
Energieeffizienzgesetz: Tauziehen um die Novelle
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gibt es seit 2023 und es hat sich in vielen Teilen als erhebliche bürokratische Last für die Unternehmen herausgestellt. Insbesondere geht das deutsche Gesetz weit über die Vorgaben der EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EED) hinaus und gilt daher als Paradebeispiel für sogenanntes “Gold Plating”.
Klarer Auftrag des Koalitionsvertrags
Der Koalitionsvertrag hat einen eigenen Abschnitt zum Bürokratieabbau, in dem es wörtlich heißt: „Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt.“ Der im Dezember 2025 als Leak bekanntgewordene Entwurf des Wirtschaftsministeriums (BMWE) hat dieses Ziel einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie ernst genommen und (bei Kritik im Detail) in vielerlei Hinsicht in diese Richtung formuliert.
BMWE vs. BMUKN
Bei diesem Leak ist es allerdings bislang geblieben. Ein Kabinettsbeschluss kam bis heute – Mitte März 2026 – nicht zustande. Grund ist offenbar eine unterschiedliche Philosophie der beiden Häuser. Während das BMWE im Sinne der Unternehmen tatsächlich bürokratische Lasten verringern möchte, sieht das BMUKN das rigidere Ordnungsrecht im EnEfG als Errungenschaft, die ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sei und nicht leichtfertig „zurückgedreht“ werden dürfe.
Die Position der Wirtschaft – und eine Ansage
Das Ziel des Klimaschutzes wird vom BDI nicht in Frage gestellt und auch das BMWE hält daran – wie die ganze Bundesregierung - bekanntlich fest. Die Frage ist, was in der aktuellen wirtschaftlichen und globalen Situation der beste Weg zu diesem Ziel ist. Aus Sicht des BDI ist ein erprobter Weg die Initiative Energieeffizienznetzwerke, die bereits seit 2014 von 20 Verbänden gemeinsam mit BMWE und BMUKN betrieben wird und die damals als Alternative zum Ordnungsrecht konzipiert worden war. Sie hat ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt: mit messbaren, von Fraunhofer ISI und Adelphi wissenschaftlich bestätigten, Ergebnissen. So wurden beispielsweise jedes Jahr Einsparungen von 2,62 Megatonnen CO2-Äquivalenten erreicht. In einem gemeinsamen Schreiben von BDI, DIHK, ZDH, VKU und BDEW haben die Verbände gegenüber den beiden Ministerien und dem Kanzleramt betont, dass sie diese Initiative, die eigentlich schon abgelaufen ist, gerne gemeinsam verlängern würden. Allerdings nur, wenn die Bundesregierung überzeugend das Gold Plating im EnEfG abbaut. Nun liegt der Ball im Feld des BMUKN und es ist zu hoffen, dass die Regierung dieses wichtige Reformprojekt nun rasch auf die Schiene bringt und nicht weiter verzögert.
Dr. Eberhard von Rottenburg
BDI e.V.
