Deckelung von Managergehältern: Einzelfälle rechtfertigen keine gesetzliche Regelung
„Wir in der Industrie halten nichts von einer gesetzlichen Begrenzungspflicht. Die Vergütungshöhe ist Teil des Gestaltungsspielraums, die dem Aufsichtsrat bei der Vergütung zukommt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt bereits die Einführung von Gehaltsobergrenzen. Viele Unternehmen folgen dieser Empfehlung. Deutlich kritischer sehen wir die Möglichkeiten der Hauptversammlung, das Votum des Aufsichtsrats einseitig absenken zu können.
Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind. Dies rechtfertigt aber keine gesetzliche Regelung für 10.000 Aktiengesellschaften und 900 börsennotierte Unternehmen. Grundsätzlich handeln deutsche Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütung verantwortungsvoll. Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit tausende unkritische Vorstandsverträge in Mithaftung zu nehmen. Jenseits von deutschen Top-Gesellschaften, die hunderttausende von Mitarbeitern beschäftigen und Milliardenumsätze erwirtschaften, sind in allen übrigen Börsensegmenten Millionengehälter – wenn überhaupt – die absolute Ausnahme.
Bereits jetzt ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Damit wird verhindert, dass Boni Anreize schaffen, für kurzfristige Ziele hohe Risiken einzugehen, die die Geschäftsentwicklung auf längere Sicht beschädigen können. Jeder Auswuchs schadet dem Image der deutschen Wirtschaft in Gänze. Und es trifft zu Unrecht all die Aufsichtsräte, die gut kooperieren und einen exzellenten Job machen.“