Ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Investitionen
Deutschland hat seit 2020 zahlreiche Beschleunigungsgesetze für Energie-, Infrastruktur- und Industrievorhaben verabschiedet. Dennoch bleibt das Verfahrensrecht zersplittert und schwer handhabbar. Der BDI fordert deshalb, bewährte Regelungen aus den vergangenen Reformen in einem einheitlichen Genehmigungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz zusammenzuführen. Ziel sind mehr Rechtssicherheit, ein effizienterer Vollzug und schnellere Investitionen.
Ein Verfahrensrecht für alle
Der BDI schlägt vor, die zahlreichen Sonderregelungen zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren in einem einheitlichen Verfahrensrecht im Verwaltungsverfahrensgesetz zu bündeln. Einheitliche Fristen, digitale Verfahren und harmonisierte Verfahrensschritte würden die Rechtsanwendung vereinfachen, die Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Industrie, Energie und Infrastruktur beschleunigen.
Einschätzung zur Konsultation der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie - Impulse aus der Industrie
Die europäischen Naturschutzrichtlinien sind zentral für den Schutz von Arten und Lebensräumen. In ihrer praktischen Anwendung führen sie jedoch zunehmend zu komplexen und langwierigen Genehmigungsverfahren. Anlässlich des Stresstests der EU-Kommission fordert der BDI deshalb: Naturschutz muss wirksam bleiben, zugleich aber verhältnismäßiger sowie praxistauglicher werden und mehr Rechtssicherheit schaffen.
BDI Position zur Konsultation der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
Der BDI begrüßt den Stresstest der Europäischen Kommission zur Vogelschutzrichtlinie und zur FFH-Richtlinie als wichtige Gelegenheit, deren Umsetzung zu modernisieren und gleichzeitig hohe Naturschutzstandards beizubehalten. Aus Sicht der deutschen braucht es verhältnismäßigere Prüfungsanforderungen, größere Flexibilität bei Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen, rechtsverbindliche technische Standards, praxisnahe Regelungen für temporäre Naturräume sowie eine stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Interessen. Solche Reformen würden unnötigen Verwaltungsaufwand reduzieren, die Planungssicherheit verbessern und Genehmigungsverfahren beschleunigen, während die Umweltziele der EU-Naturrichtlinien gewahrt bleiben.
Modernisierungsagenda Bund: Aus Ankündigungen müssen endlich Taten werden
Zur Präsentation des ersten Berichts zur Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Aus Ankündigungen müssen jetzt endlich Taten werden.“
Kernbotschaften des BDI zum Industrial Accelerator Act (IAA)
Mit unseren Kernbotschaften zum Industrial Accelerator Act (IAA) bewerten wir den Vorschlag der Europäischen Kommission. Der IAA setzt an den richtigen Herausforderungen für die europäische Industrie an und bietet neue Lösungsansätze. Gleichzeitig bestehen bei Nachfrageinstrumenten, ausländischen Investitionen, Genehmigungen und weiteren zentralen Regelungen erhebliche Umsetzungsrisiken. Entscheidend ist eine praxistaugliche Ausgestaltung, die zusätzliche Bürokratie vermeidet. Der IAA kann ein wichtiger industriepolitischer Baustein sein, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, die Standortbedingungen in Europa grundlegend zu verbessern.
Streamlined and Faster Procedures for Growth and Innovation in Europe
Komplexe und teils widersprüchliche Vorschriften erschweren Genehmigungsverfahren und bremsen Investitionen in Europa. Mit einem Vorschlag für EU-weit einheitliche Verfahrensregeln im Umweltrecht zeigt der BDI auf, wie Verfahren beschleunigt, digitalisiert und effizienter gestaltet werden können. Ziel ist es, Wachstum und Transformation zu fördern, ohne Umweltstandards abzusenken.
EU-Verfahrensrecht: Einheitliche Regeln für schnellere Genehmigungen
Bis zu 90 Prozent der Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur- und Industrieprojekte werden vom Umweltrecht geprägt. Gleichzeitig nennen 79 Prozent der Unternehmen die Komplexität von EU- und nationalen Vorschriften als zentrales Hindernis. Der BDI fordert deshalb ein einheitliches EU-Verfahrensrecht, das Genehmigungen beschleunigt, Verfahren digitalisiert und Investitionen schneller ermöglicht.
Umweltmodernisierungsgesetz und -verordnung: Digitalisierung allein beschleunigt keine Genehmigungen
Die Bundesregierung will mit dem Umweltmodernisierungsgesetz (UMoG) und der Umweltmodernisierungsverordnung (UMoV) Umweltverfahren digitaler und effizienter machen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Die vorgelegten Entwürfe bleiben jedoch in zentralen Bereichen hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Ohne weitergehende Verfahrensreformen drohen neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Anforderungen die angestrebten Entlastungen zu begrenzen.
Natürliche Infrastruktur: Naturschutz und Investitionen im Gleichgewicht halten
Der BDI lehnt den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) in seiner derzeitigen Form ab. Das Gesetz verschiebt die gesetzliche Interessenabwägung pauschal zulasten von Industrie und heimischer Rohstoffgewinnung. Damit drohen zusätzliche Genehmigungshürden in einer Phase, in der Deutschland auf Investitionen in neue Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte sowie eine sichere Rohstoffversorgung angewiesen ist.
Konjunkturimpuls Staatsmodernisierung: Warum Deutschland einfacher werden muss!
Wenn Regeln verständlich, Verfahren bürokratiearm und digital sowie Entscheidungen verlässlich und schnell sind, entsteht Wachstum ohne neue Subventionen. Staatsmodernisierung ist deshalb kein Randthema, sondern ein Standortfaktor für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit.
Umweltverträglichkeitsprüfung: Industrie fordert konsequenten Bürokratieabbau
Das Bundesumweltministerium will mit dem UVP-Anpassungsgesetz Genehmigungen beschleunigen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Nach Ansicht der Industrie bleibt der Entwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zusätzliche nationale Prüfpflichten, Doppelregelungen und niedrige Schwellenwerte verlängern Verfahren häufig, ohne einen zusätzlichen Nutzen für den Umweltschutz zu schaffen.
BDI-Stellungnahme zum UVPG
Der Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Anpassungsgesetz) vom 27. Juli 2026 soll zu Vereinfachungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung führen. Dieses Anliegen begrüßt der BDI. In dem anliegenden Positionspapier macht der BDI Vorschläge, wie das UVPG noch darüber hinaus entschlackt werden kann.
BDI zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die vom Bundesumweltministerium am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nachgebessert werden. Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf nicht zu weiteren Investitionshemmnissen in der deutschen Industrie führen. Auswirkungen auf die Industrie und die Genehmigungsfähigkeit von Produktionsanlagen müssen so gering wie möglich gehalten werden. In der anliegenden Stellungnahme nimmt der BDI zum Artikelgesetz, zur Neufassung der 39. BImSchV und zur notwendigen Änderung der TA Luft Stellung.
Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren
Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, zur Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes: „Bundestag setzt wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.“
Vereinfachung des europäischen Umweltrechts
Mit dem im Dezember 2025 vorgelegten Umwelt-Omnibus setzt die EU-Kommission ein Signal für Bürokratieabbau. Die Streichungen in der Industrieemissionsrichtlinie können die deutsche Industrie spürbar entlasten, ebenso schnellere Umweltverträglichkeitsprüfungen. Es gibt jedoch Potenzial für mehr. So müssen etwa in der Industrieemissionsrichtlinie die Änderungen beim Umweltmanagementsystem weiter gehen. Die Wasserrahmenrichtlinie sollte in einem weiteren Omnibus-Verfahren kurzfristig angepasst werden, da bis 2027 der vorgeschriebene gute Gewässerzustand nicht erreicht wird. Hier entsteht große Rechtsunsicherheit für Behörden und Unternehmen, die es schnell zu beseitigen gilt.
Referentenentwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Der BDI begrüßt das Infrastruktur Zukunftsgesetz als wichtigen Schritt zur Beschleunigung und Digitalisierung von Planungs und Genehmigungsverfahren. Mit Blick auf das Sondervermögen ist es entscheidend, dass die bereitgestellten Mittel zügig und wirksam in Modernisierung, Erhalt und Ausbau der Verkehrsnetze fließen können. Der vorliegende Entwurf setzt hierfür richtige Impulse, lässt jedoch noch erheblichen Spielraum zur Verfahrensvereinfachung und straffung ungenutzt. Weitere Potenziale liegen in einer konsequenteren Ausgestaltung bestehender Instrumente, klareren Zuständigkeiten und Fristen sowie dem weiteren Abbau paralleler Prüf und Beteiligungsverfahren.
Nationale Verkehrsinfrastrukturoffensive auf- und umsetzen
Zur Umsetzung der dargestellten Klimaziele braucht es nicht weniger als eine fundamentale Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Investitionsoffensive für Verkehrsinfrastrukturen.
Verkehrsträgerwechsel, Multimodalität und Kombinierten Verkehr anreizen
Neben der Optimierung der einzelnen Verkehrsträger gilt es, das Zusammenspiel der Verkehrsträger zu optimieren. Wo immer möglich, sollte die Schiene und das Binnenschiff einen größeren Anteil an den Transport- und Logistikketten übernehmen.
Richtlinie über Industrieemissionen schlank und unbürokratisch umsetzen
Die deutsche Industrie befindet sich in einer tiefgreifenden, nicht nur konjunkturellen, sondern auch strukturellen Krise. Wesentliche Leitbranchen der Industrie ächzen unter den immer weiter verschärften bürokratischen Anforderungen, die zu einem großen Teil auf europarechtlichen Vorgaben beruhen.
Investitionen dürfen aber nicht erschwert, sondern müssen wieder angereizt werden. Die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität darf nicht verzögert werden. Diese Transformation kann bei gleichzeitiger Sicherung unseres Wohlstandes nur mit einer starken industriellen Basis technologisch und ökonomisch gelingen.