Netzanschlusspaket: Stellungnahme des BDI
Das Netzpaket setzt mit der Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete und der Einspeisebegrenzung wichtige Rahmenbedingungen für eine bessere Synchronisation von verfügbaren Netzkapazitäten und dem Zubau erneuerbarer Energien. Entscheidend ist jedoch, dass neue Steuerungsinstrumente den Ausbau der Erneuerbaren nicht ungewollt ausbremsen. Kritisch sieht der BDI deshalb insbesondere das Risiko von Mehrfachbelastungen durch die gleichzeitige Einführung verschiedener Instrumente. Begrüßt werden die vorgesehene Digitalisierung und Standardisierung von Netzanschlussverfahren, die stärkere Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten sowie die Abkehr vom bisherigen Windhundverfahren.
EEG 2027: Stellungnahme des BDI
Das EEG 2027 setzt aus Sicht des BDI wichtige Impulse für einen planbaren, kosteneffizienten und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien. Positiv bewertet werden insbesondere die stärkere Marktintegration durch die Ausweitung der Direktvermarktung, die Einführung eines Refinanzierungsbeitrags sowie die zunehmende Berücksichtigung kosteneffizienter Freiflächen-Photovoltaik. Entscheidend ist jedoch, dass Förderinstrumente wettbewerblich ausgestaltet bleiben, Förderkosten begrenzt und technische Voraussetzungen für neue Anforderungen rechtzeitig geschaffen werden. Aus Sicht der Industrie muss das EEG dazu beitragen, Strompreise langfristig zu senken, die Systemeffizienz zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
EU-Grids Package und Kundenanlagen: Positive Signale auch für Kundenanlagen
Entscheidende Meilensteile für das EU-Grids Package und das Thema Kundenanlagen wurden auf Brüsseler Ebene erreicht: Im EU-Energieministerrat am 26. Juni 2026 wurde in Luxemburg eine gemeinsame Position (allgemeine Ausrichtung) erzielt. Der federführende ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat kurz darauf am 2. Juli 2026 Compromise Amendments angenommen, darunter wortgleich das von Frau Wechsler MdEP eingereichte Amendment zum Thema Kundenanlagen. Nun ist der Weg frei für Trilog Verhandlungen.****
EEG 2027 und Netzpaket für mehr Markt und Systemdienlichkeit
Kaum ein energiepolitisches Vorhaben wird derzeit so intensiv diskutiert wie die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzanschlusspaket. Beide Reformen sollen nach Ankündigung des BMWE noch vor der Sommerpause im Kabinett beschlossen und anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. EEG 2027 und das Netzanschlusspaket sind zwei zentrale Bausteine der Bundesregierung, um die Energiewende künftig kosteneffizienter, marktlicher und netzverträglicher zu gestalten.
StromVKG: Richtiger Schritt für zuverlässige Stromversorgung – weitere energiepolitische Reformen müssen folgen
Zum Kabinettsbeschluss über das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) erklärt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Das StromVKG ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine zuverlässige Stromversorgung. Weitere energiepolitische Reformen zur EEG-Novelle und zum Netzpaket dürfen nicht ausgebremst werden.”
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
Das StromVKG setzt aus Sicht des BDI wichtige Impulse für mehr Versorgungssicherheit und einen pragmatischen, technologieoffenen Kapazitätsaufbau durch wettbewerbliche Ausschreibungen. Die größere Flexibilität für Anbieter und die Fokussierung auf verlässliche gesicherte Leistung werden ausdrücklich begrüßt. Entscheidend ist jedoch, Investitionsanreize effizient zu setzen und zusätzliche Komplexität sowie Kostentreiber – etwa durch überzogene Vorgaben oder Pönalen – zu vermeiden. Kritisch sieht der BDI insbesondere die geplante Finanzierung über eine Umlage: Zusätzliche Belastungen von bis zu 1–2 ct/kWh würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter schwächen und die Elektrifizierung erschweren. Eine dementsprechende Umlage wird deshalb vom BDI abgelehnt.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Kostenwälzung
Die BNetzA will die Kostenwälzung zwischen den Netzebenen reformieren und stärker am netzbezogenen Letztverbrauch ausrichten. Der BDI begrüßt die Reform grundsätzlich, weil das heutige System die tatsächliche Kostenverursachung nicht sachgerecht abbildet und eine transparentere, planbarere Allokation notwendig ist. Entscheidend ist aber, dass Mehrbelastungen nur dort entstehen, wo Rückspeisungen tatsächlich höhere Kosten in vorgelagerten Netzen verursachen – nicht in Industrienetzen mit steuerbarer dezentraler Erzeugung und auch nicht im Bahnstromsystem. Die Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen lehnt der BDI ab; zudem braucht es quantifizierte Kostenabschätzungen, damit die Gesamtwirkung der AgNes-Reform belastbar bewertet werden kann.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Speichernetzentgelte
Die BNetzA will Speicher stärker in die Netzentgeltsystematik einbeziehen und den bisherigen Vertrauensschutz zur Diskussion stellen. Der BDI unterstützt eine verursachergerechte Beteiligung an Netzkosten, lehnt aber Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit bestehender und bereits entschiedener Projekte ab. Speichernetzentgelte dürfen keine Fehlanreize setzen, den Speicherhochlauf ausbremsen oder Elektrolyseure zusätzlich belasten. Notwendig sind belastbare Quantifizierungen, praxistaugliche Übergänge und ein Pilot, bevor weitreichende Änderungen greifen.
Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA
Die BNetzA will die allgemeinen Netzentgelte künftig in Komponenten mit Finanzierungs- und Anreizfunktion aufteilen und die Finanzierungsfunktion über frei wählbare Kapazitätsbuchungen sowie zwei Arbeitspreise abbilden. Der BDI begrüßt diese neue Grundstruktur und die größere Flexibilität gegenüber starren Kapazitätsvorgaben. Entscheidend ist aber, Umverteilungseffekte, strukturelle Zusatzbelastungen und gegenläufige Anreize zu vermeiden. Dafür braucht es eine praxistaugliche Parametrierung, die auf belastbaren Daten und Formeln basiert.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Einspeiseentgelte
Die BNetzA will Einspeiser stärker an den Netzkosten beteiligen und über Einspeiseentgelte mehr Systemdienlichkeit erreichen. Der BDI hält den skizzierten Vorschlag in seiner jetzigen Form jedoch nicht für geeignet, die Netzkosten wirksam zu begrenzen: Zu groß sind die Weitergabeeffekte über den Strompreis, die zusätzliche Komplexität und das Risiko neuer Fehlanreize. Statt Kosten nur umzuverteilen, braucht es belastbare Quantifizierungen, Praxistests und vor allem regional differenzierte Baukostenzuschüsse, die Standortentscheidungen netzdienlich lenken und Netzausbaukosten senken. Bestandsanlagen dürfen dabei nicht rückwirkend belastet werden.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Dynamische Netzentgeltkomponente
Mit dynamischen Netzentgelten will die BNetzA flexibles und netzdienliches Verhalten anreizen. Der BDI teilt dieses Ziel, sieht den Vorschlag in seiner jetzigen Form aber als zu komplex, zu bürokratisch und für industrielle Verbraucher kaum handhabbar. Netzkosten müssen planbar bleiben, dauerhafte regionale Mehrbelastungen vermieden und Kosten und Nutzen der Systematik belastbar quantifiziert werden. Dynamische Netzentgelte sollten deshalb freiwillig bleiben, zunächst in einer Testphase erprobt und gegenüber praktikableren Alternativen abgewogen werden.
Auswirkungen der EuGH und BGH-Entscheidungen auf Kundenanlagen
Nationale Übergangsregelung wird begrüßt – Europäische Anpassungen bleiben jedoch zwingend weiterhin erforderlich. Das gesamte Versorgungssystem würde ansonsten in seinen Grundfesten erschüttert.
Kundenanlagen: Auswirkungen der Entscheidungen von EuGH und BGH? – Bürokratieflut ohne Nutzen verhindern
Die nach den Entscheidungen von EuGH und BGH derzeit bestehende große Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann zu volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden führen und verhindert dringend benötigte Investitionen am Standort Deutschland. Darüber hinaus stellt die derzeitige Situation auch ein nicht zu unterschätzendes gesamtgesellschaftliches Risiko dar. Das Zusammenspiel des Versorgungssystems könnte grundlegend gestört werden.
Eine Neuausrichtung der deutschen Energiepolitik? Wirtschaftsministerin Reiche legt Energiewende-Monitoring und 10-Punkte-Plan vor
Der mit Spannung erwartete Energiewende-Monitoringbericht wurde in der vergangenen Woche vom BMWE vorgelegt. Hierauf basierend stellte Wirtschaftsministerin Reiche ihren „10-Punkte-Plan“ vor, der die Leitlinien für eine Neuausrichtung der Energiepolitik skizzieren soll. Beide Papiere greifen viele der Forderungen auf, die auch der BDI im Rahmen seiner Studie „Energiewende auf Kurs bringen“ vom März 2025 erhoben hatte.
Singulär genutzte Betriebsmittel: Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2025 ein Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 lit. a) und f), Satz 5 EnWG zur Abschaffung der Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV eingeleitet.
Vorschläge zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit den Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht liefert der BDI einen substanziellen Beitrag zur effektiven Entlastung der Unternehmen und der Verwaltung. Die aus der Unternehmenspraxis zusammengetragenen Vorschläge zeigen einen Weg auf, mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal MoeVe die Digitalisierung der Prozesse für beide Seiten zu ermöglichen. Der Aufbau einer Stammdatenbank und die Schaffung einer digitalen Schnittstelle sind hier grundlegende Forderungen. Für den Bürokratieabbau ist aber auch eine grundsätzliche Vereinfachung der notwendigen Steueranmelde- und Steuerentlastungsprozesse notwendig. Zum Rückgriff auf bereits vorhandene Daten (Marktstammdatenregister) sowie zur Reduzierung von Melde- und Prüfprozessen werden Vorschläge gemacht. Ein nachhaltiger Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht erfordert darüber hinaus eine zwingende Kosten-Nutzen-Betrachtung bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – zu mehr Klimaneutralität und hin zur Wärmewende
Eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist essentiell, damit die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann – im Bereich Strom und Wärme. Der BDI macht in seiner Stellungnahme Vorschläge, wie die Wärmewende beschleunigt und Klimaneutralität erreicht werden kann.
Strommarktdesign und Kapazitätsmechanismus - Glanz oder Grauen? Wie sehr die Strommarktdebatte aktuell polarisiert
Deutschlands Stromsystem muss neu gedacht werden. Vor allem wachsende Volumina aus Erneuerbaren stellen das System vor neue Herausforderungen, denn: zuverlässig und kostengünstig soll es trotzdem bleiben. Dafür braucht es klug gesetzte Investitionsrahmen für Erneuerbare und steuerbare Kapazitäten, vorausschauende Regelungen für lokale Signale sowie nachfrageseitige Flexibilitätsoptionen, die gesamtwirtschaftlich Sinn machen.
Reform der Industrienetzentgelte darf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht noch weiter gefährden
Ende Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ veröffentlicht. Damit wurde ein längerfristiges Verfahren eröffnet. Die Neuregelung der Netzentgelte soll Ende 2025 stehen. Im Vordergrund der geplanten Reform steht das Anreizen von Flexibilität. Der BDI hat dazu Mitte September seine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur geschickt.
Netzentgelte: Immer mehr Erneuerbare Energien in den Verteilernetzen
Die Herausforderung ist bekannt. Das Problem aber bisher noch nicht gelöst. In einigen Regionen Deutschlands werden mehr Erneuerbare Energien eingespeist. Die Kosten sind bei Netzbetreibern und Verbrauchern in Deutschland derzeit ungleich verteilt. Dies will die Bundesnetzagentur ab Anfang 2025 ändern.