Kehrtwende bei der CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung in Deutschland
Den Eckpunkten zufolge wird die Bundesregierung die Anwendung von CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung (kurz: CCS/CCU) für schwer vermeidbare und unvermeidbare Emissionen zulassen. Bereits ab 2030 soll es möglich sein, CO2 in relevanten Mengen abzuscheiden, zu speichern und zu nutzen. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich – für die Zement- und Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Abfallverbrennung. Ebenso soll die CO2-Speicherung in der deutschen Nordsee und der CO2-Transport in andere Länder ermöglicht werden. Die Speicherung auf dem Land bleibt vorerst ausgeschlossen - es sei denn, die Bundesländer entscheiden sich für ein Opt-in.
Für den Weg zur Klimaneutralität und die wettbewerbsfähige Transformation der deutschen Industrie ist die Kehrtwende der Bundesregierung beim Thema Carbon Management ein gutes Signal. Der Weltklimarat sieht den Einsatz von CCS/CCU schon lange als notwendig an, um die Klimaziele zu erreichen. Auch das kürzlich vorgestellte 2040-Klimaziel der EU kann nur mit Hilfe von CO2-Entnahmetechnologien gelingen. Die EU-Kommission hat das erkannt und bereits eine eigene Industrial Carbon Management Strategie vorgelegt. Aus Sicht des BDI ist es vor allem gut, dass das Eckpunktepapier die Industrie und die Abfallverbrennung in den Fokus rückt. Darüber hinaus wird ein sehr zügiger Aufbau der CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur sowie finanzielle Förderung notwendig sein. Das Eckpunktepapier stellt diese in Aussicht.
Der Veröffentlichung der Eckpunkte gingen heftige politische und gesellschaftliche Diskussionen um die zukünftige Rolle von CCS/CCU-Technologien voraus, insbesondere zu den Fragen, wo CO2 gespeichert und wo CCS zum Einsatz kommen soll. Der BDI hat seine Position bereits im Sommer 2023 klar zum Ausdruck gebracht und Anforderungen an die Carbon Management Strategie formuliert. Auch nach der nun gefällten Grundsatzentscheidung dürfte es spannend bleiben: Das Eckpunktepapier und der KSpG-Gesetzentwurf gehen zunächst in die Ressortabstimmung. Erst im nächsten Schritt folgt die Länder- und Verbändeanhörung, anschließend befasst sich das Kabinett mit den Entwürfen. Der BDI wird sich hier selbstverständlich weiter einbringen.