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ESG-Reporting: BDI und DRSC veröffentlichen Informationsbroschüre

In einer gemeinsamen ESG-Broschüre haben der BDI und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die wichtigsten Informationen zu den neuen Berichtspflichten infolge der anstehenden Umsetzung europäischer Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengetragen. Die Broschüre soll die vielen Tausend erstmalig berichtenden Unternehmen grundlegend informieren und erste Ideen für das Aufsetzen entsprechender Umsetzungsprojekte vermitteln.

Die vom EU-Parlament im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Direvtive (CSRD) bringt tiefgreifende Veränderungen für viele deutsche Unternehmen mit sich. Künftig müssen diese mit dem Lagebericht einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance erstellen. Die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten bieten die Chance, Nachhaltigkeit strukturiert im Unternehmen zu verankern, was sich positiv auf Kapitalbeschaffung, Kostenstrukturen und den Unternehmenserfolg auswirken kann. Der Aufwand der Unternehmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss allerdings verhältnismäßig sein.

Insbesondere neu berichtspflichtige Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen: Sie müssen sich auf eine neue Art der Berichterstattung einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Das erfordert einen großen Ressourcenaufwand und verursacht hohe zusätzliche Kosten. Entscheidend ist daher, dass die politischen Entscheidungsträger die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland praxistauglich gestalten und den Bürokratieaufwand für die Unternehmen begrenzen. Das erfordert eine große gemeinsame Kraftanstrengung. Mit der vorliegenden Broschüre informieren der BDI und das DRSC über die neuen Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und geben den betroffenen Unternehmen Hinweise zur Umsetzung der CSRD in der Praxis an die Hand.

Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nach der alten Non-financial Reporting Directive (NFRD) waren bereits seit 2017 circa 500 Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung zu veröffentlichen, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte bezieht. Die Berichtspflichten der CSRD gelten nunmehr für etwa 13.200 Unternehmen in Deutschland; sie sind schrittweise für ab dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Mit der CSRD sind allerdings sind nicht nur wesentlich mehr Unternehmen von den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, es hat sich auch die Art und der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Vergleich zur NFRD geändert: Betroffene Unternehmen sind zusätzlich dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsbelange verstärkt in ihrer Unternehmensorganisation zu berücksichtigen.

Nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie

Da es sich bei der CSRD um eine EU-Richtlinie handelt, müssen die Vorschriften in deutsches Recht umgesetzt werden. Im März 2024 hat das Bundesministerium der Justiz bereits einen Referentenentwurf für ein deutsches CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, nach welchem beispielsweise ausschließlich Wirtschaftsprüfer die neuen Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Verknüpfung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor, um doppelte Berichtspflichten vermeiden zu können. Der BDI hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation des Referentenentwurfs beteiligt. Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der deutschen Unternehmen schaffen. Statt einer „Aufstellungslösung“ sollte eine „Offenlegungslösung“ für die elektronische Berichterstattung gewählt werden und die Unternehmen sollten aus allen drei von der EU vorgesehenen Optionen von Abschlussprüfern, Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Erbringern von Prüfdienstleitern frei wählen können, wen sie mit der Prüfung beauftragen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten vermieden werden.

Veranstaltung des BDI zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusätzlich hat der BDI zusammen mit den Kooperationspartnern DRSC, econsense und EY auf einer hochrangig besetzten Veranstaltung im Mai 2024 über den deutschen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD und den sich daraus ergebenden Herausforderungen des zukünftigen ESG-Reportings informiert. Gemeinsam mit Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung und Standardsetzern sowie Experten aus Wissenschaft, Unternehmen und Prüfung haben wir die Ausgestaltung des aktuellen Referentenentwurfs diskutiert. Dabei standen unter anderem die Herausforderungen im Bereich der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts, der integrierten Berichterstattung und des elektronischen Berichtsformats im Mittelpunkt. In thematischen „Deep Dives“ beleuchteten Experten aus Unternehmen, Prüfung und Verbänden zudem die besonderen Herausforderungen der Wesentlichkeitsanalyse und die sich gerade in der Konsultation befindlichen Entwürfe der KMU-Standards „LSME“ und VSME“.