Gesetz darf heimische Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligen
„Die deutsche Industrie bringt sich konstruktiv in die Ausgestaltung eines Sorgfaltspflichtengesetzes ein. Es wird weitreichende Implikationen für die deutsche Industrie und ihre globalen Lieferketten haben. Das neue Gesetz darf heimische Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligen.
Die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte muss in staatlicher Verantwortung liegen. Die Wirtschaft ist bereit, den Staat mit ihrem vor Ort erworbenen Know-how zu unterstützen. Eine Ombudsstelle soll menschenrechtswidriges Verhalten und damit belastbare Fakten sammeln und Reaktionen koordinieren.
Das Gesetz muss mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein und Unternehmen erfassen, welche die Anforderungen auch erfüllen können. Vorbild sollte das entsprechende französische Gesetz sein, das für Unternehmen ab 5.000 Arbeitnehmern gilt. Die Bundesregierung muss Sorgfaltspflichten auf Menschenrechtsfragen und direkte Zulieferer begrenzen. Bei Einhaltung international anerkannter Berichterstattungsrichtlinien wie der Global Reporting Initiative (GRI) sowie am Markt etablierter privater Zertifizierungen sollte eine behördliche Kontrolle entfallen.
Die Regierung sollte eine Positivliste führen, die Länder aufführt, in denen die Rechtsdurchsetzung garantiert ist. Ein gesetzlicher Kriterienkatalog muss klar definieren, was Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten konkret zu tun haben. Sonst droht der Rückzug aus Ländern, in denen deutsche Unternehmen durch ihr Engagement in ihrem Einflussbereich zu höheren Standards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand beitragen. Eine zivilrechtliche Haftung ist auszuschließen.
Für die Unternehmen schafft es Planungsunsicherheit, wenn zuerst eine nationale und später eine europäische Regelung kommt. Eine europaweit einheitliche Regelung ist sinnvoller als ein nationaler Alleingang.“