
Verbändeallianz: Thema „Kundenanlage“ muss zu einer politischen Priorität erklärt werden – national und europäisch
„Etappenziel“ dreijährige Übergangsregelung ist erreicht und wird begrüßt
Die Verbändeallianz begrüßt den auf Initiative des Deutschen Bundestages geschaffenen Zwischenschritt, mit § 118 Abs. 7 EnWG eine vorübergehende Planungssicherheit für Betreiber von bestehenden Kundenanlagen bis zum 31. Dezember 2028 zu schaffen. Für neue Kundenanlagen gibt es bisher allerdings keine entsprechende Regelung. Neue dezentrale Energieprojekte werden daher in zahlreichen Fällen gestoppt oder müssen mit Netzbetreibern aufwändigen Einzelfallprüfungen unterzogen werden.
Die kurze „Atempause“, die durch die Übergangslösung für Bestandsanlagen erfreulicherweise geschaffen wurde, darf jedoch nicht dazu führen, dass die Legislativarbeit an einer dauerhaft rechtssicheren und europarechtskonformen Regelung für bestehende und neue geplante Kundenanlagen nachlässt.
Aus unserer Sicht ist der Erhalt der Kundenanlageregelung, die derzeit in § 3 Nr. 65, 66 EnWG geregelt ist, die zum jetzigen Zeitpunkt beste Lösung für alle bestehenden und neuen Kundenanlagenkonstellationen. Hierzu müsste die Elektrizitätsbinnen-marktrichtlinie angepasst werden. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Bemühungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, eine Lösung auf europäischer Ebene zu schaffen, ausdrücklich begrüßt.
Verbändeallianz: Europäische Lösung priorisieren und herbeiführen
Im Rahmen der Verbändeallianz haben wir die deutsche Bundesregierung gebeten, auf eine entsprechende Änderung der Strommarktbinnenrichtlinie weiterhin konsequent hinzuwirken und das Thema „Kundenanlage“ zu einer politischen Priorität zu erklären – national und europäisch. Wir regen u. a. zeitnahe Gespräche an – insbesondere um sich fachlich und strategisch abzustimmen.
Die Verbändeallianz steht als breites Branchenbündnis mit Wissen, konkreten Betroffenheiten der Unternehmen sowie Lösungsvorschlägen der Deutschen Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie auch auf europäischer Ebene gern mit Rat zur Verfügung.
BDI-Positionspapier veröffentlicht: Weitere rechtliche Anpassungen zwingend erforderlich
Der BDI hat im Dezember 2025 ein Positionspapier zu Kundenanlagen veröffentlicht. (LINK) In dem Papier hatten wir ebenfalls empfohlen auch weiterhin kumulativ neben der nunmehr geschaffenen „Etappenlösung“ eine Lösung auf europäischer Ebene durch Anpassung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 (EltBRL) zu schaffen. In Folge dazu die Herstellung einer klaren, unionsrechtlich abgesicherten Ausnahme auf Ebene des nationalen Gesetzgebers, um die bisherige Praxis und die Bedeutung von Kundenanlagen für Industrie, Gewerbe, Immobilienwirtschaft und weitere Sektoren rechtssicher und dauerhaft zu gewährleisten.
Wichtig ist eine unionsrechtlich dauerhafte Lösung zum Erhalt der Kundenanlagen zu finden. Dies sollte perspektivisch auch für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vergleichbare Konstellationen von sog. „Kundenanlagen“ haben, geschaffen werden. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht ein Interesse daran, von der Netzregulierung ausgenommen zu werden bzw. perspektivisch nicht unter die Netzregulierung zu fallen.
Der BDI, seine Mitgliedsverbände sowie deren Unternehmen hatten bereits im BDI-Positionspapier von Dezember 2025 gegenüber den Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene nochmals ausdrücklich weitere Unterstützung angeboten, um eine rechtssichere und auch dauerhafte Lösung zu finden. Dies wollen und werden wir auch weiterhin tun – als BDI sowie auch im Rahmen der Verbändeallianz.
