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Digitalisierung des Steuerrechts – dringender Handlungsbedarf in Deutschland

Die Umstellung auf ein digitaltaugliches Steuerrecht ist eine der vordringlichen steuerpolitischen Herausforderungen. In Deutschland besteht erheblicher Handlungsbedarf. Angesichts der knappen Ressourcen sowohl in Unternehmen als auch in der Finanzverwaltung sind jetzt weitreichende Verbesserungen und Fortschritte notwendig.

In Deutschland gibt es zwar seit mehreren Jahren die Elektronische Steuererklärung, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sowie die E-Bilanz. Von einem umfassenden digitalen Steuerverfahren, das den gesamten Prozess von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis zur steuerlichen Betriebsprüfung abdeckt, ist die Finanzverwaltung aber noch weit entfernt. Eine Veränderung ist dringend notwendig, denn digitale Steuerverfahren stellen im internationalen Wettbewerb einen entscheidenden Standortvorteil für Unternehmen dar.

Andere Staaten sind Deutschland voraus: Österreich beispielsweise wickelt mit dem E-Government-Portal „FinanzOnline“ das gesamte Besteuerungsverfahren – von der Erstellung und Übermittlung der Steuererklärungen bis hin zur Zustellung von Steuerbescheiden – digital ab. Dies erspart Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen sowohl den Weg zum Finanzamt als auch den Schriftverkehr auf dem Postweg. In Deutschland dagegen führt der überwiegend papiergebundene Prozess zu Medienbrüchen, digitalen Einbahnstraßen und Effizienzverlusten.   

Dringend erforderliche Maßnahmen für ein digitales Besteuerungsverfahren

Das Ziel muss es sein, einen vollständig digitalen Kommunikationsprozess zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu etablieren. Konkret heißt das, dass auf die elektronische Steuererklärung ein digitaler Steuerbescheid folgen muss. Auch im Bereich der steuerlichen Betriebsprüfung müssen die digitale Kommunikation ausgeweitet und der digitale Datenaustausch ausgebaut und standardisiert werden.    

Zudem muss sichergestellt werden, dass steuerliche Regelungen auch digital umsetzbar sind. Analog zur Überprüfung der Bürokratiebelastung neuer Regelungen durch den Nationalen Normenkontrollrat gilt es, bereits im Gesetzgebungsverfahren die digitale Umsetzung und Befolgung neuer Normen zu prüfen (Digitalcheck).


Digitalisierung des Steuerrechts – große Schritte erforderlich


BDI-Forderungen zur Digitalisierung des Steuerrechts

Digitalisierung des Steuerrechts im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen

  • Konsequenter Digitalcheck bei allen Gesetzesinitiativen
  • Gesetzestexte möglichst in strukturierter, Mensch- und Maschinen-verständlicher Sprachen verfassen (z. B. wenn-dann-Logiken)
  • Schrittweise Überprüfung des bestehenden, materiellen Steuerrechts
  • Verstärkter Einsatz von Typisierung und Pauschalierung (v. a. bei Massensachverhalten) und von juristischen Algorithmen (Identifizierung von Widersprüchen und Fehlern)

Vollständig digitales Steuerverfahren ermöglichen

  • Digitale Steuerbescheide in strukturierter und maschinenlesbarer Form für alle Steuerarten einführen
  • Daten (z. B. E-Bilanzdaten) elektronisch rückübermitteln 
  • Nachweise und Belege in digitaler, maschinenlesbarer Form anerkennen
  • Stärkere Rolle des Bundes bei der Koordination von Digitalisierungsprojekten etablieren

Digitalisierung der steuerlichen Betriebsprüfung weiter voranbringen

  • Standardisierte Schnittstellen für die Datenübertragung in Kooperation mit der betrieblichen Praxis entwickeln und einsetzen
  • Digitale Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung ausbauen und dafür bundesweit einheitliche Standards definieren
  • Innerbetriebliche Kontrollsysteme (Tax CMS) dauerhaft und rechtssicher in die steuerliche Betriebsprüfung einbeziehen