BDI zu ETS-Anpassungen: Reform muss Industrie in Europa sichern
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Anpassung des Emissionshandelssystems sagt Holger Lösch, stellv. BDI-Hauptgeschäftsführer: „Ohne schnelle Kurskorrekturen drohen Werkschließungen und Produktionsverlagerungen“.
Nationaler Brennstoffemissionshandel: Wirtschaft braucht jetzt Planungssicherheit
Das EU-Klimagesetz wurde geändert und für das Jahr 2040 ein verbindliches Minderungsziel für Treibhausgasemissionen festgelegt. Zudem wurde die Einführung des EU ETS2 um ein Jahr nach hinten verschoben. Damit wird der Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und kleine Industrieunternehmen erst zum 1. Januar 2028 Realität. Das führt in Deutschland zu neuen Unsicherheiten.
Vermeidung von Carbon- Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Der deutsche Brennstoffemissionshandel verteuert die Produktion in Deutschland einseitig. Um grenzüberschreitende Wettbewerbsnachteile auszugleichen, hat die Bundesregierung im Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen, ein Carbon-Leakage-Schutzsystem zu entwickeln. Inhaltlich wird der Entwurf dem Anspruch eines effektiven Schutzsystems keinesfalls gerecht. Der BDI fordert daher die grundlegende Überarbeitung in zentralen Punkten der Verordnung.
Berichterstattungs- und Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
Erstes globales Klimaschutzinstrument für den Flugverkehr in den Startlöchern
Auf der 39. Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation der Vereinten Nationen (ICAO) einigten sich die Mitgliedstaaten im Herbst 2016 auf ein globales Klimaschutzinstrument für den Luftfahrtsektor. Der Start ist für 2021 geplant. Für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fluggesellschaften ist das globale Vorgehen einem nationalen oder europäischen Alleingang vorzuziehen.
Referentenentwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Die Industrie ist Hauptbetroffener der zusätzlichen nationalen Bepreisung. Das nationale CO2-Bepreisungssystem führt für den Mittelstand zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber internationalen Konkurrenten sowie zwischen Anlagen innerhalb und außerhalb des EU ETS in Deutschland. Es gilt daher eine Doppelbelastung von Anlagen im EU ETS auszuschließen sowie einen Belastungsausgleich zum Wettbewerbsschutz für alle anderen Anlagen und Unternehmen sicherzustellen.