Tokyo Tower © Johanna Resch

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Größte Freihandelszone der Welt verbindet Wertepartner

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan (JEUFTA) ist im Februar 2019 das weltweit größte Freihandelsabkommen in Kraft getreten. Es beseitigt die meisten der Zölle und rechtlichen Hindernisse im Handel zwischen den beiden Volkswirtschaften. Zudem rücken zwei Wertepartner enger zusammen und können gemeinsam Standards bei Arbeits-, Sicherheits-, Klima- und Verbraucherschutz setzen.

Die Verhandlungen zwischen der EU und Japan hatten sich über fünf Jahre erstreckt. Sie nahmen an Fahrt auf, als die Handelspolitik der Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump beiden Verhandlungspartnern vor Augen führte, dass ein starkes Signal für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr dringend gebraucht wird. Der japanische Präsident Shinzo Abe erklärte das Thema zur Chefsache und beschleunigte so die Kompromissfindung.

Die neu entstandene Freihandelszone umfasst 635 Millionen Menschen und fast ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts. Damit bildet JEUFTA die größte Freihandelszone der Welt. Der zu erwartende Anstieg des Handels zwischen Europa und Japan wird sich positiv auf Arbeitsplätze, die Produktvielfalt für Verbraucher sowie auf Wachstumschancen für Unternehmen auswirken. Schätzungen zufolge könnten europäische Unternehmen jährlich bis zu einer Milliarde Euro sparen, die anderweitig investiert werden kann.

Anfängliche Schwierigkeiten schnell behoben

Seit Inkrafttreten des Abkommens ist das Interesse deutscher Unternehmen am japanischen Markt bereits gestiegen. Dennoch waren in den ersten Monaten noch einige Hürden zu nehmen. So gewährten die japanischen Zollbehörden entgegen den Vereinbarungen des Abkommens nur dann die in JEUFTA garantierten Zollvergünstigungen (Präferenzen), wenn Unternehmen zusätzliche Zollformulare ausfüllten. Die Europäische Kommission konnte jedoch gemeinsam mit den Behörden in Japan eine Lösung finden, und die japanischen Leitlinien wurden angepasst.

Trotz dieser Anlaufschwierigkeiten in der Startphase gilt das Abkommen weiterhin als ein großer Wurf in schwierigen Zeiten. Zudem haben gegenseitige Prüfungen der Rechtslage und -praxis ergeben, dass beide Seiten beim Schutz persönlicher Daten vergleichbare Standards pflegen. Mit den Angemessenheitsbeschlüssen können Daten nun frei zwischen der EU und Japan ausgetauscht werden. Jetzt wollen sich die EU und Japan noch auf einen bilateralen Investitionsschutzvertrag einigen, da Japan zunächst der zwischen der EU und Kanada getroffenen Regelung zu Schiedsverfahren nicht zustimmen wollte. Um das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens nicht zu verzögern und langwierige Zustimmungsverfahren der Parlamente der EU-Mitglieder auszuschließen, wurde das Thema Investitionsschutz in einen nun zu verhandelnden separaten Vertrag ausgelagert.

Durch den Abschluss dieses und weiterer Abkommen mit anderen Partnern muss die EU weiter deutliche Zeichen gegen den weltweit fortschreitenden Protektionismus setzen.