Europäische Flagge vor altem Gebäude mit hellem Sandstein
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EU-Verfahrensrecht: Einheitliche Regeln für schnellere Genehmigungen

Bis zu 90 Prozent der Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur- und Industrieprojekte werden vom Umweltrecht geprägt. Gleichzeitig nennen 79 Prozent der Unternehmen die Komplexität von EU- und nationalen Vorschriften als zentrales Hindernis. Der BDI fordert deshalb ein einheitliches EU-Verfahrensrecht, das Genehmigungen beschleunigt, Verfahren digitalisiert und Investitionen schneller ermöglicht.

Genehmigungsverfahren brauchen einen gemeinsamen europäischen Rahmen

Unternehmen sehen sich mit einer Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen und nationalen Umsetzungsregeln konfrontiert, die teilweise nebeneinanderstehen oder unterschiedliche Anforderungen auslösen. Besonders bei Infrastrukturprojekten und Industrieanlagen entstehen dadurch komplexe Verfahren mit hohem Verwaltungsaufwand.

Eine europäische Verordnung mit einheitlichen Verfahrensstandards für Genehmigungs- und Anzeigeverfahren könnte die unnötige Komplexität beseitigen. Diese Regelung soll bestehende sektorale Vorgaben wie die Industrieemissionsrichtlinie (IED), die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfahrensrechtlich zusammenführen. Ziel ist ein klarer Rahmen, der in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Abläufe schafft und Investitionsentscheidungen besser planbar macht.

Der BDI fordert konkret:

  • eine EU-weit geltende Verordnung mit einheitlichen Verfahrensstandards für Genehmigungs- und Anzeigeverfahren,
  • vollständig digitale Antrags- und Beteiligungsverfahren über zentrale Datenplattformen,
  • verbindliche Fristen für Vollständigkeitsprüfungen und Behördenbeteiligungen,
  • eine Verbesserungsgenehmigung, bei der umweltverbessernde Anlagenänderungen durch eine Anzeige statt durch ein umfassendes Genehmigungsverfahren ermöglicht werden,
  • mehr Planungssicherheit durch klare Stichtage für die maßgebliche Sach- und Rechtslage.

Investitionen für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit beschleunigen

Ein weiterer Reformvorschlag betrifft den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Unternehmen sollen bereits vor der endgültigen Genehmigungsentscheidung mit einem Vorhaben starten können, wenn ein öffentliches oder berechtigtes Interesse vorliegt und ausreichende Sicherheiten bestehen. Dadurch können wichtige Transformationsprojekte schneller umgesetzt werden, ohne den Schutz öffentlicher Interessen aufzugeben.

Ergänzend benötigt die Industrie eine Verbesserungsgenehmigung für Maßnahmen, die Umweltbelastungen reduzieren, die Energie- oder Ressourceneffizienz erhöhen oder die industrielle Transformation unterstützen. Wenn keine erheblichen neuen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, soll eine Anzeige gegenüber der Behörde ausreichen. Das würde Investitionen in moderne Anlagen erleichtern und den regulatorischen Aufwand deutlich senken.

Ein einheitliches europäisches Verfahrensrecht würde Genehmigungen berechenbarer machen und die Umsetzung industrieller Investitionen beschleunigen. Für Wachstum, Innovation und Transformation ist das ein wichtiger Standortfaktor.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenverfahren effizient gestalten

Öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen müssen konsequent digital durchzuführen sein. Statt umfangreicher Dokumentensammlungen soll eine verständliche und aussagekräftige Zusammenfassung des Vorhabens veröffentlicht werden. Direkt Betroffene erhalten weiterhin Zugang zu den relevanten Unterlagen.

Auch die Beteiligung anderer Behörden soll stärker an Fristen gebunden werden. Stellungnahmen sollen innerhalb eines Monats elektronisch abgegeben werden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt dies als Verzicht auf eine Stellungnahme. Damit sollen Verzögerungen reduziert werden, die heute häufig durch parallele Prüfungen verschiedener Stellen entstehen.

Digitale Verfahren und feste Fristen erhöhen die Planungssicherheit

Der Vorschlag der Industrie setzt auf eine durchgängige Digitalisierung der Verfahren. Anträge und Unterlagen sollen elektronisch eingereicht werden. Eine zentrale Datenplattform soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden bündeln und weitere Verfahrensschritte integrieren.

Besonders relevant ist die Regelung zur Vollständigkeitsprüfung. Behörden sollen innerhalb eines Monats prüfen, ob Antragsunterlagen vollständig sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen wäre eine einmalige Verlängerung um zwei Wochen möglich. Fehlen Unterlagen, müssen die Behörden abschließend benennen, welche Informationen konkret nachzureichen sind. Fachliche Nachfragen dürfen dabei nicht dazu führen, dass Verfahren dauerhaft in einer frühen Prüfphase verbleiben.

Dieser Ansatz schafft mehr Verlässlichkeit. Unternehmen erhalten frühzeitig Klarheit über den Stand des Verfahrens und können Investitionen besser vorbereiten.

Ansprechpartner

RAin Catrin Schiffer

Senior Referentin Energie, Mobilität und Umwelt
BDI e.V.
Personalfoto Catrin Schiffer