Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung und neue Überwachungsbedürftige-Anlagenverordnung auf dem Prüfstand
Die geplante Umbenennung der Betriebssicherheitsverordnung in „Arbeitsmittelbenutzungsverordnung“ sowie die Einführung der neuen Überwachungsbedürftigen-Anlagenverordnung (ÜAnlV) sollen mehr Klarheit bringen – könnten aber durch teilweise widersprüchliche Begriffe und neue Vorschriften genau das Gegenteil bewirken. Es gilt, Komplikationen zu vermeiden.
Richtlinie über Industrieemissionen schlank und unbürokratisch umsetzen
Das BMUV hat am 28.11.2024 den Referentenentwurf für ein Artikelgesetz und den Referentenentwurf für eine Mantelverordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vorgelegt. Die neue IED führt zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und zu zusätzlicher Bürokratie für die Betreiber von tausenden Industrieanlagen. Der BDI spricht sich daher für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie aus, weitere Bürokratie muss verhindert werden.
Europäisches Umweltrecht auf den Prüfstand stellen
Das europäische Umweltrecht ist inzwischen ein deutlich zu enges Korsett, um die Verfahren wirklich nachhaltig beschleunigen zu können. Die zunehmend komplexe, unübersichtliche und teilweise veraltete europäische Rechtslage bedarf dringend einer Modernisierung, Deutschland muss hier auf EU-Ebene mit einem klaren Bekenntnis zum Industriestandort EU auftreten.
Vorschlag des Rates zum Integrierten Wassermanagement
Der EU-Ratsbeschluss zum europäischen Vorschlag für ein Integriertes Wassermanagement will die Flexibilität bei der Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften gewährleisten. Dies ist nicht gelungen. Die Verschärfung und die teilweise erhebliche strukturelle Änderung der Vorgaben zur Bewirtschaftung der Gewässer wird zu Umsetzungsschwierigkeiten in Deutschland und in der Folge zu weniger Rechtssicherheit sowie Änderung bzw. Aufhebung vieler wasserrechtlicher Erlaubnisse führen.
Vorschlag des Rates zum Integrierten Wassermanagement
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert mittlerweile sehr umfangreiche Vorbereitungen und Studien durch die Projektträger. Zugleich besteht erhebliche Unsicherheit, ob die Ziele für 2027 erreicht werden können – insbesondere im Hinblick auf abweichende Bewirtschaftungsziele sowie die vorgesehenen Ausnahmen. Der BDI fordert daher, eine Verlängerung um mindestens drei weitere Bewirtschaftungszyklen, eine praxisnahe Definition des Verschlechterungsverbots sowie eine angemessene Erweiterung der Möglichkeiten für Abweichungen und Ausnahmen im Rahmen der bestehenden Vorgaben der WRRL
Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle – im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Auf gesetzlicher Ebene stellt die europäische CSDR-Richtlinie neue Anforderungen an Unternehmen. Worauf es bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ankommt und was die Änderungen für Unternehmen in Deutschland bedeutet.
Drohen erneut Fahrverbote durch Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinie?
Im Rahmen des Europäischen Green Deals sollen die EU-Luftqualitätsstandards stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angeglichen werden. Dazu hat die EU-Kommission im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinien vorgelegt. In Deutschland können die Auswirkungen der neuen Grenzwerte erheblich sein.
EU-Richtlinie über Luftqualität
Die EU-Kommission legte Ende Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien vor. Dieser definiert gemeinsame Methoden zur Überwachung, Beurteilung und Information über die Luftqualität in der Europäischen Union und legt Ziele für die Luftqualität fest, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern. Die Industrie sieht eine Revision der europäischen Luftqualitätsrichtlinien derzeit nicht als erforderlich.
Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz hinweisgebender Personen umgesetzt werden. Die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Oktober hat gezeigt, dass es noch Diskussionsbedarf zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf gibt.