© Canva

Durchgehend digitales Besteuerungsverfahren ermöglichen

Unternehmen geben ihre Steuererklärungen längst elektronisch ab. Die Übermittlung des Steuerbescheids von der Finanzverwaltung zu den Unternehmen erfolgt dagegen in aller Regel noch immer auf Papier. Derartige Medienbrüche sind fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Ein vollständig digitaler Steuerbescheid führt dagegen auf Seiten der Unternehmen wie auch der Finanzverwaltung zu effizienten Prozessen.

Der vollständig digitale Steuerbescheid muss die Regel werden, denn hierfür wurde bereits 2017 die rechtliche Grundlage geschaffen. Dabei reicht es nicht aus, den Papierbescheid lediglich in elektronischer Form (z. B. im PDF-Format) zum Abruf bereitzustellen. Vielmehr muss der Bescheid auch in strukturierter Form und damit maschinenlesbar erstellt werden. Ziel muss sein, dass ein rechtsverbindlicher Steuerbescheid als PDF-Dokument mit einem strukturierten und standardisierten XML-Datensatz bereitgestellt wird. Dies ermöglicht einen automatischen Vergleich der Daten des Steuerbescheids mit den Daten der elektronischen Steuererklärung. Medienbrüche und die aufwendige Erfassung von Papierbescheiden gehören damit der Vergangenheit an.

Leuchtturm-Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“

Das Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ besitzt Vorbildcharakter: Im Frühjahr 2023 wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid erfolgreich in das digitale ELSTER-Portal der Finanzverwaltung integriert. Unternehmen und Steuerberatungen können seitdem direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, dass sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Der digitale Gewerbesteuerbescheid – als rechtsverbindlicher Steuerbescheid im PDF-Dokument mit einem strukturierten und standardisierten XML-Datensatz – ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung des Steuerverfahrens.

Der papiergebundene Gewerbesteuerbescheid sollte zeitnah abgeschafft werden. Dieser existiert bundesweit in rund 600 verschiedenen Formaten und stellt die betriebliche Praxis vor zahlreiche Probleme. Insbesondere sind die Unternehmen gezwungen, die Steuerbescheide manuell zu erfassen und in sehr aufwendigen Prozessen, z. B. mittels Scan-Straßen, zu digitalisieren. Dies ist fehleranfällig und teuer. Besonders betroffen sind Unternehmen, die in mehreren Kommunen Betriebsstätten unterhalten, und somit mit unterschiedlich strukturierten Gewerbesteuerbescheiden konfrontiert sind.

Auch auf Seiten der Kommunen lassen sich durch den digitalen Gewerbesteuerbescheid große Effizienzvorteile realisieren. Die digitale Erstellung und Zusendung der Bescheide verkürzt die verwaltungsinternen Prozesse und spart nicht zuletzt auch mehrere Millionen Seiten Papier pro Jahr – mit Blick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit ein wichtiges Argument. 

Außerdem sollte eine Gewerbesteuer-Clearingstelle geschaffen werden, um den hohen bürokratischen Aufwand bei der Zerlegung der Gewerbesteuer zu reduzieren. Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden werden so spürbar entlastet, da sie – statt in mehreren Gemeinden – nur noch einen einheitlichen Ansprechpartner haben.

Daten nicht mehrfach bei den Steuerpflichtigen erheben

Daten, die bei den Behörden bereits vorhanden sind, sollten nicht mehrfach bei den Steuerpflichtigen erhoben werden. Ein gutes Beispiel ist die Grundsteuer: Die angekündigte programmtechnische Verbindung von Daten der Finanzverwaltung mit Daten anderer Behörden (v. a. Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämter) sollte zügig umgesetzt werden, um die Datenabfrage bei den Steuerpflichtigen zur reduzieren. Außerdem muss die Neuregelung der Grundsteuer in den Ländern und Gemeinden mit einem Digitalisierungsschub einhergehen. Auf die elektronischen Steuererklärungen und Anzeigen der Steuerpflichtigen muss eine digitale Bereitstellung strukturierter Bescheide sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf kommunaler Seite folgen.

Ausführliche Informationen zum Digitalen Gewerbesteuerbescheid