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Jahressteuergesetz 2024 – Details machen den Unterschied

Der BDI hat ausführlich zu dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets, die auf eine BDI-Initiative zurückgeht, sowie Aspekte der Umsatzsteuer. Das Jahressteuergesetz 2024 ist das wesentliche Steuergesetz in diesem Jahr und bringt wichtige Neuerungen für die Praxis.

Jahressteuergesetze sind oft umfangreich, technisch und teils schwer verständlich. Das Jahressteuergesetz 2024, das am 5. Juni 2024 im Bundeskabinett beschlossen wurde, ist hierzu keine Ausnahme. Der Gesetzentwurf wartet aber auch mit positiven Aspekten auf. Dies gilt insbesondere für die geplante lohnsteuerliche Regelung zur Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets. Der BDI hatte dazu im März 2023 die Initiative ergriffen und einen konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung formuliert. Bereits gut ein Jahr später hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Thema im Jahressteuergesetz 2024 aufgegriffen. 

Lohnsteuerliche Regelung für Mobilitätsbudgets bringt Vereinfachung 

Zahlreiche Unternehmen aller Branchen möchten ihren Beschäftigten auf freiwilliger Basis Mobilitätsbudgets zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten können im Rahmen eines solchen Budgets verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen, z. B. den öffentlichen Personen(nah)verkehr, Bahn, Fahrräder, E-Scooter, Bike- und Carsharing. Dies ist zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz – zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit. Die komplizierte lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets steht jedoch bislang einer breiten Anwendung im Wege. Dies liegt vor allem daran, dass der steuerpflichtige „geldwerte Vorteil“ bei den einzelnen Komponenten eines Mobilitätsbudgets unterschiedlich ermittelt wird. 

An dieser Stelle setzt der BDI-Vorschlag an: Durch eine Lohnsteuer-Pauschalierung für das gesamte Mobilitätsbudget wird die Besteuerung erheblich vereinfacht und eine gesonderte Abrechnung der einzelnen Komponenten ist nicht mehr notwendig. Dieser zentrale Aspekt findet sich in dem Gesetzesvorschlag des BMF wieder. Das ist ein Fortschritt für die Entgeltabrechnung und ein Erfolg der BDI-Initiative. Dennoch hat der BDI in seiner Stellungnahme zu dem Referentenentwurf auch noch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dies betrifft die Einbeziehung von Einzelfahr-, Zeit- und Ermäßigungskarten für die Nutzung von Bus und Bahn – die im Regierungsentwurf umgesetzt wurde – und die Schaffung einer unbürokratischen Bemessungsgrundlage für Zeitkarten (z. B. BahnCard).  

Umsatzsteuerliche Regelungen  

Der BDI hat sich gegen eine erneute Verlängerung der Frist zur Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht für Leistungen kommunaler Unternehmen (Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR)) ausgesprochen. Die Regelung wurde 2016 im Umsatzsteuerrecht eingeführt, um Wettbewerbsverzerrungen für kommunale Leistungen zu verhindern. Dies betrifft alle Leistungen kommunaler Unternehmen, die nach den gleichen Grundsätzen wie durch andere Marktteilnehmer erbracht werden, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht der Unternehmen. Mit dem Gesetz wurde zwingendes europäisches Recht umgesetzt, um Wettbewerbsverzerrungen für die Privatwirtschaft zu vermeiden.  

Mit der erneuten Verlängerung der Umsetzungsfrist würden die bestehenden europarechtwidrigen Wettbewerbsvorteile öffentlicher Unternehmen um zwei weitere Jahre fortbestehen. Dies beeinträchtigt die Entwicklung privatwirtschaftlicher Unternehmen wie z. B. die Recyclingwirtschaft. Das Gesetz selbst war zum Zeitpunkt der Einführung höchst umstritten, gewährt es den Kommunen die Möglichkeit im Rahmen von interkommunalen Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit zu werden, bzw. zu bleiben. Das Wirkungsfeld kommunaler Unternehmen hat sich seither von der eigenen Kommune gelöst und sich auf andere Landkreise, zum Teil auch andere Bundesländer, ausgeweitet. Durch diese Regelung ist kein fairer Wettbewerb zwischen Privat- und Staatswirtschaft sichergestellt. Daher sollte zusätzlich die umsatzsteuerliche Privilegierung kommunalen Wirtschaftens durch diese Regelung abgeschafft werden.  

Entlastungen und Strukturreformen weiterhin auf der Tagesordnung 

Steuerliche Wachstumsimpulse lässt das Jahressteuergesetz 2024 nahezu vollständig vermissen. Der BDI hat daher in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass die Bundesregierung die verbleibende Zeit der Legislaturperiode nutzen muss, um durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen mehr wirtschaftliche Dynamik zu entfalten. Die deutsche Wirtschaft braucht dringend steuerpolitische Impulse zur Stärkung der Investitionstätigkeit am Standort Deutschland. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Ziel muss eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent sein, damit Deutschland für die Unternehmen auch in Zukunft attraktiv ist. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliancepflichten zu entlasten. Neben der Beseitigung von systematischen Mängeln des Ertragssteuerrechts sollten hierzu auch das Steuerverfahren vollständig digitalisiert und die Potenziale von Künstlicher Intelligenz im Steuerverfahren genutzt werden. 

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 ist erst im Herbst 2024 zu rechnen.