Das Kabinett hat den Regierungsentwurf der deutschen Umsetzung der CSRD beschlossen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor. Dennoch besteht weiterhin die Notwendigkeit, im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen vorzunehmen. In einem Webtalk wird der BDI zusammen mit dem DRSC, econsense und EY die Neuerungen des Entwurfs besprechen sowie weitere Umsetzungshilfen anbieten.