Das Kartellrecht setzt den wichtigen Rahmen für fairen Wettbewerb. © Charles Forerunner/unsplash

Das Kartellrecht setzt den wichtigen Rahmen für fairen Wettbewerb. © Charles Forerunner/unsplash

Für die Einhaltung effektiver Wettbewerbsregeln

Ein funktionierender Wettbewerb ist eine der zentralen Antriebskräfte einer dynamischen Wirtschaft. Er fördert Innovationen, sorgt für offene Märkte und stellt sicher, dass die Marktteilnehmer ihre finanziellen und betrieblichen Ressourcen effizient einsetzen. Der Staat muss fairen Wettbewerb durch die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen fördern und überwachen.

Gerade in Krisenzeiten wird oft gefordert, die Wettbewerbsregeln zu lockern oder protektionistische Maßnahmen zu ergreifen. Diese führen jedoch regelmäßig in die falsche Richtung. Nicht mehr konkurrenzfähige Unternehmen werden künstlich geschützt, Innovationen und der Aufbau wettbewerbsfähiger Strukturen unterbleiben.

Der BDI setzt sich für offene Märkte und eine effektive Wettbewerbskontrolle durch die Europäische Kommission und die nationalen Kartellbehörden ein. Im Zeitalter von Industrie 4.0 müssen die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmenswachstum und Kooperationen hergestellt werden und unnötige administrative Belastungen abgebaut werden. Bei der Diskussion um digitale Ökosysteme geht es aktuell auch darum, in Deutschland und Europa die optimalen Bedingungen für die Entstehung von international wettbewerbsfähigen Digitalkonzernen zu schaffen, die Fachkräfte anzuziehen und ganz neue Innovationszyklen in Gang zu setzen vermögen. 

Wettbewerbswidriges Verhalten ahnden, wettbewerbsförderndes Verhalten stärken

Im Rahmen des Wettbewerbsrechts soll das Kartellrecht sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig voneinander am Markt agieren und sich zueinander im Wettbewerb verhalten. Wettbewerbswidriges Verhalten muss strikt geahndet, wettbewerbsförderndes Verhalten im Gegenzug gestärkt werden. Viele Kartellverstöße können nur durch unternehmensinterne Compliance-Bemühungen aufgedeckt werden. Konzernweite umfassende und effektive Compliance-Bemühungen sollten daher keinesfalls bußgelderhöhend wirken oder als Nachweis oder Indiz für die bußgeldrechtliche (Mit)Haftung eines Mutterunternehmens für seine Tochterunternehmen herangezogen werden. Mit der 10. GWB-Novelle hat der deutsche Gesetzgeber hier den richtigen Weg aufgezeigt. So sollen auch vor der Zuwiderhandlung unternommene angemessene und wirksame Compliance-Maßnahmen in Unternehmen bei der Bußgeldbemessung positiv berücksichtigt werden. Dies setzt einen klaren Anreiz für die Einführung effektiver Compliance-Systeme zum Zweck der Prävention von Ordnungswidrigkeiten. 

Private Rechtsdurchsetzung stärken und Missbrauch vermeiden

Unternehmen und Verbraucher, die aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes einen Schaden erlitten haben, müssen diesen im Wege einer Schadensersatzklage wirksam durchsetzen können. Das Prozessrecht muss dabei stets die Balance zwischen der Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes einerseits und der Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung andererseits leisten. US-amerikanische Elemente im nationalen Schadensersatzrecht – wie die Einführung von US-Sammelklagen, Ausforschungsbeweisen oder Strafschadensersatz – hat der BDI daher stets abgelehnt. Diese Instrumente bergen eine hohe Missbrauchsgefahr und stellen Fremdkörper im kontinentaleuropäischen Zivilrechtssystem dar.

Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern wahren

Das Wettbewerbsrecht soll Unternehmen nicht nur vor unlauteren Praktiken anderer privater Marktteilnehmer schützen. Auch der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern muss gewahrt werden. Im Bereich der Leistungserbringung des Staates hat sich ein spürbarer Wandel vollzogen. Der unter dem unscharfen Begriff der „Daseinsvorsorge“ gefasste Bereich, der früher von Bund, Ländern und Kommunen hoheitlich wahrgenommen wurde, wird als Dienstleistung heute in immer größerem Umfang auch von privaten Unternehmen angeboten. Denn die wirtschaftliche Betätigung gehört nicht zu den originären Aufgaben der öffentlichen Hand. Die Liberalisierung der Telekommunikations-, Post- oder Energiemärkte hat die Grundversorgung der Bürger spürbar verbessert. Umso wichtiger ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privaten Anbietern zu schaffen.  

Beihilfen zielgerichtet einsetzen

Schließlich können auch staatliche Beihilfen den Wettbewerb zwischen Unternehmen verzerren. Eine hohe Beihilfendisziplin auf nationaler Ebene sowie eine effektive Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission sind für einen fairen Wettbewerb unerlässlich. Investitionen in Europa entstehen vorrangig durch eine Belebung der Konjunktur, durch Wachstum und durch Deregulierung des Arbeitsmarktes und nicht durch Beihilfen. Nur wenn Märkte ausnahmsweise den Wettbewerb nicht tragen, können Beihilfen zulässig sein. Beihilfen müssen daher zielgerichtet in den Bereichen eingesetzt werden, in denen sie tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im globalen Wettbewerb zu unterstützen vermögen.