Jahressteuergesetz: Chance zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vergeben
„Deutschland braucht strukturelle Steuerreformen statt eines teuren Klein-kleins. Das Jahressteuergesetz setzt keine nachhaltigen Akzente, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
Angesichts des sich weiter verschärfenden internationalen Steuerwettbewerbs hat Deutschland in der Unternehmensbesteuerung deutlichen Nachholbedarf. Neben einem international vergleichbaren Belastungsniveau der Unternehmen von maximal 25 Prozent gehört die Modernisierung des Unternehmensteuerrechts auf die Agenda.
Es ist richtig, dass die Änderung der Grunderwerbsteuer („share deals“) in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren erfolgen soll. Die Politik muss den umfangreichen Folgen der geplanten Neuregelungen für alle Unternehmen – nicht nur der Immobilienbranche – Rechnung tragen.
Der Gesetzgeber muss vor allem eine ausufernde Ausweitung der Grunderwerbsteuer auf alle börsennotierten Unternehmen durch die Einführung einer Börsenklausel verhindern. Es geht darum, die Chance zu nutzen, die Grunderwerbsteuer zielgenau zur Missbrauchsbekämpfung auszugestalten und Kollateralschäden für alle Unternehmen abzuwenden.“