Investitionen an deutschen Industriestandorten müssen gefördert werden. Erhalt und Ausbau der bestehenden Industriestandorte und die Realisierung neuer Vorhaben sind für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und die Einhaltung hoher Umweltstandards unverzichtbare Voraussetzung.

Aktuelles zum Thema
EU-Ver­fah­rens­recht: Ein­heit­li­che Re­geln für schnel­le­re Ge­neh­mi­gun­gen

Bis zu 90 Prozent der Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur- und Industrieprojekte werden vom Umweltrecht geprägt. Gleichzeitig nennen 79 Prozent der Unternehmen die Komplexität von EU- und nationalen Vorschriften als zentrales Hindernis. Der BDI fordert deshalb ein einheitliches EU-Verfahrensrecht, das Genehmigungen beschleunigt, Verfahren digitalisiert und Investitionen schneller ermöglicht.

BDI-Stel­lung­nah­me zum Re­fe­ren­ten­ent­wurf UMoG

Der BDI unterstützt das Ziel, Umweltrecht digitaler, effizienter und investitionsfreundlicher zu gestalten. Die vorliegenden Entwürfe für UMoG und UMoV bleiben jedoch hinter ihrem Modernisierungsanspruch zurück. In seiner Stellungnahme benennt der BDI konkrete Verbesserungsbedarfe für mehr Planungssicherheit, wirksamere Verfahrensbeschleunigung und einen ausgewogenen Umgang mit Daten-, Eigentums- und Umweltbelangen.

Na­tür­li­che In­fra­struk­tur: Na­tur­schutz und In­ves­ti­tio­nen im Gleich­ge­wicht hal­ten

Der BDI lehnt den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) in seiner derzeitigen Form ab. Das Gesetz verschiebt die gesetzliche Interessenabwägung pauschal zulasten von Industrie und heimischer Rohstoffgewinnung. Damit drohen zusätzliche Genehmigungshürden in einer Phase, in der Deutschland auf Investitionen in neue Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte sowie eine sichere Rohstoffversorgung angewiesen ist.

Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung: In­dus­trie for­dert kon­se­quen­ten Bü­ro­kra­tie­ab­bau

Das Bundesumweltministerium will mit dem UVP-Anpassungsgesetz Genehmigungen beschleunigen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Nach Ansicht der Industrie bleibt der Entwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zusätzliche nationale Prüfpflichten, Doppelregelungen und niedrige Schwellenwerte verlängern Verfahren häufig, ohne einen zusätzlichen Nutzen für den Umweltschutz zu schaffen.

BDI-Stel­lung­nah­me zum UVPG

Der Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Anpassungsgesetz) vom 27. Juli 2026 soll zu Vereinfachungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung führen. Dieses Anliegen begrüßt der BDI. In dem anliegenden Positionspapier macht der BDI Vorschläge, wie das UVPG noch darüber hinaus entschlackt werden kann.

BDI zur Um­set­zung der EU-Luft­qua­li­täts­richt­li­nie

Die vom Bundesumweltministerium am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nachgebessert werden. Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf nicht zu weiteren Investitionshemmnissen in der deutschen Industrie führen. Auswirkungen auf die Industrie und die Genehmigungsfähigkeit von Produktionsanlagen müssen so gering wie möglich gehalten werden. In der anliegenden Stellungnahme nimmt der BDI zum Artikelgesetz, zur Neufassung der 39. BImSchV und zur notwendigen Änderung der TA Luft Stellung.

Richt­li­nie über In­dus­trie­emis­sio­nen schlank und un­bü­ro­kra­tisch um­set­zen

Die deutsche Industrie befindet sich in einer tiefgreifenden, nicht nur konjunkturellen, sondern auch strukturellen Krise. Wesentliche Leitbranchen der Industrie ächzen unter den immer weiter verschärften bürokratischen Anforderungen, die zu einem großen Teil auf europarechtlichen Vorgaben beruhen.
Investitionen dürfen aber nicht erschwert, sondern müssen wieder angereizt werden. Die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität darf nicht verzögert werden. Diese Transformation kann bei gleichzeitiger Sicherung unseres Wohlstandes nur mit einer starken industriellen Basis technologisch und ökonomisch gelingen.