Streamlined and Faster Procedures for Growth and Innovation in Europe
Komplexe und teils widersprüchliche Vorschriften erschweren Genehmigungsverfahren und bremsen Investitionen in Europa. Mit einem Vorschlag für EU-weit einheitliche Verfahrensregeln im Umweltrecht zeigt der BDI auf, wie Verfahren beschleunigt, digitalisiert und effizienter gestaltet werden können. Ziel ist es, Wachstum und Transformation zu fördern, ohne Umweltstandards abzusenken.
Umweltmodernisierungsgesetz und -verordnung: Digitalisierung allein beschleunigt keine Genehmigungen
Die Bundesregierung will mit dem Umweltmodernisierungsgesetz (UMoG) und der Umweltmodernisierungsverordnung (UMoV) Umweltverfahren digitaler und effizienter machen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Die vorgelegten Entwürfe bleiben jedoch in zentralen Bereichen hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Ohne weitergehende Verfahrensreformen drohen neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Anforderungen die angestrebten Entlastungen zu begrenzen.
Nationaler Wiederherstellungsplan – mehr Planungssicherheit und Augenmaß benötigt
Der BDI sieht im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar unterstützt die deutsche Industrie die Ziele des Natur- und Biodiversitätsschutzes grundsätzlich, der vorliegende Entwurf bleibt jedoch in vielen Bereichen zu unkonkret und schafft erhebliche Unsicherheiten für Unternehmen und Investitionen.
Vereinfachung des europäischen Umweltrechts
Mit dem im Dezember 2025 vorgelegten Umwelt-Omnibus setzt die EU-Kommission ein Signal für Bürokratieabbau. Die Streichungen in der Industrieemissionsrichtlinie können die deutsche Industrie spürbar entlasten, ebenso schnellere Umweltverträglichkeitsprüfungen. Es gibt jedoch Potenzial für mehr. So müssen etwa in der Industrieemissionsrichtlinie die Änderungen beim Umweltmanagementsystem weiter gehen. Die Wasserrahmenrichtlinie sollte in einem weiteren Omnibus-Verfahren kurzfristig angepasst werden, da bis 2027 der vorgeschriebene gute Gewässerzustand nicht erreicht wird. Hier entsteht große Rechtsunsicherheit für Behörden und Unternehmen, die es schnell zu beseitigen gilt.
BDI-Position für einen EU-Omnibus zur Vereinfachung des Umweltrechts
Die EU-Umweltvorschriften sind derzeit zu komplex und bürokratisch, was eine große Belastung für die Unternehmen darstellt und Innovationen behindert. Eine auf Vertrauen basierende Regulierung sollte die Unternehmen in die Lage versetzen, mehr Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Unter anderem in den Bereichen Chemikalienregulierung (REACH), Wasserwirtschaft, Industrieemissionen und Naturschutzrecht besteht dringender Reformbedarf, um Verfahren zu vereinfachen und Planungssicherheit zu schaffen. Das BDI-Positionspapier enthält Vorschläge für ein „EU-Umwelt-Omnibus“-Paket, um Umweltvorschriften zu straffen, Berichts- und Dokumentationspflichten zu reduzieren und damit die Belastung der Unternehmen zu verringern.
Europäisches Umweltrecht auf den Prüfstand stellen
Das europäische Umweltrecht ist inzwischen ein deutlich zu enges Korsett, um die Verfahren wirklich nachhaltig beschleunigen zu können. Die zunehmend komplexe, unübersichtliche und teilweise veraltete europäische Rechtslage bedarf dringend einer Modernisierung, Deutschland muss hier auf EU-Ebene mit einem klaren Bekenntnis zum Industriestandort EU auftreten.
Genehmigungsverfahren vereinfachen
Die Komplexität von Genehmigungsverfahren ist aus Sicht der Unternehmen neben dem komplizierten Steuerrecht das größte Hindernis am Standort Deutschland. Die Dauer der Verfahren hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Der BDI hat daher sieben Punkte für schnellere Genehmigungsverfahren in einer übersichtlichen Broschüre zusammengestellt.
Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie zwingend notwendig
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich als Instrument des europäischen Wasserrechts bewährt. Da jedoch 80 Prozent der Wasserkörper in Europa die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 nicht erreichen werden, müssen die Regularien der WRRL überarbeitet werden. Wenn wirtschaftliche und industrielle Aktivitäten möglich bleiben sollen, scheint eine Revision der Wasserrahmenrichtlinie unumgänglich.
Auf dem Weg zur neuen TA-Abstand
Die Technische Anleitung (TA) Abstand zur Ermittlung eines „angemessenen Sicherheitsabstandes“ bei Industrieanlagen, die unter das Störfallrecht fallen, hat weitreichende Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von unzähligen Anlagen in Deutschland. Vor Erlass einer solchen bedarf es begrifflicher Konkretisierungen, um den Vollzug für Behörden und Betreiber zu erleichtern.
Forderungen des BDI zur Überprüfung und Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich als Instrument des europäischen Wasserrechts bewährt. Sie enthält wichtige Vorgaben zur Gewässerbewirtschaftung. Der BDI spricht sich daher für eine Beibehaltung und Fortentwicklung der WRRL aus. Diese Fortentwicklung muss jedoch Änderungen beinhalten, damit Genehmigungen einschließlich der wasserwirtschaftlichen Gestattungen für Industrieanlagen möglich bleiben.
Effektiver Umweltschutz braucht starke Industrie
Die im globalen Vergleich vorbildlichen Standards im Umweltschutz wären in Deutschland ohne die Innovationskraft der Industrie nicht erreichbar gewesen. Auch künftig wird unser Land auf diesem Pfad einer nachhaltigen Entwicklung nur als ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort mit vollständiger Wertschöpfungskette vorankommen. Der BDI hat daher mit Blick auf die Bundestagswahl in diesem Jahr zehn wichtige Leitplanken einer nachhaltigen Umweltpolitik entwickelt.