Biodiversität ist eine wesentliche Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens. Der Schutz natürlicher Lebensräume stärkt ökologische Stabilität und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit. Nachhaltige Wertschöpfung verbindet Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft.

Aktuelles zum Thema
45 Jah­re Um­welt­zei­chen Blau­er En­gel: Weg­wei­ser für nach­hal­ti­gen Kon­sum

Der Blaue Engel ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und kennzeichnet umweltschonende Produkte und Dienstleistungen – etwa Waschmittel und Recyclingpapier. Es bietet Privatverbrauchern, Großabnehmern und öffentlichen Einrichtungen Orientierung für umweltbewusste Kaufentscheidungen. Die Nachfrage nach diesen Produkten fördert ökologische Innovationen und reduziert Umweltbelastungen. Der Blaue Engel steht für unabhängige, transparente und ambitionierte Kennzeichnung.

Das Zeit­al­ter der Green Eco­no­my

Beim Umweltschutz hat Deutschland über die letzten Jahrzehnte enorme Fortschritte gemacht. Gleichzeitig bleibt noch Vieles zu tun. Beim Klimaschutz sind die Aufgaben sogar gigantisch. Dennoch besteht Politik aus weit mehr als dem eindimensionalen Management von Umwelt- und Klimaschutzprozessen. Das Motto „leave no one behind“ des Europäischen Green Deal sollten wir als gelebten Auftrag verstehen.

Nach­hal­tig­keit als Ba­sis un­ter­neh­me­ri­schen Han­delns

Nachhaltiges Wirtschaften heißt: Soziale, ökologische und ökonomische Belange müssen immer wieder neu gegeneinander abgewogen und in ein vernünftiges Verhältnis gebracht werden. Mit diesem Ansatz trägt die deutsche Industrie stetig zu Wohlstand und Umweltschutz in Deutschland und anderen Teilen der Welt bei.

Oh­ne ei­ne wett­be­werbs­fä­hi­ge In­dus­trie kein Er­folg der Agen­da 2030

Die „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen soll weltweit Armut und Hunger beenden sowie nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster fördern. Dies sind nur drei der 17 Nachhaltigkeitsziele, die das Kernstück der Agenda ausmachen. Die Industrie trägt bereits vielseitig zur Umsetzung der UN-Ziele bei, könnte diese aber mithilfe verlässlicher politischer Rahmensetzung noch stärker unterstützen.

Oh­ne Nach­hal­tig­keit kei­ne Si­cher­heit – und um­ge­kehrt

Heutzutage fliehen mehr Menschen vor den Auswirkungen der Klimakrise als vor bewaffneten Konflikten. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung legt daher einen ganzheitlichen Ansatz für die Sicherheit des Landes fest. Investitionen in Nachhaltigkeit tragen dazu bei, Menschen weltweit Wohlstand und Entwicklung zu ermöglichen und fördern auch unsere Sicherheit. Ohne Sicherheit gibt es weder Freiheit, noch Stabilität oder Wohlstand.

Nach­hal­tig er­folg­reich – Wirt­schaft und SDGs auf der Han­no­ver Mes­se

Armut bekämpfen, soziale und wirtschaftliche Entwicklung fördern, Umwelt und Klima schützen: Die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen schreiben Unternehmen bei diesen Aufgaben eine zentrale Rolle zu. Auch auf der diesjährigen Hannover Messe war Nachhaltigkeit ein großes Thema. Der BDI diskutierte mit Unternehmen aus Deutschland und Afrika ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.

Ak­ti­ons­plan für die Kreis­lauf­wirt­schaft als Mo­tor für den Green Deal

Jedes Jahr werden in der EU Milliarden Tonnen an Abfall produziert – statistisch gesehen kommen auf jeden einzelnen Bürger rund fünf Tonnen zusammen. Dabei ist ein großer Teil des gigantischen Müllbergs vermeidbar. Der European Green Deal beschleunigt daher den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Europa. Die deutsche Industrie verfolgt bereits einen nachhaltigen Ansatz, um Abfallprodukte als Rohstoffe in den Kreislauf zurückzuführen.

Nach­hal­ti­ge Glo­ba­li­sie­rung er­for­dert glo­ba­le Ord­nungs­po­li­tik

Die Globalisierung hat weltweit Wachstum und Wohlstand gefördert. Gleichzeitig werden ihre Folgen für soziale Gerechtigkeit und Umwelt kritisiert. Der Blick auf die Fakten zeigt, dass Globalisierung den Ärmsten nutzt und nicht umweltschädlich sein muss. Es kommt aber darauf an, den rechtlichen Rahmen der Globalisierung zu gestalten. Hier ist noch viel zu tun.

Ge­setz über die un­ter­neh­me­ri­schen Sorg­falts­pflich­ten in Lie­fer­ket­ten

Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz ist komplettes Neuland und definiert erstmals verbindliche nationale gesetzliche Normen zu unternehmerischen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie ein vollkommen neues “Due-Diligence”-System. Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Der jetzt vorgelegte, nicht-ressortabgestimmte Referentenentwurf vom 1. März 2021 für ein Sorgfaltspflichtengesetz weist jedoch etliche Mängel auf, um die gemeinsame Zielsetzung wirksam vor Ort und für die betroffenen deutschen Unternehmen umsetzbar zu erreichen.