und die Elektrifizierung erschweren. Eine dementsprechende Umlage wird deshalb vom BDI abgelehnt.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Dynamische Netzentgeltkomponente
Mit dynamischen Netzentgelten will die BNetzA flexibles und netzdienliches Verhalten anreizen. Der BDI teilt dieses Ziel, sieht den Vorschlag in seiner jetzigen Form aber als zu komplex, zu bürokratisch und für industrielle Verbraucher kaum handhabbar. Netzkosten müssen planbar bleiben, dauerhafte regionale Mehrbelastungen vermieden und Kosten und Nutzen der Systematik belastbar quantifiziert werden. Dynamische Netzentgelte sollten deshalb freiwillig bleiben, zunächst in einer Testphase erprobt und gegenüber praktikableren Alternativen abgewogen werden.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Kostenwälzung
Die BNetzA will die Kostenwälzung zwischen den Netzebenen reformieren und stärker am netzbezogenen Letztverbrauch ausrichten. Der BDI begrüßt die Reform grundsätzlich, weil das heutige System die tatsächliche Kostenverursachung nicht sachgerecht abbildet und eine transparentere, planbarere Allokation notwendig ist. Entscheidend ist aber, dass Mehrbelastungen nur dort entstehen, wo Rückspeisungen tatsächlich höhere Kosten in vorgelagerten Netzen verursachen – nicht in Industrienetzen mit steuerbarer dezentraler Erzeugung und auch nicht im Bahnstromsystem. Die Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen lehnt der BDI ab; zudem braucht es quantifizierte Kostenabschätzungen, damit die Gesamtwirkung der AgNes-Reform belastbar bewertet werden kann.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Einspeiseentgelte
Die BNetzA will Einspeiser stärker an den Netzkosten beteiligen und über Einspeiseentgelte mehr Systemdienlichkeit erreichen. Der BDI hält den skizzierten Vorschlag in seiner jetzigen Form jedoch nicht für geeignet, die Netzkosten wirksam zu begrenzen: Zu groß sind die Weitergabeeffekte über den Strompreis, die zusätzliche Komplexität und das Risiko neuer Fehlanreize. Statt Kosten nur umzuverteilen, braucht es belastbare Quantifizierungen, Praxistests und vor allem regional differenzierte Baukostenzuschüsse, die Standortentscheidungen netzdienlich lenken und Netzausbaukosten senken. Bestandsanlagen dürfen dabei nicht rückwirkend belastet werden.
Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA
Die BNetzA will die allgemeinen Netzentgelte künftig in Komponenten mit Finanzierungs- und Anreizfunktion aufteilen und die Finanzierungsfunktion über frei wählbare Kapazitätsbuchungen sowie zwei Arbeitspreise abbilden. Der BDI begrüßt diese neue Grundstruktur und die größere Flexibilität gegenüber starren Kapazitätsvorgaben. Entscheidend ist aber, Umverteilungseffekte, strukturelle Zusatzbelastungen und gegenläufige Anreize zu vermeiden. Dafür braucht es eine praxistaugliche Parametrierung, die auf belastbaren Daten und Formeln basiert.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Speichernetzentgelte
Die BNetzA will Speicher stärker in die Netzentgeltsystematik einbeziehen und den bisherigen Vertrauensschutz zur Diskussion stellen. Der BDI unterstützt eine verursachergerechte Beteiligung an Netzkosten, lehnt aber Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit bestehender und bereits entschiedener Projekte ab. Speichernetzentgelte dürfen keine Fehlanreize setzen, den Speicherhochlauf ausbremsen oder Elektrolyseure zusätzlich belasten. Notwendig sind belastbare Quantifizierungen, praxistaugliche Übergänge und ein Pilot, bevor weitreichende Änderungen greifen.
BDI zu ETS-Anpassungen: Reform muss Industrie in Europa sichern
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Anpassung des Emissionshandelssystems sagt Holger Lösch, stellv. BDI-Hauptgeschäftsführer: „Ohne schnelle Kurskorrekturen drohen Werkschließungen und Produktionsverlagerungen“.
Verbändeallianz: Thema „Kundenanlage“ muss zu einer politischen Priorität erklärt werden – national und europäisch
Der BDI hat sich gemeinsam mit einer breit aufgestellten Verbändeallianz für den Erhalt der Kundenanlagenregelung, die derzeit im nationalen deutschen Recht in § 3 Nr. 65, 66 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt ist, ausgesprochen. Wir streben eine Lösung auf europäischer Ebene an. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie muss angepasst werden.
Energieeffizienzgesetz: Tauziehen um die Novelle
Die Novellierung des Energieeffizienzgesetzes ist ein Lackmustest dafür, ob die Bundesregierung ihren großen Worten zum Bürokratieabbau auch entsprechende Taten folgen lässt. Seit Dezember liegt ein inoffizieller Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) vor, mangels Einigung mit dem Bundesumweltministerium (BMUKN) hat das Gesetzgebungsverfahren bis jetzt aber noch immer nicht begonnen. Der BDI hat mit weiteren Dachverbänden in einem Brief an die Minister und das Kanzleramt klar Stellung bezogen.
Nationaler Brennstoffemissionshandel: Wirtschaft braucht jetzt Planungssicherheit
Das EU-Klimagesetz wurde geändert und für das Jahr 2040 ein verbindliches Minderungsziel für Treibhausgasemissionen festgelegt. Zudem wurde die Einführung des EU ETS2 um ein Jahr nach hinten verschoben. Damit wird der Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und kleine Industrieunternehmen erst zum 1. Januar 2028 Realität. Das führt in Deutschland zu neuen Unsicherheiten.
Netzentgeltreform der BNetzA: Fünf AgNes-Einzelthemen
Bereits seit dem Frühjahr letzten Jahres arbeitet die Bundesnetzagentur (BNetzA) an einer neuen Stromnetzentgeltsystematik. Die Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes) wird das bestehende und Ende 2028 ablaufende System zur Berechnung von Netzentgelten ablösen. In den letzten Monaten diskutierte die BNetzA die fünf Einzelthemen von AgNes in diversen Workshops mit der Branche. Voraussichtlich im Mai diesen Jahres wird sie erste Ergebnisse kommunizieren, bevor es bis Ende 2026 in die finale Festlegung von AgNes geht.
KRITIS Dachgesetz im Bundesrat: Zügig wirksame Regeln zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur schaffen
Zur Beratung des KRITIS-Dachgesetzes im Bundesrat sagt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie: „In der aktuellen Sicherheitslage sollten weitere Verzögerungen unbedingt vermieden werden.”
Klimaklagen: Klimaschutz braucht Rechtssicherheit – keine Steuerung per Klage
Zur Verhandlung des Bundesgerichtshofs zu Unterlassungsklagen gegen einzelne Unternehmen aus Gründen des Klimaschutzes sagt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Der Gesetzgeber muss Klimapolitik politisch absichern und rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen.“