Gasanlagen

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Fuel Switch – Politik beschließt beschleunigte Verfahren für den Brennstoffwechsel

Mit dem Beschluss des Bundesrates vom Oktober 2022 wurde der Weg frei gemacht für einen zügigen Brennstoffwechsel in Industrieanlagen. Der Gesetzgeber will damit das Ziel unterstützen, dass die Industrie in der Gasmangellage kurzfristig Gas einsparen kann. Die zahlreichen gesetzlichen Änderungen traten Mitte Oktober 2022 in Kraft.

Immer mehr Betriebe und Unternehmen sind angesichts explodierender Gas- und Strompreise existentiell bedroht. Es drohen dauerhafte Betriebsschließungen, Insolvenzen, der Verlust von Arbeitsplätzen und Wohlstand. Es droht eine Deindustrialisierung.

Die Unternehmen arbeiten mit Hochdruck daran, sich auf die geänderten Energieversorgungsbedingungen einzustellen. Damit sollen Gas eingespart, Arbeitsplätze gesichert und Lieferketten zur Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten werden.

Viele Betriebe wollen Gas einsparen

Viele Betriebe – insbesondere auch im Mittelstand - können und wollen kurzfristig Gas durch Öl ersetzen oder durch andere Brennstoffe wie Flüssiggas. Auch andere Gaseinsparprojekte sind in Planung. All dies war bisher kurzfristig nicht möglich wegen zu langer Genehmigungsverfahren. Verfahren dauern im Schnitt mindestens ein Jahr. Die Zeit haben wir nicht. Denn erst wenn eine Genehmigung vorliegt, kann überhaupt angefangen werden zu bauen.

Nach Ansicht des BDI sind die neuen Regelungen gut geeignet, die Verfahren für einige der geplanten Projekte deutlich zu verkürzen. Die Regelungen sind zeitlich befristet, um in den nächsten zwei Wintern mittels Fuel Switch zu einer stabilen Versorgung beizutragen. Der Schutz von Mensch und Umwelt ist weiterhin gewährleistet.

Weitere Rechtsänderungen können erforderlich werden

Der Gasverbrauch der Industrie lag im Juli 2022 bereits um 21 Prozent unter dem Verbrauch des Vorjahresmonats. Dahinter stehen Energieeffizienzmaßnahmen, aber auch ein dramatischer Produktionsrückgang. Erste Engpässe in den Lieferketten erleben wir bereits.

Es sind nun Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in Bundes-Immissionsschutzverordnungen, zur Betriebssicherheitsverordnung und für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfolgt. Weitere Rechtsänderungen werden vermutlich erforderlich werden.

Es kann aufgrund der Engpässe in den Lieferketten zum Beispiel zu einer zunehmenden Verknappung von Betriebsmitteln kommen, auf die auch durch den Gesetzgeber reagiert werden muss (z. B. Ammoniak für Stickstoffminderungsanlagen zur Einhaltung von Grenzwerten). Die Politik sollte alles tun, um die Industrieproduktion auch in der Gasmangellage aufrechtzuerhalten.