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EU-Steuerpolitik: Prioritäten der deutschen Wirtschaft zur neuen Legislaturperiode

Im Vergleich zu anderen wichtigen Industriestaaten hat die EU massiv an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Hauptgründe dafür sind hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten, zunehmender globaler Wettbewerb und bürokratische Hürden. Zudem behindert ein unzureichender steuerlicher Rahmen das Wirtschaftswachstum und Investitionen. Die neue Legislaturperiode muss die EU zum Aufbruch nutzen.

Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer verändert sich die Unternehmensbesteuerung grundlegend. Da große Volkswirtschaften wie die USA und China die globalen Mindeststeuerregelungen nicht übernommen haben, ist unklar, ob Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen erreichen kann. Die EU sollte ihre Vorschriften entsprechend anpassen und ihren Rahmen für die Unternehmensbesteuerung optimieren, um Rechtsunsicherheit und hohe Befolgungskosten zu vermeiden. 

Prioritäten der deutschen Wirtschaft – Abbau der Bürokratie

Die EU muss Maßnahmen ergreifen, um den bürokratischen Aufwand der Unternehmen bei den steuerlichen Compliance-Pflichten zu reduzieren. Die Vielzahl hochkomplexer Vorschriften führt zu erheblichen Zusatzaufwand, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa gegenüber anderen Staaten und bindet Ressourcen, die besser für Innovationen genutzt werden könnten. 

Neue Herausforderungen beim mobilen Arbeiten im Ausland 

Eine einheitliche europäische Lösung ist insbesondere hinsichtlich des mobilen Arbeitens im Ausland notwendig. Die Arbeitswelt entwickelt sich rasant, und mobiles Arbeiten ist für viele Beschäftigte und Unternehmen zum „New Normal“ geworden. Diese Entwicklung, beschleunigt durch die Corona-Pandemie, gewinnt auch im internationalen Kontext an Bedeutung, insbesondere für die Gewinnung internationaler Fachkräfte. 

Mobiles Arbeiten im Ausland wirft verschiedene steuerrechtliche Fragen auf. Dazu gehören mögliche Registrierungs- und Deklarationspflichten im Ausland sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung. Um Unternehmen und Beschäftigten Rechtssicherheit zu bieten, sind international abgestimmte und unbürokratische Lösungen erforderlich. Der BDI schlägt daher vor, nachvollziehbare Kriterien für die Betriebsstättenbegründung festzulegen und Verfahrenserleichterungen bei der Lohnsteuer zu schaffen: 

  • Kurze Tätigkeiten im Ausland: Keine Betriebsstätte im Ausland bei bis zu 120 Tätigkeitstagen oder 183 Aufenthaltstagen im Ausland. 

  • Langfristige Tätigkeiten: International abgestimmte Kriterien zur Entscheidung über die Betriebsstättenbegründung. 

  • Lohnsteuer: Keine Lohnsteuerverpflichtungen des Arbeitgebers im Ausland, solange eine bestimmte Anzahl an mobilen Arbeitstagen von bis zu 120 Tagen nicht überschritten wird. 

Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, steuerliche Risiken zu minimieren und klare Regelungen für das grenzüberschreitende mobile Arbeiten zu schaffen. 

BEFIT: Ein einheitlicher Rahmen für multinationale Unternehmen bei der Körperschaftsteuer 

Mit dem Richtlinien-Vorschlag BEFIT („Business in Europe: Framework for Income Taxation“) strebt die EU-Kommission eine einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für große multinationale Konzerne in der EU an, um Bürokratiekosten zu reduzieren und Compliance-Kosten zu senken. Die Regeln sollen für Unternehmen verpflichtend sein, die in zwei der vergangenen vier Jahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro aufweisen. Dieser Schritt soll grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten unterstützen und steuerliche Befolgungskosten senken. 

Der Vorschlag zu einer einheitlichen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage  scheitert aber an den hohen zusätzlichen Bürokratieanforderungen der einzelstaatlichen Hinzurechnungsmöglichkeiten zur Bemessungsgrundlage. Zudem baut BEFIT auf einer konsolidierten Bemessungsgrundlage auf, die nicht mit den Regelungen zur Mindeststeuervereinbar ist. 

Harmonisierung des Quellensteuerverfahrens 

Die EU sollte die Verfahren zur Quellensteuer auf Lizenzeinkünfte vereinheitlichen und bürokratieärmer gestalten. Eine zentrale Identifikationsnummer könnte dazu beitragen, doppelte Verfahren zu vermeiden und die Prozesse zu vereinfachen. Die neue EU-Kommission muss in diesen Bereichen nachbessern, um echte Erleichterungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen. 

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