
Nationaler Brennstoffemissionshandel: Wirtschaft braucht jetzt Planungssicherheit
In Deutschland gibt es seit 2021 den nationalen Brennstoff- oder nationalen Emissionshandel (nEHS). Mit der 2023 novellierten EU-Emissionshandelsrichtlinie sollte zum 1. Januar 2027 das europäische Pendant eingeführt werden. Allerdings sollte das ETS2 um ein Jahr verschoben werden können, wenn die infolge des russischen Angriffskrieges deutlich gestiegenen Energiepreise weiterhin zu übermäßigen Belastungen der Verbraucher führen. So wollte es damals das europäische Parlament. Das deutsche TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz aus dem Jahr 2024 enthält deshalb bereits Vorkehrungen für diesen Fall. Und doch, die nun von Brüssel beschlossene Verschiebung des ETS2 führt in Deutschland zu Unsicherheit. Denn das nEHS bleibt für ein weiteres Jahr ein nationaler Sonderweg.
In Deutschlang soll, weil sich der Start des ETS2 verzögert, für das Jahr 2027 gelten, dass der Preis im nationalen Brennstoffemissionshandel an den CO₂-Preis der Berechtigungen im bestehenden EU-Emissionshandel (ETS1) gekoppelt wird – mit allen Unsicherheiten, die das mit sich bringt. Die Preisgestaltung bei Energielieferverträgen für 2027 stellt gerade für kleinere, also nicht vom ETS1 betroffene Unternehmen eine unbillige Härte dar. Denn maßgeblich ist der durchschnittliche und mengengewichtete EUA-Preis, der sich in dem jeweils vorletzten Quartal bei den Versteigerungen von Emissionszertifikaten ergeben hat.
Unklarer CO2-Preis sorgt für Risiken
Nicht zuletzt deshalb hatten sich die Regierungsfraktionen Anfang des Jahres bereits darauf verständigt, die für 2026 geltende Korridorphase des Brennstoffemissionshandelsgesetztes (BEHG) um ein Jahr zu verlängern. Seit Januar 2026 werden bereits Verträge für 2027 abgeschlossen, ohne dass ein belastbarer CO₂-Preis als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung steht. Daraus ergeben sich wirtschaftliche Risiken. Energieunternehmen, Stadtwerke, Industrie und Gewerbe in Deutschland rufen daher nach rascher Planungssicherheit. Sonst werden Lieferverträge unnötig komplex, weil eine umfassende Nachberechnung und nachträgliche Spitzabrechnung notwendig werden. Das führt sowohl für Inverkehrbringer und Lieferanten als auch für Gewerbe- und Industriekunden mit Verwaltungsaufwand und hoher Unsicherheit verbunden ist.
Zum anderen könnte es aus Sicht von Endkunden und Verbrauchern zu einem Zickzack- Kurs kommen. Es ist zu erwarten, dass nach dem Preiskorridor im BEHG 2026 (55-65 EUR pro Tonne CO2) der Zertifikatspreis im Jahr 2027 wegen der Kopplung an den aktuell volatilen ETS1-Preis ansteigen wird. Zudem sind für 2028 bereits zusätzliche Maßnahmen in der europäischen „Gesetzgebungspipeline“, die dafür sorgen sollen, dass der ETS2-Preis gar nicht erst „zu hoch“ ausfällt. Mit anderen Worten, mit den vorgeschlagenen Preisdämpfungsmaßnahmen ist aus heutiger Sicht mit ETS2-Preisen zu rechnen, die eher unterhalb des momentan geltenden nEHS-Preiskorridors liegen werden.
Zusätzliche Bürokratie gar nicht erst entstehen lassen
Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene gibt es derzeit zahlreiche Initiativen zum Bürokratieabbau. Unnötige Bürokratie würde im vorliegenden Fall gar nicht erst entstehen, wenn durch eine schnelle Entscheidung der Bundesregierung der Preiskorridor im nEHS um ein Jahr verlängert würde. Die zeitnahe Rechtsänderung würde zudem die erforderliche Sicherheit für die Betroffenen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Energielieferverträgen für 2027 schaffen. BDEW, BDI, DIHK und VKU setzen sich daher für die schnellstmögliche Anpassung des BEHG ein.
