Konferenz zum ESG-Reporting: Was erwartet die Wirtschaft ab 2024
Der Transparenz hinsichtlich Auswirkungen unternehmerischer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie hinsichtlich Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Unternehmen kommt eine zunehmend höhere Bedeutung zu. Nicht nur der Gesetzgeber, auch Banken, Investoren, Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder fordern zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen ein.
Die vom EU-Parlament verabschiedete CSRD ändert ab 2024 die Anforderungen an den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend. Die hochkomplexe Berichterstattung betrifft alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen zukünftig nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.
ESG-Konferenz Mitte Oktober 2023 in Berlin
Mit einer hochrangig besetzten Veranstaltung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland informierte der BDI zusammen mit den Kooperationspartnern DRSC, econsense und EY über die Anforderungen und Herausforderungen des zukünftigen ESG-Reportings ab 2024. Unter Teilnahme von Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung, Standardsetzern sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Unternehmen und Prüfung wurden über die Ziele der Politik und die Rolle der Wirtschaft, die Herausforderungen für den Mittelstand und die aktuelle Gesetzesinitiative zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) diskutiert. Monika Wünnemann (Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik) führte durch die Veranstaltung.
In der Einführung der ESG-Konferenz im Novotel Hotel am Tiergarten begrüßten Tanja Gönner (Hauptgeschäftsführerin des BDI), Henrik Ahlers (Vorsitzender der Geschäftsführung von EY Deutschland), Georg Lanfermann (Präsident des DRSC) und Thomas Koenen (Geschäftsführer von econsense) die zahlreichen erschienenen und zugeschalteten Gäste und wiesen auf die Wichtigkeit der Veranstaltung aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und verbundenen Herausforderungen für deutsche Unternehmen hin.
Es folgte ein Impuls von Kerstin Lopatta (Universität Hamburg und Vice Chair EFRAG Sustainability Reporting Board) über bisherige Entwicklungen bei der Erstellung des Set 1 der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und das weitere Vorgehen der EFRAG bei der Erstellung der noch ausstehenden sektorenspezifischen und KMU-Standards.
In einem ersten politisch besetzten Panel „Nachhaltiges Wirtschaften – Ziele der Politik und Rolle der Wirtschaft“ mit Tanja Gönner, Kristina Jeromin (Geschäftsführerin des Green and Sustainable Finance Cluster Germany), Hermann-Josef Tebroke (Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für „Sustainable Finance“), Till Mansmann (Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion „Sustainable Finance“) und Henrik Ahlers, moderiert von Hermann Gauß (Leiter Public Policy von EY Deutschland), wurden Fragen wie der grundsätzliche Blick der Wirtschaft auf die regulatorischen Entwicklungen im Kontext der europäischen Sustainable Finance Agenda, die Erwartungen und Sorgen die Industrie an den Gesetzgeber oder der Blick der deutschen Politik auf die regulatorischen Entwicklungen auf europäischer Ebene diskutiert.
Das zweite Panel „Wo steht der deutsche Mittelstand bei der Umsetzung der neuen Berichtspflichten?“ mit einem Fokus auf den Mittelstand begann mit einem Impuls von Annette Selter (Referentin für Steuern und Finanzpolitik beim BDI) zu der Entwicklung der ESRS und einer Kommentierung aus Sicht der Industrie. Von den weiteren Panelteilnehmenden Ev Bangemann (Mitglied der Geschäftsführung von EY Deutschland), Sascha Schneiderwind (Sustainability Manager bei der Kleinewefers GmbH) und Martina Ludewig (Senior Sustainability Manager bei Drägerwerk AG & Co. KGaA), moderiert von Katarin Wagner (Geschäftsführerin von econsense), wurde die aktuelle Lage des deutschen Mittelstands in Bezug auf das ESG-Reporting betrachtet, die Herausforderungen für den Mittelstand hinsichtlich neuer Berichtspflichten und deren Umsetzung analysiert und Lösungen und Ansätze zur Begegnung potentieller Herausforderungen entwickelt.
Anschließend gab Jenny Bofinger-Schuster (Board Member ISSB) einen Einblick in die bisherigen und weiteren Entwicklungen der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung und einen Ausblick auf die Interoperabilität der internationalen und europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards.
In dem abschließenden Panel „Herausforderung für die Umsetzung der CSRD in Deutschland“ mit Joachim Hennrichs (Universität Köln und Vorstandsvorsitzender von INUR e.V.), Georg Lanfermann, Roman Sauer (Head of Group Accounting und Reporting bei der Allianz SE), Bernd Stibi (Fachleiter Rechnungslegung im IDW) und Katarin Wagner, moderiert von Monika Wünnemann, wurden Einblicke in den aktuellen Stand um die deutsche Umsetzung der CSRD gegeben. Außerdem wurden organisatorische, operative und technologische Herausforderungen sowie Auswirkungen auf Geschäftsstrategien der Unternehmen eruiert und ein genauerer Blick auf die zunehmende strategische Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse gelegt. Darüber hinaus wurde das nationale Wahlrecht bei der Ausgestaltung der externen Prüfpflicht des Nachhaltigkeitsberichts diskutiert.
Hoher Umsetzungsaufwand für Unternehmen
Die umfangreichen Berichtspflichten sind mit einem enormen Aufwand für Unternehmen verbunden, insbesondere hinsichtlich der Analyse wesentlicher Chancen und Risiken, der Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten unter der doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung und der Erhebung der Daten entlang der Wertschöpfungskette.
Angesichts der Komplexität und Detailliertheit der geforderten Berichtspflichten gilt dies nicht nur, aber in besonderem Maße für die erstmals berichtspflichtigen Unternehmen. Für diese ist die Herausforderung besonders groß, da sie detaillierte Berichtsstrukturen und entsprechende Prozesse zur Datenerhebung unter großem Kosten- und Personalaufwand erst etablieren müssen.
Nachhaltigkeitsberichtspflichten können die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft weiter befördern – vorausgesetzt die Berichtspflichten sind der Unternehmensgröße angemessen. Den Unternehmen muss es möglich sein, die Anforderungen mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu erfüllen. Es ist daher wichtig, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen im Zuge einer deutschen Umsetzung der CSRD höchstmöglich begrenzt wird.