
Umweltmodernisierungsgesetz und -verordnung: Digitalisierung allein beschleunigt keine Genehmigungen
Die Bundesregierung will mit dem Umweltmodernisierungsgesetz (UMoG) und der Umweltmodernisierungsverordnung (UMoV) Umweltverfahren digitaler und effizienter machen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Die vorgelegten Entwürfe bleiben jedoch in zentralen Bereichen hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Ohne weitergehende Verfahrensreformen drohen neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Anforderungen die angestrebten Entlastungen zu begrenzen.
Genehmigungsverfahren beschleunigen
Positiv bewertet der BDI die stärkere Nutzung digitaler Instrumente, die Reduzierung einzelner Berichtspflichten und den Abbau von Doppelarbeit. Diese Maßnahmen können Unternehmen und Behörden entlasten.
Die Entwürfe schaffen jedoch keine ausreichenden Voraussetzungen für deutlich schnellere Genehmigungsverfahren. Aus Sicht der Industrie braucht es verbindlichere Fristen, klare Verfahrensabläufe und eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Genehmigungen müssen stärker an Investitions- und Versorgungssicherheit ausgerichtet werden .Besonderen Handlungsbedarf sieht der BDI im Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Immissionsschutzrecht. Genehmigungsverfahren werden in der Praxis häufig durch nachträgliche Anforderungen, wechselnde Rechtsgrundlagen und lange Abstimmungsprozesse verzögert.
Der BDI fordert deshalb verbindliche Scoping-Termine im UVPG, parallele Behördenbeteiligungen sowie eine Stichtagsregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Maßgeblich für die Genehmigungsentscheidung sollte die Rechtslage zum Zeitpunkt der Vollständigkeitserklärung der Antragsunterlagen sein.
Bundesweit einheitliche Standards und Rechtssicherheit im Naturschutzgesetz
Der BDI unterstützt das Ziel, Mehrfacherhebungen zu vermeiden und bestehende Daten besser nutzbar zu machen. Die geplanten Regelungen zur Herausgabe von Arterfassungsdaten werfen jedoch Fragen zum Schutz von Eigentumsrechten, Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum auf. Unternehmen finanzieren entsprechende Gutachten häufig selbst. Der BDI fordert daher klare Schutzmechanismen, Rechtssicherheit sowie einen ausgewogenen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und den Rechten der Dateninhaber.
Auch bei artenschutzrechtlichen Prüfungen sieht der BDI erhebliches Beschleunigungspotenzial. Unterschiedliche Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe führen regelmäßig zu Verzögerungen.
Bundesweit einheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und die Nutzung vorhandener Datengrundlagen würden die Verwaltungspraxis vereinheitlichen und Verfahren beschleunigen.
BDI-Stellungnahme zum Referentenentwurf UMoG
Der BDI unterstützt das Ziel, Umweltrecht digitaler, effizienter und investitionsfreundlicher zu gestalten. Die vorliegenden Entwürfe für UMoG und UMoV bleiben jedoch hinter ihrem Modernisierungsanspruch zurück. In seiner Stellungnahme benennt der BDI konkrete Verbesserungsbedarfe für mehr Planungssicherheit, wirksamere Verfahrensbeschleunigung und einen ausgewogenen Umgang mit Daten-, Eigentums- und Umweltbelangen.