Export braucht Luftfracht
Für die deutsche Volkswirtschaft mit ihrer starken internationalen Ausrichtung wird etwa ein Drittel aller deutschen Exporte nach Warenwert per Luftfracht transportiert. Die Transportform erleichtert die Erschließung und Versorgung weltweiter Absatzmärkte für deutsche Produkte. Dank Luftfracht können Unternehmen auf kurzfristige Nachfrageschwankungen und eilige Aufträge mit einer schnellen, flexiblen Logistik reagieren. Der Transport per Luftfracht ermöglicht hiesigen Unternehmen auch die Integration von Standorten und Zulieferern in komplexe globale Lieferketten. Dazu gehört beispielsweise eine schnelle Versorgung mit dringend benötigten Bau- und Ersatzteilen. Auch für die weltweite Erbringung von Dienstleistungen ist Luftfracht unverzichtbar z. B. für die Installation und Wartung moderner Anlagentechnik.
BDI unterstützt sichere Lieferkette
Gleichzeitig hat Sicherheit im Luftverkehr oberste Priorität. Der BDI unterstützt daher das EU-Konzept der „sicheren Lieferkette“, das eine gleichermaßen effiziente wie sichere Luftfrachtabwicklung ermöglicht. Seit 2013 dürfen nur Unternehmen, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „bekannter Versender“ (bV) zugelassen sind, ihre Luftfracht in der sicheren Lieferkette abfertigen lassen. Alle anderen müssen ihre Luftfracht vor dem Verladen ins Flugzeug aufwändigen Kontrollen unterwerfen. Das Konzept hat sich bewährt: Deutschlandweit wurden etwa 1.900 Unternehmen an 2.500 Standorten als „bekannte Versender“ behördlich zugelassen. Die Betriebe repräsentieren etwa 60 bis 80 Prozent des gesamten deutschen Luftfrachtaufkommens.
Hoher Zertifizierungsaufwand für Unternehmen
Seit Mitte 2014 werden die bereits zugelassenen Unternehmen jedoch mit neuen Auflagen konfrontiert, die das zuverlässige Funktionieren der „sicheren Lieferkette“ in Frage stellen. Ursache sind unpräzise und auslegungsbedürftige EU-Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt werden. So sehen nationale Vorgaben in Deutschland neben einer teils erheblichen Verkürzung der Zertifizierungsdauer von fünf auf weniger als drei Jahre auch eine Sicherheitsschulung für Teile der Vertriebsbelegschaft vor.
In der Praxis scheint mit dem Luftfahrtbundesamt die zuständige Behörde in der praktischen Auslegung von Rechtsvorschriften den Schulterschluss mit den Behörden der Nachbarländer Deutschlands bezüglich europaweiter Standards nicht zu suchen. Infolgedessen können Versender aus vielen EU-Nachbarstaaten bisher Luftfracht auch aus Deutschland versenden, obwohl in ihren jeweiligen Heimatstaaten deutlich weniger restriktive Vorgaben zu den Themen Zulassung von Transporteuren, Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen gemacht werden.
Einheitliche Standards gefragt
Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurde in Deutschland bereits 2017 die Abschaffung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung von Mitarbeitern, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 frühzeitig vorweggenommen. Dies führte seinerzeit nicht nur zu einem behördlichen Mehraufwand im Zuge von vermehrten Antragsstellungen, sondern auch beim Genehmigungsprozess zu langen Wartezeiten für betroffene Unternehmen. Aus Gründen des Level Playing Fields innerhalb der EU wäre es angebracht, von vornherein einheitliche europäische Standards und Umsetzungsvorgänge in Deutschland einzuführen
Ein möglicher Wegfall des „bV-Status“ für bereits zugelassene Industriestandorte, an denen Luftfracht disponiert wird, stellt die Industrie vor große Herausforderungen. Ein „sicher“ machen der Luftfracht wäre dann nur durch Kontrollen möglich. Die Folge: ein erheblicher Anstieg der Kontrollvorgänge an den Flughäfen, verbunden mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen bei terminkritischen Sendungen der deutschen Industrie. Zudem lassen sich viele industrielle Güter aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Größe nicht durch konventionelle Methoden wie Röntgenmaßnahmen oder manuelle Durchsuchung sichern. Notwendige alternative Kontrollmethoden sind in Deutschland, im Gegensatz zu den meisten europäischen Nachbarländern, nicht in ausreichender Verfügbarkeit und Funktionalität vorhanden.
Heimischer Luftfracht droht Abwanderungswelle
Luftfracht aus Deutschland droht dann ins europäische Ausland abzuwandern, z. B. nach Amsterdam, Paris oder Luxemburg, wo diese Kontrollen möglich sind. Dies gilt es auch mit Blick auf die Wettbewerbsnachteile für deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen unbedingt zu vermeiden. Um das hohe Niveau der Luftfrachtsicherheit zu erhalten, ohne die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Luftfrachtsystems zu gefährden, braucht es verantwortungsvolle politische Konzepte. Zur Verbesserung des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt sind eine Vereinfachung und Harmonisierung des Rechtsrahmens, der Abbau bürokratischer Hürden sowie eine einheitliche Auslegung und Umsetzung der europäischen Vorgaben unabdingbar.