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Netzentgeltreform der BNetzA: Fünf AgNes-Einzelthemen

BNetzA: Entgeltkomponenten mit Finanzierungs- und Anreizfunktion

Einerseits sollen Komponenten mit Finanzierungsfunktion sicherstellen, dass die Netzkosten über konstante Zahlungsströme refinanziert werden. Andererseits plant die Behörde die Einführung von Netzentgeltkomponenten mit Anreizfunktion, die system- und netzdienliches Verhalten anreizen und dabei zur Kostensenkung des Gesamtsystems beitragen sollen. So sollen Netzkostenwirkungen von Investitions- bzw. Einsatzentscheidungen durch Preissignale internalisiert werden.
Die Finanzierungskomponente soll aus einem Kapazitätspreis (KP) für eine jährlich frei wählbare Kapazität sowie zwei Arbeitspreisen (AP) bestehen. Bleibt die Stromabnahme eines Verbrauchers unter der selbst gewählten Kapazität, fällt für diese Menge ein AP 1 an. Übersteigt die Abnahme die gewählte Kapazität, wird ein höherer AP 2 in Rechnung gestellt. Für Abnehmer ergibt sich hierdurch bei einer bekannten Parametrierung der Arbeitspreise ein eindeutiges Optimum für die Wahl der Kapazität, die aber zu jeder Zeit überschritten werden darf – in diesem Fall dann mit dem AP-Aufschlag des AP 2. So sollen anstelle extrem hoher Grenzkosten bei Überschreitungen moderat höhere Kosten bei jeder Überschreitung der gewählten Kapazität anfallen.
Aus Sicht der Industrie ist es richtig, dass Abweichungen von der gebuchten Kapazität nicht pönalisiert werden und die vertraglich zugesicherte Netzanschlusskapazität auch weiterhin nutzbar bleibt. Dennoch weist der BDI darauf hin, dass die Einführung eines AP-Aufschlags zu einer Lastausreizung führen kann, welche nicht im Sinne eines stabilen Gesamtsystems sein kann. Hier bedarf es einer geeigneten Parametrierung der Entgeltkomponenten, die keine Fehlanreize auslöst.

Geplant: zwei Arbeitspreise zur Finanzierung, ein dritter als Anreiz

Planmäßig soll diese dynamische Netzentgeltkomponente symmetrisch-vorzeichengerecht ausgestaltet werden, wodurch systemdienliches Verhalten angereizt und die Möglichkeit positiver Erträge im Fall von Systemdienlichkeit ermöglicht werden soll. Das dynamische Netzentgelt soll eine viertelstündliche und räumliche Granularität aufweisen und sich so einer Volldynamisierung annähern.
Aus BDI-Sicht muss diese Komponente das Ziel verfolgen, durch den Anreiz systemdienlichen Verhaltens die Netzausbau- und -betriebskosten zu senken. Es wird begrüßt, dass hierbei durch die Möglichkeit negativer Netzentgelte (Ertragschance) im Idealfall ein Geschäftsmodell für die systemdienliche Fahrweise geschaffen wird. Dennoch besteht das Risiko des Aufbaus von Komplexitäten, die von industriellen Verbrauchern kaum zu managen sind. Im schlimmsten Fall würden hier die Kosten des benötigten Bürokratieaufbaus die erzielbaren Kosteneinsparungen durch die Einführung einer dynamischen Komponente übersteigen. Der BDI spricht sich insofern dafür aus, alternative Instrumente wie z.B. ein zeitvariabel-statisches Netzentgelt in Erwägung zu ziehen. Die Planbarkeit und Umsetzbarkeit ist für die Industrie und Netzbetreiber elementar und sollte durch überbordende Komplexitäten nicht gefährdet werden.

Speicher sowie Einspeiser sollen verursachergerecht in die Netzentgeltsystematik integriert werden.

In dieses Grundmodell sollen aus Sicht der BNetzA auch Speicher und Einspeiser integriert werden, um Netznutzer nach dem Verursacherprinzip an den direkt ausgelösten Netzkosten zu beteiligen. Für Speicher besteht aktuell nach § 118 Abs. 6 EnWG eine Netzentgeltbefreiung für 20 Jahre, sofern diese vor dem 04. August 2029 ans Netz gehen.
Der BDI stimmt zu, dass eine dauerhafte Netzentgeltbefreiung für Speicher unsachgemäß wäre und es daher einer Folgeregelung für § 118 Abs. 6 EnWG bedarf. Dennoch darf die Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten, die auf Grundlage der Netzentgeltbefreiung ans Netz geschlossen wurden, nicht nachträglich gefährdet werden. Es ist daher unabdinglich, bestehende Speicher sowie Projekte, deren Investitionsentscheidung bis zur Festlegung der Netzentgeltsystematik getroffen werden, weiterhin von den Netzentgelten zu befreien. Für zukünftige Speicherprojekte hält der BDI eine vollumfängliche Netzentgeltbefreiung hingegen für unsachgemäß.
Auch für Elektrolyseure sollte der Vertrauensschutz nicht aufgehoben werden; zum aktuell kritischen Zeitpunkt des Wasserstoffhochlaufs liefe eine solche Anpassung den Zielen der Bundesregierung zu Dekarbonisierung und Wasserstoffhochlauf entgegen.
Unabhängig von der Diskussion rund um den Vertrauensschutz spricht sich der BDI dafür aus, perspektivisch eine Anreizkomponente auf freiwilliger Basis anzubieten und in diesem Fall die Finanzierungskomponente zu verringern oder gänzlich darauf zu verzichten. Wichtiger als die Beteiligung an der reinen Finanzierung ist aus Industrie-Sicht die Anreizung systemdienlichen Verhaltens von Speichern.
Einspeiser sollen ebenfalls verursachergerecht an den Netzkosten beteiligt werden und in das Grundmodell aus Finanzierungs- und Anreizfunktion integriert werden. Die BNetzA zeigt sich allerdings offen, gänzlich auf Finanzierungskomponenten zu verzichten, sofern die Erlöse aus Anreizentgelten ausreichende Finanzierungsbeiträge generieren. Der BDI weist hier auf das Risiko der Weitergabe von Netzentgelten an Verbraucher hin, was zu höheren Marktkosten führen könnte. Auch hier sollte die Anreizung einer systemdienlichen Einspeisung im Zentrum der neuen Systematik stehen.

Der BDI begrüßt den transparenten Prozess, fordert aber eine baldige Quantifizierung.

Die Aufteilung der Systematik in Einzelthemen mit der jeweiligen Möglichkeit zur Stellungnahme ermöglicht einen konstruktiven, offenen Austausch zwischen der Bonner Behörde und allen betroffenen Akteuren. Die Ausrichtung der vorgeschlagenen Systematik in Richtung kosteneffizienter Netznutzung wird von der Industrie ausdrücklich positiv bewertet. Sowohl Verbraucher als auch Erzeuger müssen, sofern Flexibilisierungspotentiale wirtschaftlich erschließbar sind, zu einer systemdienlichen Standortwahl und Fahrweise angereizt werden und sich verursachergerecht an den Netzkosten beteiligen.
Dennoch müssen die qualitativen Diskussionen nun rasch um quantifizierte Anwendungsbeispiele und Kosten-Nutzen-Rechnungen ergänzt werden, um die praktische Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Systematik umfassend zu prüfen. Dies könnte beispielsweise in befristeten Pilotprojekten mit transparent nach klar nachvollziehbaren Kriterien ausgewählten Teilnehmern geschehen. So würden verbleibende Unsicherheiten in der abschließenden Bewertung der Vorschläge beseitigt und eine reibungslose Umsetzung dieser in die Praxis gewährleistet werden.

Ansprechpartner

Luis Kagerer

Referent Energie, Mobilität und Umwelt
BDI e.V.