Für die Einhaltung effektiver Wettbewerbsregeln
Der BDI setzt sich für offene Märkte und eine effektive Wettbewerbskontrolle durch die Europäische Kommission und die nationalen Kartellbehörden ein. Im Zeitalter von Industrie 4.0 und grüner und digitaler Transformation müssen die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmenswachstum hergestellt werden und unnötige administrative Belastungen abgebaut werden. Dabei geht es auch darum, in Deutschland und Europa die optimalen Bedingungen für die Entstehung von international wettbewerbsfähigen Digital- und Green Tech-Konzernen zu schaffen, die Fachkräfte anzuziehen und ganz neue Innovationszyklen in Gang zu setzen vermögen.
Wettbewerbswidriges Verhalten ahnden, wettbewerbsförderndes Verhalten stärken
Im Rahmen des Wettbewerbsrechts soll das Kartellrecht sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig voneinander am Markt agieren und sich zueinander im Wettbewerb verhalten. Wettbewerbswidriges Verhalten muss strikt geahndet, wettbewerbsförderndes Verhalten im Gegenzug gestärkt werden. Viele Kartellverstöße können nur durch unternehmensinterne Compliance-Bemühungen aufgedeckt werden. Konzernweite umfassende und effektive Compliance-Bemühungen sollten daher keinesfalls bußgelderhöhend wirken oder als Nachweis oder Indiz für die bußgeldrechtliche (Mit)Haftung eines Mutterunternehmens für seine Tochterunternehmen herangezogen werden. Mit der 10. GWB-Novelle hat der deutsche Gesetzgeber hier den richtigen Weg aufgezeigt. So sollen auch vor der Zuwiderhandlung unternommene angemessene und wirksame Compliance-Maßnahmen in Unternehmen bei der Bußgeldbemessung positiv berücksichtigt werden. Dies setzt einen klaren Anreiz für die Einführung effektiver Compliance-Systeme zum Zweck der Prävention von Ordnungswidrigkeiten.
Unternehmenskooperationen fördern
Gerade im Zeitalter von Digitalisierung, Industrie 4.0 und grüner Transformation spielen Unternehmenskooperationen und neue Formen der Zusammenarbeit eine zunehmend wichtige Rolle. Die veränderten Märkte und Herausforderungen erfordern von den Unternehmen ein agileres Handeln und eine häufigere Zusammenarbeit, um innovative digitale Lösungen sowie den verstärkten Klimaschutz zu ermöglichen, Interoperabilität zu gewährleisten, neue technologische Standards und die Umstellung auf neue Produktionstechnologien zu schaffen. Europäische Unternehmen müssen Kooperationen eingehen, Teil von Ökosystemen sein und sich an kreativen Formaten wie z. B. Hackathons beteiligen, um Innovationen zu fördern. Das ist umso notwendiger, wenn sie auch global aufholen wollen. Die Beseitigung kartellrechtlicher Grauzonen in Bezug auf Unternehmenskooperationen sowie die Möglichkeit eines frühzeitigen informellen Austauschs mit Kartellbehörden bei neuen Kooperationsprojekten sind hier entscheidend.
Es besteht insbesondere ein großer Bedarf an der Entwicklung nachhaltiger Lösungen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen und beim Klimaschutz zur Senkung der CO2-Emissionen. Bessere und schnellere Lösungen erfordern vielfach eine Zusammenarbeit von Unternehmen. Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, übergesetzliche Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, dürfen angesichts des grünen Transformationsziels nicht an dem Korsett einer zu engen Kartellrechtsauslegung scheitern. Hier ist derzeit einiges im Fluss. Überlegenswert wäre auch die Einrichtung von Regulatory Sandboxes oder Experimentierräumen zur Erprobung neuer nachhaltiger Verhaltensweisen.
Private Rechtsdurchsetzung stärken und Missbrauch vermeiden
Unternehmen und Verbraucher, die aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes einen Schaden erlitten haben, müssen diesen im Wege einer Schadensersatzklage wirksam durchsetzen können. Das Prozessrecht muss dabei stets die Balance zwischen der Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes einerseits und der Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung andererseits leisten. Der BDI tritt schon länger für eine bessere Integration der öffentlichen und privaten Kartellrechtsdurchsetzung ein. Dazu gehört eine bessere Verzahnung von Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen und die vollständige Umsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie zur Erleichterung außergerichtlicher Vergleiche. Angesichts neuer Rechtsprechung gibt es zudem gute Gründe, dem weiten europäischen Anwaltsprivileg im Rahmen kartellbehördlicher Ermittlungen für Unternehmen zur Geltung zu verhelfen.
Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern wahren
Das Wettbewerbsrecht soll Unternehmen nicht nur vor unlauteren Praktiken anderer privater Marktteilnehmer schützen. Auch der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern muss gewahrt werden. Im Bereich der Leistungserbringung des Staates hat sich ein spürbarer Wandel vollzogen. Der unter dem unscharfen Begriff der „Daseinsvorsorge“ gefasste Bereich, der früher von Bund, Ländern und Kommunen hoheitlich wahrgenommen wurde, wird als Dienstleistung heute in immer größerem Umfang auch von privaten Unternehmen angeboten. Denn die wirtschaftliche Betätigung gehört nicht zu den originären Aufgaben der öffentlichen Hand. Die Liberalisierung der Telekommunikations-, Post- oder Energiemärkte hat die Grundversorgung der Bürger spürbar verbessert. Umso wichtiger ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privaten Anbietern zu schaffen. Entgegen dem besorgniserregenden Trend zu einer Re-Kommunalisierung tritt der BDI für eine Rückbesinnung auf die ordnungspolitischen Grundprinzipien des Gemeindewirtschaftsrechts ein.
Beihilfen zielgerichtet einsetzen
Investitionen in Europa entstehen vorrangig durch eine Belebung der Konjunktur, durch Wachstum, durch Deregulierung des Arbeitsmarktes und durch schnelle und unbürokratische Verfahren und nicht durch staatliche Beihilfen. Dennoch kann eine öffentliche Förderung erforderlich sein, um Unternehmen bei der grünen Transformation zu begleiten, beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur zu unterstützen, Innovationen zu fördern und neue Technologien zu entwickeln. Beihilfen müssen zielgerichtet in den Bereichen eingesetzt werden, in denen sie tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im globalen Wettbewerb zu unterstützen vermögen und zu den durch die Europäische Union vorgegebenen Zielsetzungen beitragen. Hierbei bleiben eine hohe Beihilfendisziplin auf nationaler Ebene sowie eine effektive Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission unerlässlich.