
Natürliche Infrastruktur: Naturschutz und Investitionen im Gleichgewicht halten
Der BDI lehnt den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) in seiner derzeitigen Form ab. Das Gesetz verschiebt die gesetzliche Interessenabwägung pauschal zulasten von Industrie und heimischer Rohstoffgewinnung. Damit drohen zusätzliche Genehmigungshürden in einer Phase, in der Deutschland auf Investitionen in neue Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte sowie eine sichere Rohstoffversorgung angewiesen ist. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Natur- und Biodiversitätsschutz zu stärken. Dieses Anliegen ist ausdrücklich zu unterstützen. Der Entwurf schafft jedoch neue rechtliche Hürden, ohne nachzuweisen, dass die bestehenden naturschutzrechtlichen Instrumente für den Schutz von Natur und Biodiversität nicht ausreichen.
Zwischen Naturschutz und anderen öffentlichen Interessen droht ein Ungleichgewicht
Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für große Teile von Natur und Landschaft. Dieser Ansatz verändert die bisherige Abwägungspraxis grundlegend. Statt unterschiedliche öffentliche Interessen im Einzelfall gegeneinander abzuwägen, würden bestimmte Naturschutzbelange künftig regelmäßig bevorzugt. Das markiert einen Systemwechsel. Wirtschaftliche Vorhaben, Verkehrsprojekte, Infrastrukturmaßnahmen und industrielle Investitionen geraten strukturell ins Hintertreffen. Eine europarechtliche Verpflichtung für diesen Schritt besteht nicht.
Rohstoffgewinnung und Industrieprojekte besonders betroffen
Besonders betroffen sind Vorhaben, die auf bestimmte Standorte angewiesen sind. Dazu zählen die Gewinnung heimischer Rohstoffe, der Kali- und Salzbergbau, Chemiestandorte an Flüssen, Wasserleitungen, kommunale Straßen sowie Industrie- und Gewerbegebiete. Viele dieser Projekte befinden sich zwangsläufig in der Nähe von Gewässern, Auen oder anderen Flächen, die künftig Teil der „Natürlichen Infrastruktur“ werden sollen. Die Folge wären längere Verfahren, höhere Investitionskosten und in einzelnen Fällen sogar Genehmigungsausschlüsse. Besonders kritisch sind die Konsequenzen für die rohstoffabbauende Industrie. Rohstoffvorkommen lassen sich nicht verlagern. Werden bestimmte Flächen faktisch zu Tabuzonen, entstehen Risiken für die heimische Versorgung mit mineralischen Rohstoffen. Wer Wachstum, Resilienz, Energiewende und schnellere Genehmigungen erreichen will, darf die industriellen Voraussetzungen dafür nicht gleichzeitig unter einen strukturellen Genehmigungsvorbehalt stellen.
Der BDI fordert
- auf die pauschale Einstufung weitreichender Naturschutzkulissen als überragendes öffentliches Interesse zu verzichten.
- die neue, unbestimmte Flächenkategorie „Natürliche Infrastruktur“ mit zusätzlichen Rechtsfolgen zu streichen.
- Pauschale Kompensationsaufschläge zu streichen. Kompensationsmaßnahmen müssen sich am konkreten Eingriff und am tatsächlichen ökologischen Bedarf orientieren.
- vor einem Kabinettsbeschluss eine belastbare Folgenabschätzung vorzulegen. Insbesondere müssen Flächenüberlagerungen, Auswirkungen auf Genehmigungsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Baukosten und die heimische Rohstoffgewinnung untersucht werden.
Mehr Kosten bedeuten nicht automatisch mehr Naturschutz
Der Gesetzentwurf enthält auch ökologische Widersprüche. Werden Leitungen oder Straßen um geschützte Flächen herumgeführt, entstehen häufig längere Trassen und ein höherer Materialverbrauch und zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Der ökologische Fußabdruck einzelner Projekte kann dadurch sogar steigen.
Hinzu kommen höhere Kompensationsanforderungen. Der Gesetzentwurf sieht einen um 20 Prozent erhöhten Kompensationsbedarf für Eingriffe in Bestandteile der Natürlichen Infrastruktur vor. Diese pauschalen Aufschläge stehen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zum tatsächlichen Naturschutzgewinn.
Es besteht die Gefahr, dass angekündigte Beschleunigungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren durch neue rechtliche Hürden wieder ausgebremst werden. Notwendig ist eine ausgewogene Regelung, die den Schutz von Natur und Biodiversität stärkt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu gefährden. Weitere Einzelheiten enthält die Stellungnahme des BDI einschließlich des ergänzenden Praxisanhangs.
Weitere Einzelheiten enthält die Stellungnahme des BDI einschließlich des ergänzenden Praxisanhangs.
