
Umweltverträglichkeitsprüfung: Industrie fordert konsequenten Bürokratieabbau
Das Bundesumweltministerium will mit dem UVP-Anpassungsgesetz Genehmigungen beschleunigen. Der BDI unterstützt dieses Ziel. Nach Ansicht der Industrie bleibt der Entwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zusätzliche nationale Prüfpflichten, Doppelregelungen und niedrige Schwellenwerte verlängern Verfahren häufig, ohne einen zusätzlichen Nutzen für den Umweltschutz zu schaffen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein zentrales Instrument des Umweltrechts. Gleichzeitig zählt sie bei vielen Industrie- und Infrastrukturvorhaben zu den Faktoren, die Genehmigungsverfahren verlängern. Mit dem am 27. Juli 2026 vorgelegten UVP-Anpassungsgesetz reagiert die Bundesregierung auf den Auftrag des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Der BDI fordert, die Reform zu nutzen, um das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung grundlegend zu entschlacken und stärker an den europäischen Vorgaben auszurichten.
Aus Sicht der Industrie enthält das deutsche Recht weiterhin zahlreiche Anforderungen, die über die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie der Europäischen Union hinausgehen. Diese zusätzlichen Vorgaben binden Ressourcen in Unternehmen und Behörden und verlängern Verfahren, obwohl sie häufig keinen erkennbaren Mehrwert für die eigentliche Zulassungsentscheidung schaffen.
Änderungsvorhaben schneller ermöglichen
Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf Erleichterungen für bestimmte dem Klimaschutz dienende Änderungsvorhaben. Der BDI begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Viele Investitionen in die Transformation entstehen durch Anpassungen bestehender Anlagen. Dazu gehören etwa die Elektrifizierung von Produktionsprozessen, Maßnahmen zur Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Nach Auffassung des BDI greift die vorgesehene Regelung jedoch zu kurz. Zahlreiche industrielle Vorhaben tragen zur Transformation bei, ohne von den geplanten Erleichterungen erfasst zu werden. Hinzu kommt, dass auch Vorhaben mit sehr geringen Umweltauswirkungen weiterhin umfangreiche Vorprüfungen auslösen können.
Der BDI schlägt deshalb vor, die Regelungen für Änderungsvorhaben umfassender zu überarbeiten.
Doppelregelungen im Genehmigungsrecht beseitigen
Besonders deutlich zeigt sich der Reformbedarf bei Vorhaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). In diesen Verfahren werden Umweltwirkungen bereits umfassend geprüft. Dennoch verlangt das UVPG zusätzliche Verfahrensschritte und Dokumentationen.
Ein Beispiel ist der gesonderte UVP-Bericht nach § 16 UVPG. Nach Einschätzung des BDI enthält dieser Bericht vielfach Informationen, die bereits Bestandteil der Genehmigungsunterlagen sind. Der zusätzliche Aufwand verursacht Kosten und verlängert Verfahren.
Der BDI fordert konkret:
- Verbindliche Scoping-Termine mit festen Fristen und einem klar definierten Untersuchungsrahmen.
- Parallele Durchführung aller erforderlichen Fachprüfungen.
- Streichung des gesonderten UVP-Berichts bei BImSchG-Vorhaben.
- Verzicht auf doppelte Beteiligungsregelungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren.
- Besseren Schutz sensibler Informationen bei KRITIS-Anlagen.
Diese Maßnahmen würden nach Auffassung der Industrie die Verfahrensdauer spürbar verkürzen und gleichzeitig die Rechtssicherheit erhöhen.
Anlage 1 des UVPG auf den Prüfstand stellen
Die Anlage 1 des UVPG sollte überprüft werden. In Anlage 1 sind die Vorhaben aufgeführt, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung unterliegen.
Der BDI sieht in mehreren Bereichen nationales „Goldplating“. Gemeint sind Anforderungen, die über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehen. Der BDI schlägt deshalb vor, die Liste systematisch zu überprüfen und europarechtlich nicht erforderliche Tatbestände zu streichen.
Konkret nennt die Industrie unter anderem Feuerungsanlagen unter 50 Megawatt, kleinere Steinbrüche mit einer Abbaufläche unter 25 Hektar, bestimmte Langzeitlager für nicht gefährliche Abfälle sowie UVP-Pflichten für Erstaufforstungen. Auch bei Straßen-, Flugplatz- und Abwasserprojekten sollen Schwellenwerte angepasst werden.
Aus Sicht des BDI eröffnet die europäische Richtlinie den Mitgliedstaaten ausreichende Spielräume, um Genehmigungsverfahren effizienter auszugestalten. Deutschland sollte diese Spielräume konsequenter nutzen.
Rechtssicherheit und Schutz kritischer Infrastruktur stärken
Neben den Verfahrensfragen adressiert die Stellungnahme auch den Umgang mit sensiblen Informationen. Bei kritischen Infrastrukturen enthalten Umweltgutachten häufig technische Angaben, die Rückschlüsse auf sicherheitsrelevante Bereiche ermöglichen.
Der BDI fordert deshalb, bei KRITIS-Anlagen weitergehende Schwärzungen zuzulassen und besonders sensible Gutachten von der Veröffentlichung im UVP-Portal auszunehmen. Zudem spricht sich der Verband für klarere Regeln aus, welche Berichte und Empfehlungen tatsächlich veröffentlicht werden müssen.
Die Industrie unterstützt das Ziel einer modernen und effizienten Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit das UVP-Anpassungsgesetz einen spürbaren Beitrag zur Beschleunigung von Investitionen leisten kann, braucht es aus Sicht des BDI jedoch weitergehende Reformen.
Das BDI-Positionspapier enthält detaillierte Vorschläge zur Überarbeitung des UVPG.
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