Handelserleichterungen durch elektronische Zollverfahren
In der EU ist das elektronische Zollverfahren zwar bereits der Regelfall. Doch selbst in diesem einheitlichen Zollgebiet bestehen 28 unterschiedliche IT-Zollsysteme. Zusätzlich verkomplizieren verteilte Zuständigkeiten die Warenein- und -ausfuhr: Zollanmeldung sowie Erklärungen zur Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer werden nicht durch dieselbe Verwaltungsstelle geregelt.
Erleichterung von Just-in-time-Lieferungen
Im Handel kommt es aber zunehmend auf Schnelligkeit an. Zeit ist ein Kostenfaktor und wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus. Just-in-time-Lieferungen werden immer wichtiger. Unternehmen können heute für so komplexe Waren wie Computer, Fahr- und Flugzeuge kaum all die tausend speziellen Ersatzteile selbst lagern. Sie nutzen vielmehr regionale Lager, aus denen sie just-in-time-Lieferungen je nach Bedarf abrufen. Erhält das Lager dann den Lieferauftrag, sollte die Warenlieferung ohne unnötige Verzögerung erfolgen. Moderne Zollsysteme sollten möglichst vollständig digitalisiert, papierlos und präventiv funktionieren. Just-in-time-Lieferungen können so besser organisiert werden. Auch Lagerkosten sinken.
Weltweit elektronische Zollverfahren sichern
Auch weltweit müssen elektronische Zollverfahren der Regelfall werden. Sie gehören zur notwendigen Infrastruktur im 21. Jahrhundert. Das WTO-Trade Facilitation Agreement zielt genau darauf ab. Das Abkommen, das im März 2017 in Kraft trat, verspricht erhebliche Handelserleichterungen. Den Angaben der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit zufolge (GIZ) können die weltweiten Handelskosten bei erfolgreicher Umsetzung um 12,5 bis 17,5 Prozent gesenkt werden, mit entsprechend positiven Effekten auf Armutsreduzierung und Beschäftigung. Neben der kostensenkenden Wirkung für die Industrie wirken sich die handelserleichternden Maßnahmen auf Themen wie Ernährungssicherung, ländliche Entwicklung, Konsumentenschutz, Investitionsförderung und gute Regierungsführung positiv aus. Bei der technischen Umsetzung müssen Entwicklungsländer unterstützt werden.
Industriestaaten und Unternehmen haben sich deshalb in der weltweiten Initiative "Allianz für Handelserleichterungen" verpflichtet, den Kapazitätsaufbau in Entwicklungs- und Schwellenländern voranzutreiben. Sie arbeiten hierbei Hand in Hand. Ziel ist es, Zollprozesse im Rahmen des WTO-Abkommens effizienter und kostengünstiger zu gestalten – beispielsweise durch verbindliche Zollauskünfte oder auch elektronische Vorabanmeldeverfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert den Aufbau elektronischer Zollabfertigung durch Projekte der GIZ in Drittstaaten. Unternehmen bringen ihrerseits die technische Expertise ein, indem sie die Herausforderungen der Zollabfertigung in einzelnen Ländern beschreiben und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Schulungsunterlagen anbieten. Auch der BDI unterstützt dieses Projekt seit 2016.
One-Stop-Shops und Centralized Clearance
Wünschenswert wären zudem One-Stop-Shops und centralized clearance: Der Wirtschaftsbeteiligte müsste sich dann nur noch an eine zentrale Zollstelle wenden, um alle Importförmlichkeiten, einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, zu regeln. Über eine gemeinsame Plattform könnten alle nötigen Stellen und Akteure zentral und schnell auf die nötigen Daten zugreifen. Dies würde gerade auch kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die verhältnismäßig stark unter administrativen Belastungen bei der Zollabwicklung leiden. Wenn Unternehmen erstmals Auslandsmärkte erschließen, ist ein einziger Ansprechpartner eine große Erleichterung. Auch für die staatlichen Behörden wäre eine Zollabwicklung aus einer Hand ein Vorteil. So kann schnell und effektiv festgestellt werden, ob Dokumente vollständig geliefert wurden.